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T-Roc 21 Zoll Felgen

Fuxsism

War schon mal da
Hallo Zusammen,

ich fahre einen 2021er T-Roc* 1,5L R-Line und möchte eigentlich gerne im Sommer auf 21Zoll Felgen* umsteigen.
Die Felgen die mir gefallen würden wären die Corspeed Deville in 9Jx21 ET35.
Weitere Änderungen sind nicht geplant. Ich würde die Felgen also gerne mit dem original Fahrwerk (R-Line) fahren.

Nun die Frage... hat einer hier schon Felgen in der Größe verbaut?
Und gibt das Probleme bei der Eintragung?

Hier soll auch gar nicht diskutiert werden ob die Größe optisch zu groß ist oder nicht, sondern wirklich nur ob das technisch ohne größere Probleme möglich ist?

Freu mich auf jeden fall auf Input...
LG
 
Also, ich würde bezüglich der Eintragung, einfach mal beim Sachverständigen TÜV, etc... vorbei schauen, da bekommt man sicherlich die Richtige Antwort ;)
 
Ich glaube nicht das dies möglich ist ohne Karosseriearbeiten, Reifen* sind wohl 245/30/21, bei anderen Herstellern von Felgen* in der gleichen Dimension sind erhebliche Karosseriearbeiten notwendig. Also einfach draufstecken zum TÜV fahren geht meiner Meinung nicht.
Aber fahr mal zum TÜV und besprich das mit denen.
Ich hab das Gutachten noch gefunden, hier der Link dazu, da steht ja genau drin was zu machen ist.



z.B.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
 

Auf Seite 27 im o.g. Gutachten stehen die Maße, wieviel an welcher Stelle zur Radabdeckung nachgearbeitet werden soll. Da wäre eine Tieferlegung sinnvoll, muss weniger am Blech getan werden.
 
Hallo Zusammen,

diese ganzen Gutachten hatte ich auch schon einmal alle gelesen.
Die Frage ist nun nur, ob die arbeiten auch wirklich alle durchgeführt werden müssen?
Hier steht ja die Radabdeckung muss sichergestellt sein.
Vielleicht reicht die Radabdeckung ja aber auch so noch aus...

Ich hatte zum Beispiel bei einem anderen Wagen mal eine gleiche Auflage in einem Gutachten stehen. Dort war aber der Reifen* nach der Montage völlig ausreichend verdeckt und so waren keine weiteren Arbeiten nötig.

Deshalb frage ich ja, ob hier vielleicht schon wirklich Jemand die Erfahrungen gemacht hat und vielleicht auch selbst 21Zoll fährt?

Sollten die ganzen Arbeiten wirklich zwingend erforderlich sein, schreckt mich das natürlich schon extrem ab.
Klingt irgendwie nicht gut was da getan werden müsste...
LG
 
Meine 8×20 ET41 mit 15mm Spurplatten und 235/35/20 Reifen* sind meiner Meinung nach das max. was geht meinte auch der TÜV Prüfer. Deine 9x21 ET35 kommen noch ca. 5mm weiter raus, was sicher nicht mehr ausreicht um die Reifenprofilfläche abzudecken in den relevanten Bereichen.
Geschweige denn ob das noch gut aussieht, aber das ist Geschmackssache.
 
Hallo

Ich fahre zwar auf meinem R keine 21 Zoll , dafür aber 20x9 ET 35 mit 245er Reifen .
An der Karosse habe ich nichts geändert .
Der TÜV hat sie so auch eingetragen .

Gruß Manfred
 
Hey Manfred,

na das macht doch schon einmal etwas mehr Mut.
Und die 20 Zoll sehen auch schon ganz geil aus :)
Hast du @Roc R vielleicht noch ein Bild von hinten... also wo man etwas besser sehen kann, wie die Reifen in den Radkästen stehen?

LG
 
Moin,
bei den Ver- Abgleichen muss berücksichtigt werden, um welchen Typ ("normal" oder "R") geht es und ist z.B. eine Tieferlegung vorhanden!
Der "R" hat meines Wissens eine andere Spurweite (vorn 1539mm/ hinten 1547mm) als der "Normale" (mal in die COC schauen)!
Eine Tieferlegung wird bei dem Verschränkungstest beim Tüv eventuell intressant, der ohne Tieferlegung kein Problem darstellt!?
Gruß Karsten
 
Vielen Dank für die Bilder... da Seth ja wirklich überhaupt nichts raus.
Da könnte man ja fast versuchen noch mit ner kleinen Distanzplatte zu arbeiten ;-)

Also... bei meinem handelt es sich allerdings nicht um einen R.
Es ist lediglich die R-Line! Dafür hat er aber keine Tieferlegung... und soll auch eigentlich keine bekommen.
Dafür ja die Riesen Felgen ;-)

LG
 
Also... bei meinem handelt es sich allerdings nicht um einen R.
Es ist lediglich die R-Line! Dafür hat er aber keine Tieferlegung... und soll auch eigentlich keine bekommen.
Dafür ja die Riesen Felgen ;-)

LG
Ich weiß schon du wolltest keine Meinung hören.
Aber ein 1,5er R-Line mit 21 Zoll.
Der Abstand zwischen Reifen und Karossierei wird sich nicht sehr ändern. So wie du es vor hast.

Kannst auch 22" nehmen. Alles wird ärger und nicht schön.

Meine Meinung, wenn man es wirklich braucht. Dezent runter, mit 19" schon schön. Mit 20" ja, geht noch ... siehe Bilder.

Alles andere für einen hohen Golf* ist ?? West Coast .. Ami Style. Sorry.
 
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