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Mehrwertsteuersenkung ab Juli

serres

Stammuser
@serres Du hast einen Bruttopreis von ca. 34290 €. Im 2. Halbjahr kommen dazu lediglich 16 %, dein neuer Preis liegt somit bei ca. 39780 €. Die Preise habe ich gerundet, können im Bereich von 20 € variieren.

So soll es sein, wenn die 3 % MWST vom Staat kommt.
Bei dem Angebot von VW, sollten die 16 + 3 % (vom Staat) nicht zum Bruttopreis von 34290 € dazu kommen. Somit wäre der Endpreis 34290 €.
Ich glaube aber nicht, dass VW die 15 (vom Händler) und die 16+3 kombiniert. Obwohl das ja 2 (3) verschiedene Rabatte sind. Mal sehn.

@gige, @hape2 einer von euch verwechselt Brutto-/Nettopreis. Das Prinzip habe ich verstanden. Danke
 
D

Deinis

Gast
Hallo Serres,
dein Auto hat einen Neupreis Brutto von 46.630,-- €, das wäre Netto ca. 39.184,-- €, jetzt ziehen wir deine 15% Rabatt ab, das wäre dann Brutto ca. 39636,-- €, ist Netto ca. 33.307,-- €.
Da kommen jetzt bei Auto Übernahme ab 01.07. bis 31.07.2020 16% MwSt. wieder drauf, das ist dann Brutto 38.636 ,-- € anstatt 39.636 ,-- € das ist also eine Ersparnis von ca. 1.000,-- €.
 

serres

Stammuser
Hallo Deinis,
du meinst doch bestimmt die 3% vom Staat vom 01.07. - 31.12.2020, oder?
Die bekomme ich, das ist klar. Das sind ca. 1000€.
Die Frage ist ob man die 16% extra von VW Wirfüreuch auch bekommt. Oder werden diese mit den 15% Händlerrabatt verrechnet?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
D

Deinis

Gast

Mir ging es um Brutto und Netto, und ob 19% oder die 16% MwSt......, da es oben etwas durcheinander gegangen ist.

Aber ich kann mir nicht Vorstellen, das du die 15% und dann auch noch die MwSt. bekommst ;), aber ich werde es nächste Woche sehen, wenn ich meinen abhole :cool:
 

bastian

Lebt hier
Uns jetzt zur Verwirrung aller: VW kann niemandem die Mehrwertsteuer schenken. Bei jedem Kauf, solange die Lieferung/Leistung steuerpflichtig ist und in D verbleibt, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zwingend zu berechnen. Das VW-Angebot schenkt dir also keine MwSt. sondern bietet die einen Rabatt an, der diesen Namen bekommen hat. Dafür wird er aber den sonst üblichen Nachlass mindern oder gar nicht mehr gewähren. Entscheidend ist auf'm Platz.
Achneee: Der Preis, den du dafür bezahlen sollst.

Und wenn du schon einen Vertrag vor dieser Aktion abgeschlossen hast, stehen deine Preise fest. Die einzig variable ist die MwSt.. Es ist immer die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige MwSt. zu berechnen, unabhängig vom Kaufvertrag. Wenn du im zweiten Halbjahr bestellen würdest (Kaufvertrag 16 %), aber die Lieferung wäre in 2021, dann zahlst du 19 %.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

semisecco

Kennt sich aus
Ich kläre das auch gerade mit dem Autohaus, bestellt im März, angerufen wurde, dass der Wagen da ist am 19.06., Übernahme höchstwahrscheinlich am 06.07. Habe nun einfach mal angefragt, wie viel ich denn nun überweisen muss und ob ich eine neue Berechnung bekommen.
Melde mich wieder hier, wenn ich weiß, was ich zahle.
 

serres

Stammuser
Rückmeldung vom Händler bekommen.
Wie schon vermutet und auch vom @bastian geschrieben, bekommt man entweder die Rabatte die man ausgehandelt hat oder die 16% wirfüreuch Aktion.
Ich bekomme die Rabatte die ich ausgehandelt habe.

Die MWST-Senkung vom Staat wird angerechnet wenn das Auto bis 31.12.2020 zugelassen wird.
 

semisecco

Kennt sich aus
Anzeige

Habe die schriftliche Info bekommen, dass ich die MWST auf 16 % kürzen soll, da die Übernahme ja im Juli ist.
In meiner "verbindlichen Bestellung" ist diese nicht einmal ausgewiesen, es gibt nur einen "Gesamtbetrag" bzw. "Hauspreis".
Also mal eben den guten, alten Dreisatz herausgekramt und gerechnet :) Nette Summe...
 

elch 52

Ist öfter hier
Ich habe direkt von VW eine Rechnung bekommen , nicht von meinem Händler . Die Rechnung ist datiert auf den 1. Juli 2020 und ist mit
19% Mehrwertsteuer ausgewiesen . Habe diese unter Vorbehalt bezahlt , Händler ist überzeugt , das der Differenzbetrag zu 16% erstattet wird .
Angeblich hat VW Kassensystem am 1. Juli noch nicht umgestellt .
Bin ja mal sehr gespannt .

