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Der Polizei einen Unfall melden - Verhalten bei Verkehrsunfall

T-Rex

Forenlegende
Keine eigenen Äußerungen außer Kontaktdaten, gegenüber Polizei und Versicherungen

Das liegt an der Psyche des Menschen.
Unfall = Stresssituation = eventuell erstmalige Erfahrung.

Man will "unterstützend" mitwirken und natürlich alle Angaben korrekt machen, gegenüber der Polizei.

Das sich solche Aussagen später negativ auswirken können, ist den meisten nicht bewusst.

Trotzdem immer auf Polizei (auch wenn Wartezeit, oder Berechnung angedeutet werden) bestehen.

Nie auf "Zahle sofort, nix kaputt" eingehen.

Bilder machen, eventuelle Zeugen fragen, ob sie bereit sind auszusagen.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
(...) Bilder machen (...)
Aber nicht nur die Unfallschäden, sondern auch die Gesamtsituation, Stand der Fahrzeuge nach dem Aufprall, auch bei kleineren Schäden, sowie auch den Personalienaustausch mit dem Unfallbeteiligten etc..
 
R

Roco57

Gast
Das liegt an der Psyche des Menschen.
Unfall = Stresssituation = eventuell erstmalige Erfahrung.

Man will "unterstützend" mitwirken und natürlich alle Angaben korrekt machen, gegenüber der Polizei.

Das sich solche Aussagen später negativ auswirken können, ist den meisten nicht bewusst.
Das ist nicht nur bei Unfällen so. Als ehemaliger Zöllner kann ich das bestätigen. Viele haben sich, wenn sie beim Schmuggel erwischt worden sind, immer tiefer reingeritten. Unwissend, dass man bei einer Straftat 10 Jahre rückwirkend belangt werden kann. Auf die Tour, „das mache ich schon immer auf jeder Reise so“. Am besten Klappe halten und nur die notwendigen Angaben zur Person machen, nie zum Hergang.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
Bei Unfallschilderungen hält man einfach mal die Klappe bei Gegner und Polizei zum Hergang, aber unbedingt die Personalien beiden geben und mit dem Gegner die Versicherungsangaben tauschen.
Man kann sich ja um Kopf und Kragen reden, z.B. Sekundenschlaf angeben in der Annahme, dass sei nicht schlimm (denkste, Führerscheinentzug droht), anstatt Unaufmerksamkeit anzugeben (lediglich Verwarnunsgeld).
 

driver-troc

Autoflüsterer
Mein Anwalt sagte mir schon vor Jahren, nur Angaben zur Person und gut ist.
Selbst wenn die Rennleitung Angaben zum Unfallhergang wissen will.
 

Lufri

Autoflüsterer
Anzeige

Damit die Polizei aber den Unfall aufnehmen kann, musst du ihnen schon auch sagen von welcher Richtung du gekommen bist.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
An der Unfallstelle muss man außer den bisher genannten Sachen (Personalienangabe) nichts sagen. Man KANN sagen, was du angibst
von welcher Richtung du gekommen bist.
Man MUSS aber nicht. ;)
 

Lufri

Autoflüsterer
Man muss gar nichts sagen, aber es macht eine vernünftige Aufnahme durch die Polizei unmöglich und die soll ja dann auch vor Gericht als Unterlage dienen.
 

Gand-Alf

Autoflüsterer
ob jemand Angaben zum Hergang macht, ist sicher situationsbedingt, d.h. man wird eher Angaben machen, wenn das Recht auf seiner Seite ist. Der andere schweigt besser. Könnte jetzt ein paar Beispiele bringen, z.B. ob Rechts vor Links auch gilt, wenn einer durch eine nur für den ÖPNV freigegebene Spur fährt und an der nächsten Einmündung "rechts" ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

bikerfan

Premium-Mitglied
(...) aber es macht eine vernünftige Aufnahme durch die Polizei unmöglich (...)
Das stimmt nicht, da sich die Unfallaufnahme und Bearbeitung nicht auf die Unfallaufnahme an der Unfallstelle beschränkt.
Glaub es mir, fast 44 Jahre hab ich damit zu tun gehabt.
 

