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Leasingfahrzeuge sind bei Rückgabe keine Neuwagen!

Hallo Helmutalois!
Unser T-Roc* ist angeblich KEIN Leasingfahrzeug. Er wurde beim VW Händler als jahreswagen angeboten und zugelassen wurde er im Mai 23 auf das VW Werk beim LRA Wolfsburg.
Da ich keinerlei Erfahrung mit Leasing habe, ist meine passende Frage dazu auf wen Leasing Fahrzeuge zugelassen werden ? Leasingnehmer, also auf den Nutzer oder auf den Leasing Geber - ggf. auch das VW Werk ??
Das interessiert mich auch deswegen, weil ich vor Jahren fast regelmäßig JW direkt bei Mitarbeitern des VW Werkes gekauft hatte und diese wirklich wie neu waren und ganz selten mal einen Kratzer oder Schrammen hatten!
Der jetzige JW dagegen war um den Kofferraum / Ladekante doch "ziemlich stark genutzt", was ich so von tatsächlichen JW bislang noch nicht gesehen habe!

Die erkannten Gebrauchsspuren waren dann ein gutes Argument beim Kaufpreis. ;-)) Grüße - Klaus
 
Hallo Klausimaus,

nach meinem Kenntnisstand wird das Leasingfahrzeug bei privaten Leasingverträgen auf den Namen des jeweiligen Halters zugelassen. Anders beim Geschäftswagenleasing, hier wird das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen.
 

Er wurde beim VW Händler als jahreswagen angeboten und zugelassen wurde er im Mai 23 auf das VW Werk beim LRA Wolfsburg.
Ergänzend zu Helmutalois: Klassische "Jahreswagen" sind von Werksangehörigen/ ehemaligen GEKAUFT worden. Also ist der Händler schon mal sehr großzügig in der Auslegung gewesen. Heute angebotene "Junge Gebrauchte" mit Zulassung auf Volkswagen waren an Mitarbeiter für die private Nutzung verleaste Fahrzeuge. Das schließt auch "Dienstwagen" im herkömmlichen Sinn ein, dafür wird ja ebenfalls eine (Leasing-)Rate bezahlt. Erkennbar auch an der meistens kurzen Haltedauer, privat sind längere Laufzeiten üblich.
 
Moin,

ich habe jetzt positive Erfahrungen bei der Rückgabe gemacht. Gutachten ohne Beanstandungen.

Ich habe aber im voraus den Wagen innen und außen gut gereinigt. Kratzer, von z. B. Gebüschen, wegpoliert. Man muss den Gutachter ja nicht direkt mit der Nase darauf stoßen.

Ich durfte auch die Schutzfolie auf der hinteren Stoßstange drauf lassen.

Am interessantesten fand ich den Zusatzt: Im regennassen Zustand begutachtet. Begutachtung möglich.

Gutachter kam in Lübeck vom TÜV-Nord.

Gruß
Manfred
 

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