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T-Roc EPB oder was auch immer

Locke

War schon mal da
hallo zusammen , mein t-roc R hat jetzt schon 3 mal neue belege und scheiben bekommen und das nach 2,5 Jahren und 21000 km . und er muht wieder.
VW weigert sich jetzt die kosten für den erneuten Austausch zu übernehmen. Und die kleine VW Werkstatt hat gesagt das es ein 7seitiges schreiben gibt
das es Standard sei. jetzt sagt man das es die EPB sei und der Flugrost beim rückwärtsfahren das muhen verursacht.
Werde den Vertrag wohl auch wandeln müssen
hat jemand das selbe Problem ?

Lg
 
Die Wandlung eines Autos ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag, der nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren möglich ist.
 
Nein.

Der Händler hat das Produkt repariert. Verlängert sich die Gewährleistung?
Ja. Hat ein Unternehmer eine Sache zur Verbesserung übernommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist – aber nur für den beanstandeten Mangel – mit der Übergabe an Sie von Neuem zu laufen. Auch mit einer Reparatur beginnt die Gewährleistung neu.
Wie lange besteht ein Recht auf Wandlung?
Grundsätzlich besteht ein Recht auf Wandlung ebenso lange wie ein Anspruch auf Gewährleistung.
Schon nach dem 2. vergbelichen Versuch hätte er wandeln können.
 

Das ist richtig, die Wandlung bei Kettengewährleistung gibt, jedoch ist sie an schwerwiegende Mängel gebunden, was hier wohl nicht zutreffen wird.
 
blödsinn den R 32 habe ich ich nach 3 jahren und 16 werkstattbesuchen zurück gegeben . ging auch vor gericht
 
Wieso soll das Blödsinn sein?
 
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht beheben kann, die Nachbesserung ablehnt oder sie erfolglos bleibt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
das ist hier der fall, ganz einfach . die bekommen es nicht hin und suchen immer mehr ausreden.
am ende entscheidet der richter
 
Auf eBay kaufen

So einfach ist das leider nicht, Nach 2 Jahren ist eine Wandlung nur bei schwerwiegenden Mängel möglich und das ist eine muhende Bremse beim Rückwärtsfahren nicht wirklich.
 
mein t-roc R hat jetzt schon 3 mal neue belege und scheiben bekommen und das nach 2,5 Jahren und 21000 km

beim rückwärtsfahren das muhen verursacht

moin @Locke

beim R jetzt auch ?

sofern das "Muhen" beim Bremsen auftritt: das "Muhen" ist insb. beim 1.5 TSI bekannt. Dazu gibt es sogar eine TPI ! Bei alternativen Bremsbelägen, die nicht "Muhen", endet die Teilenr. auf den Buchstaben "J".

siehe:

 
Werde den Vertrag wohl auch wandeln müssen
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag (früher Wandlung), ist wahrscheinlich in diesem Fall, fast unmöglich.

Dein Vorteil allerdings, du hast ja schon vor Ablauf der 2 Jahre, mehrfach beanstandet.

Würde empfehlen ein Gutachten anfertigen zu lassen.

Schwerpunkt :
- Geräuchintensität (db)
- Vergleich mit dem Serienstandart
- negative Beeinträchtigungen Komfort.

Viel Erfolg
 
Muss ich das verstehen?
naja, eine Möglichkeit wäre, dass die Werkstatt noch nichts vom "Muhen" gehört hat ..

@Locke Du schreibst "dreimal neue Beläge und Scheiben". Hast Du einen Reparaturnachweis mit Teilenr. bekommen ? Selbst wenn nicht, würde ich die Werkstatt fragen, ob sie die Beläge mit "J" (s.o.) montiert hat und sie auf die TPI und Teilenr. hinweisen.

Für die Wandlung: hier im Forum hieß es bisher immer, ein video mit dem "Muhen" und dem Kennzeichen aufnehmen. Cupra verlangt inzwischen auch die FIN (aus dem Fahrzeugschein). Die FIN ist aber auch hinter der Windschutzscheibe. Das müßte mit einem video gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

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