moin zusammen,
im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist die zul. Anhängelast (un-/ gebremst) bei einer Fahrbahnlängsneigung bis 8% angegeben.
"Bis" meint jede Steigung < 8%. Was ist, wenn im Sauerland oder auf der Großglocknerhochalpenstraße mehr als 8% Längsneigung ist ?
Darf man bzw. kann der ROC dann noch die angegebene Last ziehen ?
Ich habe gelesen, dass die 8% eine festgelegte Standardangabe ist, wer auch immer das entschieden hat. Darum geht es mir in erster Linie nicht.
Aber in der Praxis können ja durchaus mehr als 8% Steigung sein.
Gibt es evtl. eine Tabelle, die je nach Steigung (vlt. in 2 oder 5%- Schritten) die zul. Anhängelast angibt ?
im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist die zul. Anhängelast (un-/ gebremst) bei einer Fahrbahnlängsneigung bis 8% angegeben.
"Bis" meint jede Steigung < 8%. Was ist, wenn im Sauerland oder auf der Großglocknerhochalpenstraße mehr als 8% Längsneigung ist ?
Darf man bzw. kann der ROC dann noch die angegebene Last ziehen ?
Ich habe gelesen, dass die 8% eine festgelegte Standardangabe ist, wer auch immer das entschieden hat. Darum geht es mir in erster Linie nicht.
Aber in der Praxis können ja durchaus mehr als 8% Steigung sein.
Gibt es evtl. eine Tabelle, die je nach Steigung (vlt. in 2 oder 5%- Schritten) die zul. Anhängelast angibt ?