da hast Du wiederum Recht, den Aspekt Leasing habe ich ehrlicher Weise übersehen.
Wenn Dir für die nächsten 2 - 3 Wochen eine Reifenreparatur reicht, wäre die Frage, ob der Reifenschaden in den Leasingbedingungen als "Verschleißteil" gesehen wird, sprich, ob der Schaden verrechnet wird. Den VWFS findest Du ja im web bzw. hast die entspr. Unterlagen.
Einen reparierten Reifen* würde ich auf jeden Fall bei der Fahrzeugrückgabe angeben. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Nicht auszudenken .. dann kommt ggf. mehr auf Dich zu als zwei neue Reifen (je nach Profil wg. des RDKS beide Reifen einer Achse wechseln).
p.s.:
hier habe ich etwas zu einem pdf (GVB 252/10 "Bedingungen für die VW Neuwagen-Garantieverlängerung") des
VWVS geschrieben, das ich auf die Schnelle auf der Seite des VWVS jetzt auch nicht gefunden habe. Zitiere mal aus dem verlinkten Beitrag:
Da heißt es unter:
"IV. Was ist nicht versichert?"
"a) nicht versicherte Gefahren": "keinen Ersatz für Schäden,
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.:
..
(5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung ..
bb) die durch Verschleiß entstanden sind".
Ob die Bedingungen bei Garantieverlängerung denen des Leasings entsprechen, weiß ich zwar nicht, könnte es mir aber denken. Die GVB 252/10 kann ich Dir ggf. als pdf senden.