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Darf eine abnehmbare Anhängerkupplung immer am Auto bleiben?

Sisko

Kennt sich aus
Hallo Leute,

wir haben am T-Roc* das erste Mal eine abnehmbare Anhängerkupplung*, wie ich in der Vergangenheit schon oft gehört habe soll es Pflicht sein, die Kupplung abzunehmen, wenn man keinen Anhänger zieht.

-Ist das wirklich so, ist das eine gesetzliche Regelung?
-Was passiert wenn man es nicht macht?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten und Erfahrungen.

Grüße Sisko
 
Hallo Leute,

ich habe gerade was gefunden, es gibt Fälle, in denen der Anhängerkupplungskopf einen Teil des Nummernschildes verdeckt, und im Fahrzeugschein der Vermerk steht, das die Kupplung zu entfernen ist, wenn kein Anhänger gezogen wird...

Ich suche weiter,
Grüße Sisko
 
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Ist zwar älter, grundsätzlich wenn sie abnehmbar ist darf sie wenn sie nicht genutzt wird dran bleiben!
Wird aber gefährlich wenn einer drauf bügelt dann kann es gut sein das die Versicherung darauf plädiert, das der Schaden ohne die Anhängerkupplung* nicht so hoch wäre und dann wirds interessant was das zahlen betrifft, dort am besten mal bei der Versicherung nachhaken!

Lg
 
Das gehört in das Land der Märchen. Sie könnte es höchstens als Einschüchterungsversuch machen um Kosten zu sparen. Da würde sich aber jeder Anwalt drüber krank lachen und den Fall sofort übernehmen.
Wäre ja ungefähr so, als wie ein Beifahrer bei einen Unfall verletzt würde und die Versicherung nicht zahlen will, da ohne Beifahrer wäre ja nichts passiert.
 
Ist zwar älter, grundsätzlich wenn sie abnehmbar ist darf sie wenn sie nicht genutzt wird dran bleiben!
Wird aber gefährlich wenn einer drauf bügelt dann kann es gut sein das die Versicherung darauf plädiert, das der Schaden ohne die Anhängerkupplung* nicht so hoch wäre und dann wirds interessant was das zahlen betrifft, dort am besten mal bei der Versicherung nachhaken!

Lg
Das Thema haben wir ja schon oft besprochen...
Ich denke, deine Aussage ist eine reine Vermutung ohne jegliche Belege. Das Versicherung immer versuchen, nur Beiträge einzunehmen und nichts aus zu zahlen ist ja allen bekannt. Gott sei Dank gibt es aber noch Gerichte und die können nur auf der Basis von gesetzlichen Regeln urteilen. Und eine Regel zur Abnahme der nicht genutzten Anhängerkupplung hat noch keiner hier zeigen/nennen können.
LAssT EUCH NICHT VON sTAMMTISCHPAROLEN VERRÜCKT MACHEN1
 
Du darfst die abnehmbare Anhängekupplung dran lassen. Lasst euch nicht irre machen. Eine Einschränkung gibt es aber. Wenn sie das amtliche Kennzeichen verdeckt, ist sie nach dem Anhängerbetrieb wieder abzunehmen. (Feste Kupplungen dürfen das Kennzeichen übrigens auch nicht verdecken).
Wird aber gefährlich wenn einer drauf bügelt dann kann es gut sein das die Versicherung darauf plädiert, das der Schaden ohne die Anhängerkupplung nicht so hoch wäre
Und was ist bei festen Anhängerkupplungen? Meckert da die Versicherung auch rum?
 
Abseits der "darf ich-darf ich nicht" Diskussion... es sieht auch besch...eiden aus, wenn das Ding ungebraucht dran ist.
 
Also ich finde das An- und Abbauen der AHK* nicht sehr aufwendig. Nur beim ersten Mal bin ich dafür auf die Knie gegangen, um zu sehen wie das funktioniert. Danach immer im Stehen, man kann ja alles fühlen ;). Ist in 30 Sek, erledigt:
- Deckel ab - Kupplung rein - Steckdose rausklappen oder umgekehrt
- Kupplung ab - Deckel drauf - Steckdose reinklappen

Kein Grund, die AHK dran zu lassen.
Bei meinem letzten Auto (Passat) funktionierte das ganz ähnlich, nur Drehrad statt Hebel. Da musste ich die Kupplung abbauen, damit das Garagentor zu ging. Vielleicht bin ich dadurch erzogen, die AHK immer gleich abzubauen.

Aber, wie @bikerfan schon sehr richtig geschrieben hat, muss eine abnehmbare AHK nur abgenommen werden, wenn der Kugelkopf das Lesen des Kennzeichens behindert.
 
Nachdem ich vor Jahren ein Auto mit starrer AHK* gefahren bin und mich wiederholt über blaue Flecken an den Schienbeinen sowie fettige Hosenbeine geärgert habe, genieße ich es jetzt, die AHK abnehmen zu können und mache das auch bei Nichtgebrauch. Das kann ja aber jeder so halten wie er möchte, zumal er selber im Auto sitzend die AHK nicht sieht.
 

Abseits der "darf ich-darf ich nicht" Diskussion... es sieht auch besch...eiden aus, wenn das Ding ungebraucht dran ist.
Der Schaden bei einer fest verbauten ist unvermeidbar, bei einer abnehmbaren ist er vermeidbar.. Und somit halt sowie ich es des Öfteren gehört habe ein Problem... Letztendlich ist es mir egal da ich keine an meinen T-Roc* ran mach habe auch überlegt... Aber ich find es zerstört das Bild des Autos.
 
Es hat unter Umständen auch negative Auswirkungen im Falle eines Schadens, bzw. der Regulierung.
Deshalb unbedingt die Police durchlesen, oder telefonisch Nachfragen.

Siehe hier:Screenshot_20210622-211115_Chrome.jpg
 

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