Da wird sicher irgendwo ein Passus in den AGB sein, der einen Toleranzbereich für eine gewisse Ausfallzeit vorgibt. Andernfalls musst du eben durch ein Protokoll nachweisen, von wann bis wann der Dienst genau ausgefallen ist, da der Ausfall ja nicht wie zB bei der Telekom mal einen ganzen oder mehrere Tage bis zur Behebung betrifft, wo auch gut nachgewiesen werden kann, ab wann es wieder funktioniert, weil es ja zwangsläufig auffällt, sondern es bei Carnet nur temporär und manchmal nur Minuten betreffend ist in dem Moment, wo man es nutzen möchte. Du wirst wahrscheinlich nicht eine Stunde am
Handy* sitzen und dauerhaft versuchen die Verbindung aufzubauen, sodass du genau nachverfolgen kannst, wann es wieder ging. Dieses Protokoll generell ist zwar nicht unmöglich, aber zumindest zeitaufwändig und nervig. Dann rechnest du die Minuten des Ausfalls zusammen und verrechnest das mit den bezahlten Minuten und versuchst bei VW dann eine Summe von 2,39€ zu erstreiten.
Nur mal schnell gerechnet:
135€ für zwei Jahre = 1.051.200 bezahlte Minuten = 0,00012€ pro Minute. Selbst bei einem Ausfall von zusammengerechnet 240 Stunden (=10 Tage) über beide Jahre verteilt, die du erstmal nachweisen musst, wäre das eine Summe von 1,85€, um die du dich streiten darfst. Willst du das wirklich?