wkm1
Kennt sich aus
Am 26.4. wurde der T-Roc* bestellt, vereinbart war, dass meine A-Klasse eingetauscht wird.
Man hat das Fahrzeug 'besichtigt' und mir einen Preis geboten.
Gestern hab ich den Mercedes hingebracht und den T-Roc abgeholt. Wir (Verkäufer & ich)
sind nochmals zum Eintauschwagen um zu überprüfen ob das Serviceheft* + Bedienungsanleitung* vorhanden sind. Ja, war alles da, lediglich die schriftliche Bestätigung der §57
Überprüfung (§57 in Österreich, ähnlich dem TÜV in Deutschland) hat gefehlt. Die braucht
man aber erst bei der nächste Anmeldung des Fahrzeuges.
Heute Früh bring ich die §57 Bestätigung vorbei - ja, es gibt ein Problem mit dem Eintauschwagen
- es leuchtet die Info auf, dass in 37 Tagen das nächste Service fällig ist. Dazu sollten wir zum Chef
der Gebrauchtwagenabteilung gehen. Der Herr hat gleich ziemlich 'aufgedreht' und gemeint, das
muss er mir noch verrechnen! Mein Standpunkt: ich bin seit gestern nicht mehr Eigentümer, was
in 37 Tagen mit dem Eintauschfahrzeug gemacht wird, darauf habe ich keinen Einfluss und das
betrifft mich daher nicht. Der Herr wurde vehement und laut, ich blieb ruhig und ich hab nur
gesagt, dass ich da anderer Rechtsmeinung bin. Der Typ hat sich nach einigem hi & her dann zu
seinem PC umgedreht und uns einfach stehen gelassen. Der Verkäufer war still und betroffen,
er ist dann mit mir abgetreten und hat gemeint: Sorry...das Gespräch hab ich mir anders vorgestellt!"
Rückfrage beim ÖAMTC (ÖAMTC in Österreich = ADAC in Deutschland). Rechtsverdreher legen
sich nie fest, aber sinngemäß gibt er mir Recht, wichtig ist, was im 'Abtretungsvertrag', der am
Tag der Rücknahme ausgefüllt wurde, steht. Na, den hat der Verkäufer, zack zack zack ausgefüllt,
alles angehakt , dort steht auch im Übernahme Protokoll (Zettel): "[X] Vereinbarter Zustand lt. Ersttest"
Rechtsmeinung: damals hätte sich der Käufer (Autohaus) genauer informieren müssen und ev.
eine Vereinbarung / Preisabschlag festlegen müssen - wenn ich das auch akzeptiert hätte (?).
Aber grundsätzlich, spätere Servicekosten, noch dazu 'freiwillige', (Serviceintervall ist bei einem
4 Jahre altem Auto nur eine Empfehlung ohne gesetzliche Grundlage) können nicht nachträglich,
nach Vertragserfüllung beider Parteien, eingefordert werden.
Wo wäre hier die Grenze ? 37 Tage ? ein halbes Jahr? oder mehr?
Die Moral der Geschichte: bei Eintauschfahrzeugen zwei oder drei mal genau lesen, was vereinbart ist!
Man hat das Fahrzeug 'besichtigt' und mir einen Preis geboten.
Gestern hab ich den Mercedes hingebracht und den T-Roc abgeholt. Wir (Verkäufer & ich)
sind nochmals zum Eintauschwagen um zu überprüfen ob das Serviceheft* + Bedienungsanleitung* vorhanden sind. Ja, war alles da, lediglich die schriftliche Bestätigung der §57
Überprüfung (§57 in Österreich, ähnlich dem TÜV in Deutschland) hat gefehlt. Die braucht
man aber erst bei der nächste Anmeldung des Fahrzeuges.
Heute Früh bring ich die §57 Bestätigung vorbei - ja, es gibt ein Problem mit dem Eintauschwagen
- es leuchtet die Info auf, dass in 37 Tagen das nächste Service fällig ist. Dazu sollten wir zum Chef
der Gebrauchtwagenabteilung gehen. Der Herr hat gleich ziemlich 'aufgedreht' und gemeint, das
muss er mir noch verrechnen! Mein Standpunkt: ich bin seit gestern nicht mehr Eigentümer, was
in 37 Tagen mit dem Eintauschfahrzeug gemacht wird, darauf habe ich keinen Einfluss und das
betrifft mich daher nicht. Der Herr wurde vehement und laut, ich blieb ruhig und ich hab nur
gesagt, dass ich da anderer Rechtsmeinung bin. Der Typ hat sich nach einigem hi & her dann zu
seinem PC umgedreht und uns einfach stehen gelassen. Der Verkäufer war still und betroffen,
er ist dann mit mir abgetreten und hat gemeint: Sorry...das Gespräch hab ich mir anders vorgestellt!"
Rückfrage beim ÖAMTC (ÖAMTC in Österreich = ADAC in Deutschland). Rechtsverdreher legen
sich nie fest, aber sinngemäß gibt er mir Recht, wichtig ist, was im 'Abtretungsvertrag', der am
Tag der Rücknahme ausgefüllt wurde, steht. Na, den hat der Verkäufer, zack zack zack ausgefüllt,
alles angehakt , dort steht auch im Übernahme Protokoll (Zettel): "[X] Vereinbarter Zustand lt. Ersttest"
Rechtsmeinung: damals hätte sich der Käufer (Autohaus) genauer informieren müssen und ev.
eine Vereinbarung / Preisabschlag festlegen müssen - wenn ich das auch akzeptiert hätte (?).
Aber grundsätzlich, spätere Servicekosten, noch dazu 'freiwillige', (Serviceintervall ist bei einem
4 Jahre altem Auto nur eine Empfehlung ohne gesetzliche Grundlage) können nicht nachträglich,
nach Vertragserfüllung beider Parteien, eingefordert werden.
Wo wäre hier die Grenze ? 37 Tage ? ein halbes Jahr? oder mehr?
Die Moral der Geschichte: bei Eintauschfahrzeugen zwei oder drei mal genau lesen, was vereinbart ist!