Gas war rechts .
LG Peter
 

Vernerbongo2

Kennt sich aus
Warum kam niemand mit seinem endgültigen Ergebnis zurück :rolleyes:?
War ein interessantes Thema :beer::like:.
 

eluisepellmoe

Stammuser
Oh Mann, was für Experten...Grundsätzlich ist das Rechnungsdatum entscheidend, alles andere steht nirgendwo auf Papier. Wie willst Du denn dem Fiskus z.B. den Tag der erbrachten Leistung nachweisen? 2500 Beiträge muss nicht heißen, dass man von allem Ahnung hat.
Und bevor Du jetzt beleidigt reagierst...ich habe fast 30 Jahre lang Autos verkauft...
 
R

Roco57

Gast
Und ich war 40 Jahre aktiver Finanzbeamter ;).
Das Ganze ist in den §§ 1 ff UStG geregelt. Kannst du gerne nachlesen!

“2500 Beiträge muss nicht heißen, dass man von allem Ahnung hat.“
So etwas wie dich werde ich jetzt ignorieren, wer seine Meinung nicht ohne Beleidigung darlegen kann, den brauche ich nicht als Chatpartner !

2. Maßgebender Zeitpunkt

Maßgebend für den Umsatzsteuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung
  • Lieferungen: Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. Versenden der Ware
  • (Dienst-)Leistungen: Beendigung der Leistung
Unerheblich sind:
  • Zeitpunkt der vertragliche Vereinbarungen
  • Zeitpunkt der Zahlung/Entgeltsvereinnahmung
  • Zeitpunkt der Rechnungserteilung
 

oxygen

Administrator
Teammitglied
Warum kam niemand mit seinem endgültigen Ergebnis zurück?:rolleyes:
War ein interessantes Thema. :beer::like:
@Vernerbongo2 hier hast du deine verbindlichen Aussagen.
Ein bisschen recherchieren und schon kommt man zu der Erkenntnis das @Roco57 absolut recht hat.


Oh Mann, was für Experten...Grundsätzlich ist das Rechnungsdatum entscheidend, alles andere steht nirgendwo auf Papier. Wie willst Du denn dem Fiskus zB. den Tag der erbrachten Leistung nachweisen? 2500 Beiträge muss nicht heißen, dass man von allem Ahnung hat. Und bevor Du jetzt beleidigt reagierst...ich habe fast 30 Jahre lang Autos verkauft...
Bitte verbreite hier nicht soviel Falschinformationen @eluisepellmoe... ich habe mir nun auch die Mühe gemacht und bevor ich irgend eine Behauptung abgelassen habe und genau das erwarte ich auch von dir (vor allem wenn man seit fast 30 Jahre Autos verkauft...).


Autokauf: Bedingungen für den vergünstigten Mehrwertsteuersatz
Beim Autokauf hängt der jeweils gültige Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, also wann das Auto an den Käufer übergeben wird. Eine Auslieferung muss also im Zeitraum vom 1. Juli und bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Keine Bedeutung haben das Datum der verbindlichen Bestellung, der Vertragsschluss, das Datum der Rechnungsstellung und wann die Rechnung bezahlt wird.

Um den vergünstigten Steuersatz zu erhalten muss der Autokauf also noch in diesem Jahr abgewickelt werden. Das heißt auch, dass es wohl für Neuwagen mit Lieferzeiten schon zu spät ist. Allerdings gilt der vergünstigte Satz auch für Jahres- und Vorführwagen. Diese werden in der Regel zu günstigeren Preisen gehandelt und sie sind sofort verfügbar. Ideal also, um die drei Prozent Mehrwertsteuer zusätzlich zu sparen.
Quelle: https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Connected-Car-Mehrwertsteuersenkung-Autokauf-sparen-letzte-Chance-29360903.html


Weiteres Beispiel:
Welcher Termin ist für die Anwendung des richtigen Mehrwertsteuersatzes entscheidend?

Der jeweils richtige Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent, hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, entweder vor oder ab dem 1. Juli dieses Jahres.

