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20 Zoll Felgen auf dem T-Roc

driver-troc

Autoflüsterer
Felgen* ok geht noch aber Tieferlegung, nö, das passt nicht zum roci. Mehr als Sprort würde ich nich machen.
Sind 1cm Unterschied.

...mittlerweile werden ja relativ häufig mal die 20" TIGUAN-SUZUKA gebraucht angeboten.
optisch wäre das meiner meinung nach bestimmt sehr gelungen.

tieferlegung geht bei dieser kfz-kategorie finde ich gar nicht !

aber die 20 Zoll SUZUKA vom Tiguan ..... :blush:

Ja aber dann Höherlegen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kulle

Kennt sich aus
Mittlerweile gibt es über Reifen.com diverse Räder für den Roc auch 20 Zoll. Wir haben hier mit Original Felgen* von VW von anderen Modellen auf z.b T-Roc* Probleme mit der Eintragung. Auf dem Tiguan bzw wollte ich das Arteon Rad in 20 Zoll fahren ,sind Werksseitig andere Reifengröße verbaut.Diese passen auf dem Roc nicht.Und da die Größe die für den Roc zulässig ist , nicht auf anderen VW Modellen auftaucht,trägt der Tüv Nord das mit einer Einzelabnahme nicht ein. Die haben Vorschriften und einen sogenannten Impact Test ,wo nachgewiesen sein muss das der Reifen* auf dieser Felge problemlos funktioniert. Also war bei mir Ade schönes Arteon Rad.
 

driver-troc

Autoflüsterer
Du könntest beim Reifenhersteller eine Bescheinigung anfordern die besagt wie klein bzw groß die Felge sein darf um diese reifengröße zu Fahren.

z.b Unser Reifen* Marke xxxxxx mit der Reifengröße 225/40 R 19 darf auf Felge 7,5 Zoll - 8,5 Zoll gefahren werden.
 

Bus-Froind

Lebt hier

Du könntest beim Reifenhersteller eine Bescheinigung anfordern die besagt wie klein bzw groß die Felge sein darf um diese reifengröße zu Fahren.

z.b Unser Reifen* Marke xxxxxx mit der Reifengröße 225/40 R 19 darf auf Felge 7,5 Zoll - 8,5 Zoll gefahren werden.
Dafür gibt es Tabellen bzw. "Reifenhandbücher" auf den Seiten der Reifenbäcker. Zum vorher klären, was überhaupt gehen könnte sehr hilfreich.
Die haben Vorschriften und einen sogenannten Impact Test...

Der Impact-Test wird in aktuellen Gutachten für jedes Rad mit dem "dünnsten" Reifen aufgeführt. Solange man "dickere" Reifen fährt, gibt es wenig Probleme.
Dazu kommt der max. Reifendurchmesser bzw. Abrollumfang. Muss auch im Rahmen bleiben.
Mittlerweile sind alle Änderungen abseits der Serie unheimlich aufwändig, alle wollen Papiere und Unterlagen und werden laufend kontrolliert.
Da nutzen immer weniger Leute ihren Ermessensspielraum aus, damit sie keinen Stress bekommen.
 

Kulle

Kennt sich aus
Der Reifen ist nicht das Problem..Das Original Volkswagen Rad mit einer anderen Größe auf einem anderen Modell ist das Problem. Es gibt keinen 225/35 20 auf dem Arteon oder Tiguan oder Golf* etc..Die Felge die ich fahren wollte ist eine 8x20 Et 47 mit 225/35 20 der Reifen geht auf nem Roc..bzw hatte ich das vom Q2 .Aber leider taucht dieser Reifen auf keinem Serienmäßigen Volkswagen auf..Und schon wollten die Ingenieure des Tüv Nord d da nicht dran. Traglast etc. alles kein Ding...Reifen Freigabe auch kein Thema. Eben nur diese Größe auf einem Original VW Rad ,da stellen die Herren sich an. Zubehör Rad Borbet ,etc. wie sie alle heißen geht es ,das gibt es Gutachten.Und somit habe ich mich für 19 Zoll entschieden.
 

T-King

Kennt sich aus
Aber sag mal @Kulle ... Was genau war denn das Problem der TÜV Menschen? Dafür macht man doch beim TÜV die Einzelabnahme nach § 19.2 und der Abrollumfang hat ausser Mathematik doch keine weiteren äußeren Einflüsse ... Oder liege ich falsch?

