"slippen" - interessantes Thema, für
@Volki73 sicher nichts Neues. Habe mich 10 min eingelesen:
In D gibt es 1.800 verzeichnete Slipanlagen, nicht alle sind Rampen, einige gebührenpflichtig, andere nicht. Eine spezielle Norm für Sliprampen scheint es nicht zu geben, sind sie doch unterschiedlich steil und befestigt. Wundert auch nicht, denn nicht nur jede Rampe ist anders (Gefälle, Oberfläche), auch jedes Auto bzw. die Trailer sind unterschiedlich.
Läßt Du Euer Boot immer an der selben Rampe zu Wasser ? Evtl. ist eine andere Rampe geeigneter.
Andere Überlegung: beim aus dem Wasser ziehen, fährt doch das Zugfahrzeug zunächst nur mit dem Trailer als Anhängelast an. Das Boot schwimmt doch noch und setzt erst nach dem Anfahren auf dem Trailer auf. D.h., die max. Anhängelast wird erst erreicht, wenn die Kupplung bereits los sowie Vortrieb und Traktion bereits vorh. sind.
Im boote-forum
habe ich einen guten Hinweis gelesen: in den Fahrzeugpapieren steht, bis zu welcher Steigung die max. Zuglast genehmigt ist.
Also: im Fzg.Schein des 1.5 TSI steht: "techn. zul. Gesamtmasse der Zugkombination 3350 kg bis 8% Steigung, 3550 kg bei werksseitig montierter AHK" und "techn. zul. Anhängelast ungebremst: 660 kg". Admiral sporty meint zu einem 500 kg trailer: passt scho' .
Im
Bordbuch* des T - ROC steht auch etwas zum "Fahren am Berg". Vlt. einfach mal den VAG-Partner vor Ort fragen, ob eine Probefahrt mit trailer möglich wäre.
stets eine Handbreit Sprit im Tank.
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