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T-Roc kaufen und Gebrauchtwagen eintauschen - VORSICHT

wkm1

Kennt sich aus
Am 26.4. wurde der T-Roc* bestellt, vereinbart war, dass meine A-Klasse eingetauscht wird.
Man hat das Fahrzeug 'besichtigt' und mir einen Preis geboten.

Gestern hab ich den Mercedes hingebracht und den T-Roc abgeholt. Wir (Verkäufer & ich)
sind nochmals zum Eintauschwagen um zu überprüfen ob das Serviceheft* + Bedienungsanleitung* vorhanden sind. Ja, war alles da, lediglich die schriftliche Bestätigung der §57
Überprüfung (§57 in Österreich, ähnlich dem TÜV in Deutschland) hat gefehlt. Die braucht
man aber erst bei der nächste Anmeldung des Fahrzeuges.

Heute Früh bring ich die §57 Bestätigung vorbei - ja, es gibt ein Problem mit dem Eintauschwagen
- es leuchtet die Info auf, dass in 37 Tagen das nächste Service fällig ist. Dazu sollten wir zum Chef
der Gebrauchtwagenabteilung gehen. Der Herr hat gleich ziemlich 'aufgedreht' und gemeint, das
muss er mir noch verrechnen! Mein Standpunkt: ich bin seit gestern nicht mehr Eigentümer, was
in 37 Tagen mit dem Eintauschfahrzeug gemacht wird, darauf habe ich keinen Einfluss und das
betrifft mich daher nicht. Der Herr wurde vehement und laut, ich blieb ruhig und ich hab nur
gesagt, dass ich da anderer Rechtsmeinung bin. Der Typ hat sich nach einigem hi & her dann zu
seinem PC umgedreht und uns einfach stehen gelassen. Der Verkäufer war still und betroffen,
er ist dann mit mir abgetreten und hat gemeint: Sorry...das Gespräch hab ich mir anders vorgestellt!"

Rückfrage beim ÖAMTC (ÖAMTC in Österreich = ADAC in Deutschland). Rechtsverdreher legen
sich nie fest, aber sinngemäß gibt er mir Recht, wichtig ist, was im 'Abtretungsvertrag', der am
Tag der Rücknahme ausgefüllt wurde, steht. Na, den hat der Verkäufer, zack zack zack ausgefüllt,
alles angehakt , dort steht auch im Übernahme Protokoll (Zettel): "[X] Vereinbarter Zustand lt. Ersttest"

Rechtsmeinung: damals hätte sich der Käufer (Autohaus) genauer informieren müssen und ev.
eine Vereinbarung / Preisabschlag festlegen müssen - wenn ich das auch akzeptiert hätte (?).
Aber grundsätzlich, spätere Servicekosten, noch dazu 'freiwillige', (Serviceintervall ist bei einem
4 Jahre altem Auto nur eine Empfehlung ohne gesetzliche Grundlage) können nicht nachträglich,
nach Vertragserfüllung beider Parteien, eingefordert werden.

Wo wäre hier die Grenze ? 37 Tage ? ein halbes Jahr? oder mehr?

Die Moral der Geschichte: bei Eintauschfahrzeugen zwei oder drei mal genau lesen, was vereinbart ist!
 

T-Rex

Forenlegende
Jawollja. Bei Bestellung und Inzahlungnahme des "Alten", gleich alles schriftlich (wasserdicht) machen.

:like: Auch Eventualitäten, wie :
  • Mehrkilometer bei unverschuldeter Lieferschwierigkeiten des Neuen
  • Kommende TÜV oder Kundendienstkosten
:like:

Was aber gar nicht geht, ist die Reaktion des Gebrauchtwagenverantwortlichen.

Der Herr hat gleich ziemlich 'aufgedreht' und gemeint, das
muss er mir noch verrechnen

Ich persönlich hätte mit diesem Menschen kein Wort gewechselt, denn er ist bei diesem Handel nicht mein Ansprechpartner.