Also Dein 225/35R20 hat einen Abrollumfang von 2023mm und in meiner COC sind die Reifenfreigaben wie folgt vorhanden (so ne kleine Tabelle wollte ich eh schon immer mal auflisten):

tabelle_abrollumfang.png

Danach ergibt sich, dass die in den COC Papieren unter Ziffer 35 eingetragenen Größen und den zum Beispiel (in meinem Fall) freigegebenen 215/50 R18 92W;7,0Jx18 ET45 3% Differenz im Abrollumfang ergeben und gegenüber DEINER Wunsch-Reifen-Kombi 225/35 R20 nur 2% (Quelle). Also wo ist das TÜV Problem??

Ich habe zu diesem Thema ja selbst vor, mir im Sommer meine Audi R8 19" Felge auf dem T-Roc* zu gönnen. Hierzu werde ich noch vor der Saison mit der nackten Felge und dem Traglastgutachten bei meinem TÜV vorstellig werden und genau das mit ihm besprechen, bevor ich mir einen Reifen kaufe, den er mir eintragen soll. Alles gemäß Einzelabnahme - Eintragung gemäß §19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ... Wir dürfen gespannt sein.

Oder gibt es schon wen unter Euch, die wissen, warum das nicht gehen sollte? Also so mit Argumenten und so :)

Nachtrag 1: Was den Load-Index der Reifen angeht beträgt laut unserer COC die "Technisch zulässige maximale Masse je Achse (1./2.)" vorne 1060 kg und hinten 980kg, was einem mindesten Load-Index je Reifen von "86 = 530 kg" entspricht. Die freigegebenen Reifenkombinationen starten ab 92 = 630 kg ... Nur auch so mal als Notiz für Euch und mich für die nächste Order bei reifendirekt.de :)

Nachtrag 2: Wenn man die DEKRA mal höflich fragt, was man benötigt, wenn man eine nicht freigegebene Felge und Reifenkombi fahren möchte mit der Fragestellung:

Schönen guten Tag. Auf meinem VW T-Roc* A1 (EZ 07/2018) möchte ich gerne meine Audi R8 Alufelge 8,5JR19H2 ET42 mit einer dem Abrollumfang für den T-Roc identischen Reifenkombination ab Frührjahr 2019 fahren und möchte vor dem Kauf der Reifen mit einem Sachverständigen die Abnahmebedingungen besprechen. In welcher Reihenfolge welche Gespräche hierzu geführt werden müssten und wie ich richtig vorgehen muss, um ordnungsgemäß und sicher mit diesen Felgen* fahren kann, würde mich sehr interessieren. Papiere der Felgen sind bei Audi gerade beantragt (Traglastgutachten), obwohl ich die Werte schon kenne (475kg). Falls Sie selbst die Möglichkeit haben, die Unterlagen der Audi Felge (Teilenummer 420601025B) abzufragen, würde das die Angelegenheit erleichtern. Freu mich über eine Rückmeldung.

und darauf solche eine überraschend perfekte Antwort zurückkommt ..... warum sollte es dann nicht möglich sein, seine Wunschfelge mit passendem Reifen eingetragen zu bekommen:

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) kann im Rahmen einer Einzelabnahme bzw. einer Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach einer Technischen Änderung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO prüfen, ob die Verwendbarkeit dieses Sonderrades bzw. einer anderen bisher nicht genehmigten Rad-/Reifenkombination an Ihrem Fahrzeug möglich ist.

Zuerst sollte dabei geprüft werden, ob die Raddaten überhaupt für Ihr Fahrzeug geeignet sind. Dabei sollen die zulässige Radlast, die Maulweite, der Felgendurchmesser, die Einpresstiefe, die Lochanzahl, der Lochkreisdurchmesser und die Mittenzentrierung schon relativ passend für Ihr Fahrzeug sein. Ggf. sind Adapter möglich, diese verändern jedoch die effektive Einpresstiefe.

Als Nachweis für die Radlast kann dabei ggf. die vorhandene ABE des Rades oder die Typgenehmigung des Fahrzeuges dienen, bei dem die Rad-/Reifenkombination serienmäßig verwendet wird. Ein gesondertes "Traglastgutachten" wäre dann nicht notwendig.
Bitte beachten Sie aber auch, dass die Angabe der Radlast auch vom Abrollumfang abhängig ist, es kann also durchaus sein, dass diese beim größeren Reifendurchmesser des T-Roc's geringer ausfallen wird als die Serienangabe des R8. Bei Bedarf sollten Sie dann doch die konkrete Radlast bezogen auf den notwendigen Abrollumfang beim Radhersteller/Fahrzeughersteller anfordern. Schon bei der geringsten möglichen Radlast eines T-Roc von 460 kg würde es mit der von Ihnen genannten Radlast dann eng werden.
Aber sollte es sich tatsächlich um das Rad "420 601 025 B" handeln, wie es bis 2013 beim R8 verwendet wurde, läge dort die Radlast nach unseren Informationen sogar bei 625 kg (Daten gem. Reparaturleitfaden Audi Ausgabe 04.2013), zumindest wurde dieses Rad bis zu einer Achslast von 970 kg beim R8 verwendet (Typgenehmigung e1*2001/116*0399*..), was nach oberflächlichen Berechnungen für den Abrollumfang des T-Roc (2074 mm bei 235/40R19, bei 225/40R19 wäre es eher besser) noch mit etwa 465 kg zu Buche schlagen und dann bis 930 kg Achslast reichen könnte.

