scandic
Stammuser
Aus erfahrener laienhafter juristischer Perspektive möchte in dem Zusammenhang mal den Begriff "nicht geringfügiger Sachmangel" hier einwerfen und auf dieses BGH-Urteil verweisen: https://www.rechtsindex.de/recht-ur...ringfuegig-und-schliesst-einen-ruecktritt-aus
Jetzt wäre nur zu klären, ob der anzusetzende Wert der Sitze die 5%-Hürde des Fahrzeugwertes übersteigt oder nicht. Wenn ja, müsste VW da eigentlich ran.
Jetzt wäre nur zu klären, ob der anzusetzende Wert der Sitze die 5%-Hürde des Fahrzeugwertes übersteigt oder nicht. Wenn ja, müsste VW da eigentlich ran.