Trotzdem hast du gut und sachlich reagiert.
:beer:
 

Snorten

Dauergast
Was aber gar nicht geht, ist die Reaktion des Gebrauchtwagenverantwortlichen.
Genau diese Reaktion ist so unbeholfen und schlecht, dass ich davon ausgehen würde dass der Mann es selbst verbockt hat und nun durch Druck auf den Käufer noch schnell den Service rausnötigen muss. Also vom Gefühl her: Im Unrecht ist. Andernfalls wäre die Reaktion wohl weitaus diplomatischer ausgefallen. Würde die Sache ganz ruhig angehen und evtl. nochmal mit seinem Vorgesetzten reden falls es einen gibt
 

wkm1

Kennt sich aus

@Snorten, das hast Du gut analysiert! Irgendwie hatte ich auch so das Gefühl! War natürlich innerlich schon angespannt.
Hab heute noch mehrere 'Rechtsmeinungen' eingeholt und dann den Verkäufer angerufen. Mit dem habe ich einen sehr guten Draht,
Also, der Verkäufer meint a.) ich soll mir keine Sorgen machen, für mich ist die Sache erledigt und b.) es gab danach eine Besprechung
beim Geschäftsführer. Sowohl der Verkäufer und auch seine Chefin, die 'Verkaufsleiterin', sind meiner Meinung (!) - "...und das geht so
nicht, das darf so bei uns nicht wieder so vorkommen...".

Na gut, wäre ich heute Vormittag eingeknickt, hätte mich das so an die 6 Hunderter gekostet. :( Nehme an, in Zukunft werden dort auch
die Eintauschwagen etwas genauer überprüft - und nicht nur schnell - schnell, hier unterschreiben für den Neuwagen - und der Eintausch-
wagen:worried:, na das passt schon!

Und bitte Leute - auch wenn es nur 2 Seiten sind - Verträge lesen, lesen, lesen!
 

bikerfan

Premium-Mitglied
@wkm1 Also manchmal könnte man meinen .... :mad:. Gut, dass du so reagiert hast :like:. Bist nämlich völlig im Recht.
 

Roci1969

Forenmaskottchen
Hallo
Wie kann ich feststellen ob auf meinem T-Roc* ein Unfall drauf ist? Der Händler hat mir beim Verkauf mitgeteilt das er unfallfrei ist.
 

Satamba

Kennt sich aus
Hallo Rocci 1969
Jede Werkstatt hat ein Lackdichtemessgerät. Damit kann zweifelsfrei festgestellt werden ob irgendwo lachlackiert wurde. Also ein Unfall vorlag. Lass die am besten von deinem Händler die Unfallfreiheit schriftlich bestätigen. Dann bist du immer aus dem Schneider.
Gruß Wolle
 

cohabit

Forenmaskottchen
...eine Nachlackierung lässt nicht zwingend auf einen Unfallschaden schließen! Es gibt Kriterien die erfüllt sein müssen um als Unfallschaden zu gelten!

Ich hatte auch schon einen nachlackierten Neuwagen, ich wurde über den Vorgang informiert und hätte vom Kaufvertrag zurücktreten können. Ich sah aber dazu keine Veranlassung, die Arbeiten wurden sach- und fachgerecht durchgeführt. Alles war in der Fahrzeugakte hinterlegt, das Fahrzeug galt per Definition als unfallfreier Neuwagen und ich hatte auch nie Probleme deswegen.
Auch die Inzahlungnahme bei einem anderen Händler verlief ohne Beanstandungen. Ich habe den Vorfall benannt, der Einkäufer hat die Fahrzeughistorie überprüft, sich bedankt und das Geschäft wurde abgewickelt.

Die Fahrzeugakte kann übrigens von jeder Markenwerkstatt eingesehen werden! Wenn Du Besitzer, oder potentieller Käufer bist, gilt auch die Ausrede der Datenschutzgrundverordnung nicht. Diese Ausrede wäre in meinen Augen unseriös und ein Grund zu handeln.
 

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Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

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