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Tagfahrlicht LED teilweise abkleben

T-Roc-FL

FAQ-Hero
Wird wohl nicht erlaubt sein ...
 

S13gfried

Forenmaskottchen

Habe ich schon mal gesehen. Hatte schwarzes isolierband genommen. Sah von nahen scheiße aus, aber vermutlich auch nur, weil ich es direkt gesehen habe. Man sah halt die Ränder und überlappungen vom tape.
Leuchten habe ich es nicht gesehen. Ich glaube er hatte ein "U" gebastelt.

Auf dem Bild sieht es sehr gut aus finde ich. Wäre geneigt das zu machen.
Hab nen Folierer bei der Hand, der bekommt das auch in schön hin (statt isolierband) o_O mit paar Reststücken.

Das ändern von Leuchtmitteln sollte die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.
Wobei ich die Grenzen nicht kenne. Ich vermute aber jeglicher Eingriff...
Wobei ich hier mit Tape keine Probleme sehe. Kann man ja sofort rückgängig machen falls die Streckenkontrolle Stress macht.
 

Roc-Jens

Gehört zum Inventar
Abgeklebt wie auf dem Bild oben ist das nicht mein Fall.
 

S13gfried

Forenmaskottchen
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Ich finde das eigentlich ganz sympathisch.

Vielleicht sogar in Wagenfarbe...Sorry, ich kann nur Microsoft Paint :D
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!!! Eins ist mir noch eingefallen. Es ist halt auch der Blinker, ich denke, da gibt es bezüglich Betriebserlaubnis keinen Spielraum !!!
 

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Roc-Jens

Gehört zum Inventar
@Bus-Froind kann ich da nur zustimmen.
Die Büroklammern passen unverbastelt perfekt zum Gesamtkonzept.
Alles andere wirkt da wie Baumarkt-Tuning.
Meine Meinung.
 

S13gfried

Forenmaskottchen
Kommt ihr euch eigentlich häufig entgegen? Oder gibt es außer "anders sein" einen Grund für solche Verschlimmbesserungen?

Ob ich jemanden von hier übern Weg fahre weiß ich nicht, aber T-Rocs sehe ich täglich mehrere. Und die Büroklammer ist nett, mir aber zu brav. Beim R sieht es mega aus. und selbst die hier erwähnten Renaultlichter gefallen mir besser. In so fern sehe ich das als Individualisierung und da kann jeder im Rahmen des Gesetzes machen was er mag. Genau wie irgenwelche blenden am Auspuff, am Nebler, ....

Allerdings, und das hätte dein sonst so geschätzter und nüchterner Kommentar sein sollen, ist es vermutlich eben nicht legal und bringt Haftungsfragen im Zweifelsfall mit sich.

@Roc-Jens Dem kann ich völlig zustimmen, es sieht aus wie Baumarkt - zumindest vom nahen. Habe ich ja bereits mal live gesehen.
Fahrend sieht man das garantiert nicht.
 

Bus-Froind

Lebt hier

Allerdings, und das hätte dein sonst so geschätzter und nüchterner Kommentar sein sollen, ist es vermutlich eben nicht legal und bringt Haftungsfragen im Zweifelsfall mit sich.
Danke!
Ich hätte es eindeutiger schreiben müssen, "selbst entgegen" wäre klarer gewesen. Sollte schon etwas provokant sein, weil bei sehr vielen Veränderungen optischer Natur einfach die Harmonie des Designs flöten geht. Davon brennen mir die Augen. ;-) Kann ja zum Glück jeder machen wie es gefällt.
 
D

Di@k

Gast
Hab grad kein aussagkräftigeres Foto, aber mir gefielen die LegoBausteine auch nicht und ich habe es mit Folie modifiziert,
 

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    11.jpg
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T-Rex

Forenlegende
mir gefielen die LegoBausteine auch nicht und ich habe es mit Folie modifiziert,

Das ist natürlich Geschmackssache.
Aber:
  • Wie oben schon erwähnt wurde, da die Beleuchtungseinheit/Blinker den Statuten der allgemeinen Betriebserlaubnis unterliegen, ist diese Aktion wohl "illegal"
  • Auch dies wurde oben schon einmal erwähnt. Es erinnert im Dunkeln an einen Röno. Nicht wirklich erstrebenswert.
  • Kenner würden wohl eher auf defekt/Ausfall an der Beleuchtung tippen, als auf einen "kosmetischen" Eingriff.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
Das ist natürlich Geschmackssache.
Aber:
  • Wie oben schon erwähnt wurde, da die Beleuchtungseinheit/Blinker den Statuten der allgemeinen Betriebserlaubnis unterliegen, ist diese Aktion wohl "illegal" (...)
In Deutschland ist das Tagfahrlicht nur für Motorräder vorgeschrieben (ob TFL oder Abblendlicht ist egal). Für alle anderen Kfz ist es nur eine Empfehlung.
Aber Achtung: bei Urlaubsfahrten ins Ausland gibt es in verschiedenen Ländern abweichende Vorschriften.

Die Ausrüstung jedoch mit TFL ist ab 2011 für EU Neufahrzeuge (Pkw und Lkw) vorgeschrieben.
 

T-Rex

Forenlegende
n Deutschland ist das Tagfahrlicht nur für Motorräder vorgeschrieben (ob TFL oder Abblendlicht ist egal). Für alle anderen Kfz ist es nur eine Empfehlung.

Richtig, aber das Tagfahrlicht dient ja gleichzeitig als Blinker, deshalb könnte hier Ärger entstehen
 

Lufri

Autoflüsterer

Die Ausrüstung jedoch mit TFL ist ab 2011 für EU Neufahrzeuge (Pkw und Lkw) vorgeschrieben.
Das stimmt nicht ganz. Nicht alle Neufahrzeuge, sondern alle neu typisierten Fahrzeuge müssen seit Februar 2011 mit TFL ausgestattet sein.
zB. Der Mazda meiner Frau war Bj 2013. Der hatte es noch nicht, weil er schon 2007 typisiert wurde und somit brauchte er es auch nicht.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
@T-Rex Nicht ganz. Beim "Balken" TFL ist der Blinker separat.
 

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Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

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