Gand-Alf
Autoflüsterer
upps, das
p.s.: hier sind Normen genannt, nach der VW seine Fahrradträger* prüft. Hat zwar nur sekundär mit der AHK zu tun, aber hat sich die Normung seitdem geändert ? Sind diese Noppen neuerdings EU-Recht, VDI- oder DIN-Vorschrift ?
scheint reine Produktwerbung zu sein (bin Deinem link gefolgt, habe den dort genannten Hersteller in der Suchmaschine eingegeben und auf dessen Seite nachgelesen). Der Hersteller von Fahrradträgern hat diese Noppen für sein System für 2-und-3-bike-carrier wohl auserkoren. Wie in #17 gesagt, sehe ich durchaus Vorteile für mehr (als 2) oder schwerere bikes in Form dieser zusätzlichen Arretierung. Andere Hersteller von Fahrradträgern benötigen dieses System allerdings nicht. Die sind wahrsch. nicht auf eine zus. Arretierung angewiesen. Die vom Kunden neuerdings offenbar nicht mehr frei wählbare Version der ab Werk gelieferten AHK scheint beide Zuliefererinteressen zu bedienen. Nach wie vor würde ich, wie in #15 beschrieben, agieren. Oder habe ich hier irgendetwas falsch verstanden @vw-oldie ?Geraffel
p.s.: hier sind Normen genannt, nach der VW seine Fahrradträger* prüft. Hat zwar nur sekundär mit der AHK zu tun, aber hat sich die Normung seitdem geändert ? Sind diese Noppen neuerdings EU-Recht, VDI- oder DIN-Vorschrift ?
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