So etwas braucht kein Mensch, aber beruhigend, dass es nur bei einem Blechschaden geblieben ist. Den kann man aus der Welt schaffen. Wie bereits andere User schon geschrieben haben, käme auch für mich keine Reparatur in Frage. Nun hängt es von der Schadenhöhe ab, ob es ohne Weiteres ein neues Fahrzeug gibt. Bei Totalschaden ist das im Regelfall relativ einfach zu Händeln, anders sieht das aus, wenn kein Totalschaden vorliegt. Tatsächlich hat es den
T-Roc* schon mächtig erwischt, ob das aber für einen echten oder wirtschaftlichen Totalschaden reicht, wage ich mal zu bezweifeln...der T-Roc R ist ja nicht gerade ein Schnäppchen und weil das Fahrzeug ja noch recht jung ist, wird der Wiederbeschaffungswert relativ hoch sein. Dies ermittelt ein Gutachter, den Du oder das Autohaus Deines Vertrauens beauftragen darfst...nicht die gegnerische Versicherung, da es sich ja um einen von Dir unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) handelt. Lass Dich auch nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern, was den Restwert des Gutachters betrifft. Gern schreiben die, dass sie ein höheres Angebot, als den vom Gutachter ermittelten Restwert, haben und dann entsprechend dieses als Grundlage zur Abrechnung heranziehen wollen, was Du aber nicht akzeptieren musst. Oft ist es tatsächlich so, dass Unfallaufkäufer mehr zahlen, als den Restwert...deshalb würde ich den Unfallwagen auch immer selbst vermarkten. Den tatsächlich erzielten Verkaufserlös musst Du der Versicherung in Deinem Fall nicht offenlegen. Das funktioniert aber auch nur dann, wenn das Auto nicht geleast ist...weil es der Leasinggesellschaft gehört. Dann kannst Du die Sache nur von Deinem Händler abwickeln lassen. Ist insgesamt ein schwieriges Thema und wenn Du selbst nicht so involviert bist, würde ich zu Deinem Verkäufer gehen...der ist sowieso scharf darauf, Dir ein neues Auto zu verkaufen. Ich drück Dir die Daumen, dass die ganze Abwicklung zu Deiner Zufriedenheit abläuft
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