Anleitung zur Änderung der Blink- und Abschließfunktionen

Haas

War schon mal da
Hallo zusammen, als neuer Fahrer eines VW T-Roc* Life 1,5i TSI OPF 150 Ps, BJ 07/24, habe ich nachgelesen, dass das Komfortblinken von 3 Impulse (Standardmäßig) auf 5 oder mehr erhöht werden kann. Weiterhin wäre es möglich einen Quittungston beim abschließen zu bekommen. Wie das geht steht eingentlich in den einzelnen Foren beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, damit alles rechtens bleibt,, dies in der VW Werstatt meines Vertrauens nach zu fragen wäre. Habe ich auch gemacht. Großes VW Haus in Düren. Was ergab nun meine Nachfrage, richtig nichts. Man dürfe nix ändern an der Softwäre. Für mich etwas unverständlich da es sich nicht um ein Tuning handelt, sondern diese Einstellungen in der Software vorhanden ist. Nach zusehen in den einzelnen Foren in dem Mitglieder mit Ihrem Smartphone* und einem Dongle, diese Änderungen vornehmen. Somit ist meine Überlegung doch evt. richtig wenn ich behaupte das es nur eine Einstellungsänderung ist und kein verbotenes Chiptuning. Würde ich ja allenfalls auch selber machen, wenn ich es könnte, aber da tritt die Frage nach der Garantie auf. Verliere ich die Garantie oder nicht. VW läßt mir ja die Möglichkeit im Infotenmentsystem das Komportblingen EIN oder AUS zu schalten, ohne das ich hierfür in die VW Werkstatt muss. Da sind natürlich die Aussagen sehr unterschiedlich. Ich möchte natürlich nicht meine Garantie an einem paar Monate altem Wagen wegen dieser Kleinigkeit verlieren. Andererseits würde ich ungerne feststellen das ich ein Auto gekauft habe an dem ich mich nicht so Recht erfreuen kann. An meinem vorherigen Fahrzeug konnte ich diese Einstellungen über das Display selber machen und an diesem Fahrzeug T-Roc hat mich VW als Nutzer dargestellt der noch nicht einmal in der Lage ist diese Einstellungen selbst vorzunehmen und im Programm versteckt hat. Wer also so nett ist und etwas dazu beitragen möchte, würde ich mich freuen. Wäre doch schade, wenn ich nicht so richtig Freude an meinem Fahrzeug bekomme und es dann aus Frust wieder verkaufe würde. Jedenfalls einen VW T-Roc* wird es in diesem meienm Leben nicht mehr sein. Ob ich überhaupt noch einmal dann an VW denke bezweifele ich. Ich möchte meine Entscheidungen selber treffen und nicht bevormundet werden. Also dann Hoffe ich habe hier nicht irgendwelche Themen oder Gesetztmäßigkeiten verletzt. Falls ja dann entschuldige ich mich hier schon einmal im voraus. Gruß an alle
 
In der Regel dürfen die Händler (egal welche Marken) keine Änderung an der Software eines Fahrzeuges vornehmen - dazu gehört auch das Umprogrammieren von Funktionen, die so vom Hersteller zumindest für diese Marktregion nicht vorgesehen sind.
 
Was soll diese komische Abstimmung?
 
Ich glaube nicht, dass man da etwas ändern kann. Der T-Roc* ist noch zu neu.
Es hat etwas mit SFD2/UNECE zu tun.
Aber ich kann mich natürlich irren.
 
Nur weil man etwas mit irgendwelchen Dongles oder ähnlichem ändern kann, heißt noch lange nicht, dass es rechtens ist (siehe Quittungston laut StVO in D nicht erlaubt).
 
7/2024 ist, glaube ich, das magische Datum. Danach wurden die Steuergeräte gesperrt. Ich bin der Meinung, Geld in einen Dongle oder in ein Kabel mit entsprechender Software ist gut investiert. Man kann sich das Auto halbwegs passend einstellen und Fehler auslesen/löschen.

Das mit den Selberbestimmen wird immer schwieriger, das liegt aber nicht an den Autoherstellern, sondern an den EU-Bürokraten, die für uns das Denken übernehmen wollen und alles reglementieren.
 
Die Sicherheitsvorgaben lassen sich aber nicht nur die gar so bösen EU Bürokraten einfallen. Das sind Ergebnisse aus der Unfallforschung und werden als Präventivmaßnahmen von den Versicherern verlangt.
 