Entscheidend ist, wann der Umsatz bewirkt (= ausgeführt) wird (Abschn. 12.1. Abs. 3 S. 1 Um-satzsteueranwendungserlass – UStAE). Dies ist die sog. Leistungsausführung – beim PKW-Kauf also die Fahrzeugübergabe.

Fahrzeuglieferungen sind grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über das Fahrzeug erlangt (Abschn. 13.1. Abs. 2 S. 1 UStAE). Dies ist in der Regel der Zeitpunkt der Auslieferung (Schlüsselübergabe).


Daher gilt:

Ohne Bedeutung ist das Datum der verbindlichen Bestellung oder des Vertragsschlusses.

Ohne Bedeutung ist das Datum der Rechnungsstellung.

Ohne Bedeutung ist auch, wann die Rechnung bezahlt wird.
Quelle (Anwaltskanzlei): https://www.ws-kanzlei.de/2020/06/25/senkung-der-mehrwertsteuer-vom-1-7-bis-zum-31-12-2020-auswirkungen-auf-autokauf-leasing-und-leistungen-von-autohaeusern/


Zitate aus Seite 1 dieses Threads:
Ich muss mich selbst korrigieren. Es ist das Leistungsdatum entscheidend. Dieses ist auch auf jeder Rechnung ausgewiesen. Also der Zeitpunkt ab dem das Auto dir gehört. Übergabe bzw. falls der Händler anmeldet, das Datum der Anmeldung.
Es ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich, welcher Steuersatz berechnet wird. Sage dem Händler, er soll alles auf Juli schieben, dann hast du 3 % gespart. Die Angaben in der Bestellung usw. weisen ja den Nettobetrag zzgl. der Mwst. zum Zeitpunkt aus.. Im Moment der Leistungserbringung ist dann ein anderer Steuersatz gesetzlich vorgegeben, insofern ist dieser dann anzuwenden. Es wäre übrigens genauso, wenn die Mehrwertsteuer erhöht worden wäre.
 

eluisepellmoe

Stammuser

OK Stefan, ich habe nicht genug recherchiert und habe Rechnungsdatum dem Leistungsdatum gleichgesetzt...war ein Fehler meinerseits, habe das mittlerweile auch nachlesen können. Es muss wohl so sein, dass das Leistungsdatum mit auf der Rechnung vermerkt sein muss und man hat somit auch einen Nachweis gegenüber dem Fiskus. Möchte mich deshalb auch bei @Roco57 entschuldigen....tut mir leid!

Diese Aussage Deinerseits finde ich allerdings auch nicht so prickelnd "Bitte verbreite hier nicht soviel Falschinformationen" Ich bin mir diesbezüglich keiner Schuld bewusst...Du siehst, passiert wohl jedem einmal, aber von meiner Seite her alles gut, auch wenn einer meiner Beiträge aus einem anderen Thread als totaler Quatsch bezeichnet wurde. Vielleicht sollte man einfach nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen :rolleyes:.

In diesem Sinne allen noch ein schönes Wochenende :like:.
 

oxygen

Administrator
Teammitglied
@eluisepellmoe Fehler machen kann jeder, da nehme ich mich keinesfalls aus. Ich war eher über deine Aussage verärgert, @Roco57 als "Experte im negativen Sinne" hinzustellen (was vllt. bei @Roco57 nicht klappt, aber bei anderen Usern wäre hier schon wieder das Maß :beer: schon wieder voll und es käme wieder zu unnötigen Diskussionen oder Streitereien.
Oh Mann, was für Experten...
Darum mein (evtl. zu) fixer Post. Nix für ungut, aber man könnte sich auch anders ausdrücken, wenn man anderer Meinung ist.

Schwamm drüber @eluisepellmoe, der Fall ist geklärt und die meisten sollten sich nun auskennen.

Du siehst, passiert wohl jedem einmal, aber von meiner Seite her alles gut, auch wenn einer meiner Beiträge aus einem anderen Thread als totaler Quatsch bezeichnet wurde. Vielleicht sollte man einfach nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen :rolleyes:.
Beitrag melden und dann soll dein Gegenüber erst einmal mit Gegenargumenten (Stichwort: Faktencheck) kommen. Vermutungen oder Behauptungen, etc.. in Fachthemen werden in Zukunft ohne Belege (einfach mal die Google-Maschine einschalten) in Zukunft gelöscht. Die Moderatoren sind ebenfalls informiert.
 

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Egal ob Kinderkrankheiten, Elektronik- oder allgemeine Probleme mit dem VW T-Roc – wir haben ein Forum geschaffen, dem es an nichts fehlen soll.

Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

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