T-Rex
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Wer sich momentan nach einem Neuahrzeug umsieht, es also bestellen möchte (keine Haldenfahrzeuge etc.), und gleichzeitig ein anderes in Zahlung geben möchte, sollte (seit Corona) eventuell gewisse Dinge beachten.
Stichwort: Höhere Gewalt. Wobei momentan noch nicht ganz klar ist, ob der Coronavirus vertragsrechtlich, als solche Einzustufen ist
Corona hat gezeigt, wie schnell es gehen kann.
Stichwort: Höhere Gewalt. Wobei momentan noch nicht ganz klar ist, ob der Coronavirus vertragsrechtlich, als solche Einzustufen ist
- In der Regel wird ja ein Preis für den Gebrauchten, der als Anzahlung dient, vereinbart. Kommt es nun zu Lieferverzögerungen, kann es u. U. hier zu Nachverhandlungen kommen, die durchaus zum Nachteil des Kunden werden. Der Gebrauchte hat ja dann mehr Laufleistung etc..
- Man sollte deshalb mit dem Autohaus über eine bestimmte zusätzliche Klausel sprechen, um einer solchen Situation vorzubeugen, und diese in den Vertrag Implementieren.
Corona hat gezeigt, wie schnell es gehen kann.