Golf* 7 GTI. Danke für den Hinweis. Bei
Reifen* bin ich absolut planlos. Ich hatte den Satz beim Reifenhändler nach Beratung bestellt. Er hat mir Gutachten und Co. übergeben. Wenn ich das so lesen, bin ich mir noch nicht einmal sicher, ob ich die so hätte fahren dürfen. Ohne extra TÜV.
Hatte ich damals so besprochen und habe mich da bzgl. ET ganz auf den Reifenhändler verlassen
. Ist ja die letzten vier Jahre gut gegangen...
G7 GTI:
Wenn du folgende Auflagen der ABE erfüllt hast, dann durftest du die ohne Abnahme auf dem GTI fahren, wenn nicht noch was am Fahrwerk geändert wurde, wie z.B. Tieferlegung etc.. K1c K2b K3c K5a K6g A01 A12 A14 A18 A57 Car F24 Flh KOV NoE V00 V18 S01 (siehe Liste unten).
T-Roc:
Im Prinzip funktionieren die auch bei dem, sogar mit weniger Auflagen: K1c K2b A01 A12 A14 A18 A57 Flh S02 (z.B. wieder mit 225/40).
Aber das Problem ist, dass der R nicht mit in der ABE steht. Fahren darfst du ohne Eintragung somit nicht. Und Eintragung mit der ABE wird dir wahrscheinlich keiner machen, weil der R fehlt. Vielleicht geht sowas dann noch über das Festigkeitsgutachten, wird aber deutlich teuer, lohnt sich somit nicht für die
Felgen*. Kannst mal bei wheelworld nachfragen ob die planen den R nachzutesten und die ABE anpassen, aber sowas ist auch nicht mal eben gemacht und auch nicht günstig für die.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R18 225/35R18
Nr. 2 205/45R18 225/40R18
Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18
Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 5 215/55R18 235/50R18
Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18
Nr. 9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18
Nr. 13 245/35R18 255/35R18
Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16 245/50R18 275/45R18
Nr. 17 255/40R18 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 19 255/50R18 285/45R18
Nr. 20 255/55R18 285/50R18
Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.