Codieren sollte möglich sein: aber:
In manchen Ländern, unter anderem in Deutschland, ist die Verwendung der akustischen Schließrückmeldung straßenverkehrsrechtlich unzulässig (in Deutschland gemäß §16 Abs. 1 und §30 Abs. 1 StVO).
Bei dein meisten Benz hört man es immer??
Was hier wohl richtig ist?!?
Der Quitierton funktioniert nur bei Original verbauter DWA und der Ton kommt von der Sirene nicht der Hupe!
Grüße
 
Es ist doch ganz einfach, lies doch mal deine BA, da steht alles drin was VW dir anbietet einzustellen, das darfst du als Nutzer auch gerne tun. Alles andere was du irgendwo gelesen hast, sind Einstellungen von Leuten die das herausgefunden haben und auch das Equipment dazu haben, da kannst du den Hersteller nicht verteufeln weil er das nicht anbietet, oder Standen die Funktionen die du herausgefunden hast, in irgendeinem Prospekt?
Leute gibt es, manchmal verstehe ich das nicht, im Nachhinein meckern weil irgendwas nicht passt.
 
Nunja, wenn man von einem 15 Jahre alten Auto auf ein relativ neues umsteigt, kann man schon hier und da verzweifeln..., weiterhin sind wir hier in einem Forum, was dazu da ist, Fragen zu stellen und auch mal zu meckern...
 
...Wäre doch schade, wenn ich nicht so richtig Freude an meinem Fahrzeug bekomme und es dann aus Frust wieder verkaufe würde. Jedenfalls einen VW T-Roc wird es in diesem meienm Leben nicht mehr sein. Ob ich überhaupt noch einmal dann an VW denke bezweifele ich....
Naja Fragen stellen und auch mal etwas kritisieren (meckern) ist schon okay.
Wenn ich dann aber solche Aussagen lese darf man sich schon Gedanken machen ob das ernst gemeint ist. Ein Auto aus Frust verkaufen weil man den Blinker nicht von drei auf fünf Mal blinken umstellen kann oder es beim zusperren nicht hupt, was ohnehin in D so nicht zulässig wäre, ist schon ein wenig übertrieben finde ich.

Und um noch ein klein wenig zur Ursprungsfrage beizutragen. Man kann den Blinker per Codierung umstellen. Und ja es wäre leichter wenn es jeder im Menü umstellen könnte aber es ist auch weit weg von "Chiptunig" und die Garantie wird deswegen auch nicht vollständig erlöschen.
 
Einfach einen T-Roc* .... Roc sein lassen. ;).
Meiner ist jetzt 2 1/2 Jahre jung.
Ich sekkier ihn nicht, der kleine mich aber auch nicht.

Ich möchte auch nicht wenn man unentwegt an mir umher Doktert.

Ehrlich jetzt. Bin ja schon eine Weile hier unterwegs, aber diese brösel von den hier man so liest, kenne ich nicht.

Gut ok, kann man sagen ... Alter hast halt Glück. Na gut. Dann ist es so.
 
Bei dein meisten Benz hört man es immer??
Was hier wohl richtig ist?!?
Der Quitierton funktioniert nur bei Original verbauter DWA und der Ton kommt von der Sirene nicht der Hupe!
Dennoch in Deutschland nicht erlaubt und darf nicht aktiviert werden, auch wenn im Menü vorhanden. Auch wenn es über einen separaten Tongeber läuft.
 
, dass das Komfortblinken von 3 Impulse (Standardmäßig) auf 5 oder mehr erhöht werden kann.
Fünf oder mehr.... wenn man solange ein Blinksignal setzen muss, was spricht dann gegen die "normale" Blinkfunktion?

Und das gehupe beim Ver-/Entriegeln ist in Deutschland eh nicht erlaubt.
 
Das mit dem Blinken ist so richtig: wenn 3 mal zu kurz erscheint: dann kann man normal den Hebel betätigen.

Für den Quitierton der DWA muss man unterscheiden zwischen Hupe und Sirene:

Der Ton der Sirene ist in D vollkommen legal und zugelassen!

Was nicht erlaubt ist: Die Hupe für einen Quittierungston der ZV zu benutzen, dies ist jedoch bei Autoalarmanlage (Sirene) ebenfalls erlaubt.
Kann man aktivieren, muss man aber nicht.
Die Benzler lassen die Ländereinstellungen ändern dann funzt es dort auch.
Bei VW etc.. muss/kann es locker codiert werden!
Natürlich immer auf eigenes Risiko, sowie mit den US-Standlicht bzw. Blinkern.?!

Grüße
 

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