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Der Polizei einen Unfall melden - Verhalten bei Verkehrsunfall

Sorry Lufri, ich hab Dich natürlich nicht zitiert. nur kommentiert. weiß nicht wie ich das ändern kann
 
Klick auf bearbeiten, dann kannst du es ändern.
 
Das liegt an der Psyche des Menschen.
Unfall = Stresssituation = eventuell erstmalige Erfahrung.

Das sich solche Aussagen später negativ auswirken können, ist den meisten nicht bewusst.

Bei Unfallschilderungen hält man einfach mal die Klappe bei Gegner und Polizei zum Hergang

nur Angaben zur Person und gut ist.

mich würden mal Euere Erfahrungen interessieren, welchen Blödsinn man in einer solchen Stresssituation machen kann. "Schock" ist wohl eher eine Erscheinung, die sich organisch (Kreislauf, Atmung, Sauerstoffversorgung der Denkzentrale ..) auswirkt und man schnellstens von einem Arzt diagnostizieren lassen sollte. "Psychische Belastung" (stress) führt zu diversen Gedanken zum Hergang/ Folgen/ Verantwortung etc.. und veranlaßt ggf. auch zu "irrationalen Handlungen", Fahrerflucht ist das Eine. Sind Euch Beispiele bekannt, wie blödsinnig man in einer solchen Stresssituation (also während des Unfallhergangs bzw. kurz darauf) reagieren kann ? Ein Beispiel wäre z.B., dass jmd. das Gas- und Bremspedal verwechselt, den Bordstein überfährt und in ein Ladenlokal rauscht obwohl er vorher schon die Bestuhlung auf der Terrasse umgesemmelt hat. Das muss man doch bemerken. Warum bleibt man trotzdem auf dem Gas ? Kennt Ihr andere "Aussetzer" ?

p.s.: "Konzentrationsschwäche" als Grund für irrationales Verhalten soll lt. internet schwerwiegender in bezug auf die Schuldfrage sein (klar, das betrifft die Tauglichkeit, ein KFZ zu fahren), als zu sagen, "habe einen Moment nicht aufgepaßt". Aber auf diesen Aspekt möchte ich nicht hinaus.
 
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Kennt Ihr andere "Aussetzer" ?
Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf bedondere Situationen, beispielsweise nach einem Unfall. ( selbst bei kleineren Auffahrunfällen)

Es gibt Menschen, die dann einfach das Fahrzeug verlassen und apathisch durch die Gegend laufen. Sie blenden dann auch Gefahren aus, wie den anderen fließenden Verkehr.

Irrationale Handlungen, oder Krämpfe (Schock, Adrenalin etc.. ) ... Angst, oder Aggressivität.

Es kann dir durchaus passieren, das du als Ersthelfer, vom Opfer, erstmal eine Ohrfeige (womöglich nen Kinnhaken) abbekommst.

Deshalb sollte man an Unfallopfer ruhig und mit ruhiger Stimme herantreten, sofern diese Wach und ansprechbar sind.


Ein Beispiel wäre z.B., dass jmd. das Gas- und Bremspedal verwechselt, den Bordstein überfährt und in ein Ladenlokal rauscht obwohl er vorher schon die Bestuhlung auf der Terrasse umgesemmelt hat. Das muss man doch bemerken. Warum bleibt man trotzdem auf dem Gas ?
Vielleicht verkrampft er
Vielleicht setzt der Schock ihn "ausser Gefecht "
 
Ich kann euch einen Fall von mir schildern. Motorradzeit.

Vor Jahren bei einer Ausfahrt (war alleine Unterwegs) stand ich an einer T - Kreuzung, wartete Vorschriftsmässig auf den Querverkehr.
Von links kam und biegte ein Klein LKW ein, bei dieser Strasse bestand Überholverbot.
Somit schaute ich noch nach rechts und fuhr dann los.
Danach lag ich mit meiner 1000er gegenüber liegend der Strasse. Ich wusste nicht wo hinten und vorne ist.
Ein Chopperfahrer hatte den Klein LKW links Überholt und mich erwischt. Kein Personenschaden.

Klein LKW blieb nicht stehen.
So aber jetzt kommt es.
Ich im ersten Schock da ich ja die Stopptafel hatte sprang auf und eilte zum Unfallgegner und sagte.... Entschuldige habe dich nicht gesehen. Obwohl er den LKW Überholt hatte.
Gsd. war ich noch so bereit und machte ein paar Bilder.
Den Rest machte mein Kumpel dann bei mir Zuhause. Inkl. Versicherungskram. Dachte noch immer das ich Schuld hätte.

Schlussendlich übernahm die Versicherung vom Unfallgegner Anstandslos den Schaden bei mir.
Mann glaubt das man so Cool ist, aber wenn dann einmal etwas Eintritt und man alleine ist und 30sec oder Minuten werden zu Stunden und sollte alle seine Sachen beisammen haben .... ja das glaubte ich.

War leider nicht so in meinen Plan damals. Hatte mich ein wenig zum Nachdenken angeregt. Aber ob man immer vorbereitet sein kann?
 
nach kurzer Recherche steigen die Verkaufszahlen wohl, die Bereitschaft, eine einzubauen, auch. Der BGH hat die Aufzeichnungen grundsätzlich als Beweismittel erlaubt wobei unklar ist, unter welchen Bedingungen. Es geht auch um Datenschutz. Die Kameras dürfen nicht permanent und grundlos aufzeichnen. Einige Gerichte lassen die Aufzeichnungen zu, andere nicht.

Wie ist denn der Aufzeichnungswinkel ? Hilft eine dashcam, wenn z.B. im Kreisverkehr oder Überweg jmd. in die Seite fährt ?

 
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