Lufri

Autoflüsterer

Mag bei euch in D ein wenig anders sein. Wir haben auch diese Probleme mit der Versicherung nicht und ich hätte auch noch nie einen Anwalt gebraucht. Ich habe immer alle Angaben zum Hergang gemacht und hatte auch nie einen Nachteil davon, weil es sich natürlich immer um die Wahrheit gehandelt hat und die brauch ich nicht verschweigen.
 
R

Roco57

Gast
ob jemand Angaben zum Hergang macht, ist sicher situationsbedingt, d.h. man wird eher Angaben machen, wenn das Recht auf seiner Seite ist. Der andere schweigt besser.
Woher weißt du genau, dass du mit deiner Rechtseinschätzung richtig liegst? Bist du Rechtsexperte? Auch wenn du in der Situation meinst du liegst richtig, kann das leider vollkommen falsch sein ;)
 

Lufri

Autoflüsterer
Wenn ich eine Stopptafel nicht beachte, brauche ich nicht streiten wer Schuld ist.
 

Gand-Alf

Autoflüsterer
Woher weißt du genau, dass du mit deiner Rechtseinschätzung richtig liegst?
klar, die eigene Einschätzung muss nicht richtig sein. Als UB01 muss man nichts sagen, tun wahrsch. auch viele, wenn sie nicht irgendwelche Märchen erfinden. Trotzdem sollte man die Eier haben und für den verursachten Schaden aufkommen. Wenn die Rechtslage klar ist, wie z.B. bei einem überfahrenen Stopschild, Rechts vor Links, u.s.w., kann (muss man nicht) was sagen. O.T. Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Di@k

Gast
Die Zuordnung der Beteiligtenbezeichnung lässt erkennen wer (AUS SICHT DER RENNLEITUNG) der Hauptverursacher ist. Es sei denn, es ist ausdrücklich angekreuzt dass die Vergabe nur zufällig erfolgt.
Regel sollte sein dass man Angaben zur Person macht und dann um Verständnis bittet dass man nichts weiter sagen möchte (wenn man sich nicht sicher ist wer nun eigentlich das Kamel war).
Aber auch wenn man sich sicher ist nichts verschuldet zu haben, kann es Sinn machen sich zH oder bei einem Anwalt hinzusetzen und aufzuschreiben was passiert ist. Das sollte man situativ entscheiden. Wenn es so klar ist dass es brummt kann man ruhig eine Einlassung abgeben. SONST NICHT.

Auch wenn es um die Höhe des Schadens geht ist es immer besser sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Da lauern Gelder die man nicht unbedingt kennen muss (zB Haushaltsführungsschaden) und als Beschuldigter in Bußgeld- oder Strafsachen is es ohnehin besser sich fachkundigen Rat zu holen.

jm2c
 

Ein Frank mehr

Stammuser
Man kann tatsächlich durch Verweigerung sachdienlicher Angaben an der Unfallstelle seine eigene Schuld, bzw. Mitschuld mindern. Im Nachgang fallen dem Rechtsbeistand gelegentlich Schuldminderungsgründe ein.
Fakt ist, Verursacher wird 01 und Beteiligter 02 bei der Unfallaufnahme der Polizei. Da geht es um die Strafzuweisung im Ordnungswidrigkeitenrecht und/oder Strafrecht, denn die fahrlässige Körperverletzung ist strafbar. Schlimmeres klammere ich mal aus.
Hat man nun der Bußgeldstelle in der Anhörung glaubhaft versichert, dass man durch ein kreuzendes Eichhörnchen erschreckt wurde und das Lenkrad verrissen hat wird das Bußgeld gemindert bzw. das Verfahren eingestellt. Toller Sieg. 50€ gespart. Die Versicherungen regulieren da viel freizügiger und prompt. Standardunfälle, Auffahren, Vorrangsregelungen, Vorfahrt werden in der Regel ohne große Nachfragen bezahlt.
Grundsatz, Unfallstelle sichern, Handy* raus, Totalaufnahme, alle Schäden aufnehmen, Zeugen notieren. Den manchmal kommt die Polizei Stunden später.
Den Rest macht die Polizei.
Außerdem, nach dem Knall weiß jeder, was falsch gelaufen ist.
Eine alte Regel, Recht haben aber Recht bekommen ist eine langwierige Angelegenheit.
Viele, die Recht hatten, aber auf Wunsch des Unfallgegners keine Polizei hinzugezogen haben, laufen ihrem Geld hinterher.
 

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Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

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