Dann ist zu prüfen, ob die Breite, der Abrollumfang und die Tragfähigkeit der Reifen für den Verwendungsfall geeignet sind.

Anschließend werden die Anbauverhältnisse und Freigängigkeiten geprüft und Abschließend folgt dann noch die Begutachtung des Fahrverhaltens mit dynamischen Freigängigkeitsprüfungen.

Im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.

Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den Bauteilen zu erwarten ist.

Abschließend würden wir Ihnen nahe legen, sich einen Beratungstermin von Ihrer "Technischen Prüfstelle" geben zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit Dokumente, Fotos, Skizzen, Zeichnungen oder anderweitige Entwürfe Ihres Bauvorhabens mit, damit eine möglichst konkrete Anfangsbewertung erfolgen kann.

Interessant, dass die DEKRA andere Abrollumfänge berechnet, als https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm aber hochachtend personalisierte Mail-Antwort. Hammergeil. Klingt aber auch danach, dass, wenn man einfach mal mit den Menschen "redet", einiges möglich zu sein scheint.

Immer schön :) bleiben ... Peace :like:
 

Blackbeard124

War schon mal da
Leider muss ich das Thema nochmal hochholen.

fährt jemand 8.50 J x 20 ET 45 mit 225/35 Sommerreifen ? Gab es da Probleme mit dem TÜV? Passen die Felgen ohne Probleme an den T-Roc*?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen :)
 
R

Roco57

Gast
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@Blackbeard124 Um ggf. deine Frage zu beantworten musst du noch weitere Angaben machen. Welches Fabrikat hat die Felge, welcher Typ? Ist ein Gutachten (ABE) für den T-Roc vorhanden? Welchen T-Roc fährst du?
 

Blackbeard124

War schon mal da
Also :)

Felge ist:
DIEWE WHEELS TRINA Nero 8.50 J x20 ET45
Gutachten ist mit dabei, auf den Felgen darf ich 225/35 fahren lt. Gutachten.
Ich fahre einen R
 

Remodus

Dauergast
Wenn es im Gutachten keine speziellen Auflagen gibt, sollten Sie problemlos dran passen.
Nur Komfort gibt es dann kaum einen mehr.
 
R

Roco57

Gast
Ich habe mir das Gutachten (ABE) mal angeschaut, Wenn die Reifengrösse im COC des R aufgeführt ist, musst du lediglich die ABE mitführen. Eine TÜV Abnahme ist nicht erforderlich, Also drauf damit und losfahren :like:
 
R

Roco57

Gast

Klar, warum nicht? Breite sieht immer gut aus. Was bei den Felgen beim R noch möglich ist, kann ich dir nicht sagen. Ich habe bei 8.0×19 ET 45 225 an jedem Rad 15mm Spurplatten. Das war bei mir das Äußerste ohne Abdeckung. Ich denke aber das sollte bei dir auch möglich sein
 

Remodus

Dauergast
Hast halt weniger Gummi.
Was ist denn wenn du die 19 Zöller drauf lässt und Spurplatten montierst, gibt es wohl von H&R mit ABE in 20mm, 24mm und 30mm pro Achse.
 

Blackbeard124

War schon mal da
die Zöller die jetzt drauf sind, gefallen mir nicht… oder ich hole mir einfach andere 19 Zoll Felgen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
R

Roco57

Gast
Mir reichen die 19 Zöller mit Tieferlegung 40mm und 225/40 Reifen. Dazu kommen noch die 15 mm Spurplatten. Mit 20 Zöllern gewinnst du da optisch gar nichts. Auch der Fahrkomfort ist bei mir noch ganz in Ordnung, etwas härter aber ein guter Kompromiss.
 
R

Roco57

Gast
Du verweist sicherlich auf dein Profilbild?! Passen gut zu deinem Auto, aber ich hätte ihn noch etwas tiefer gelegt. So sieht er für mich zu hochbeinig aus :innocent:
 

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Egal ob Kinderkrankheiten, Elektronik- oder allgemeine Probleme mit dem VW T-Roc – wir haben ein Forum geschaffen, dem es an nichts fehlen soll.

Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

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