Aber sag mal
@Kulle ... Was genau war denn das Problem der TÜV Menschen? Dafür macht man doch beim TÜV die Einzelabnahme nach § 19.2 und der Abrollumfang hat ausser Mathematik doch keine weiteren äußeren Einflüsse ... Oder liege ich falsch?
Also Dein 225/35R20 hat einen Abrollumfang von 2023mm und in meiner COC sind die Reifenfreigaben wie folgt vorhanden (so ne kleine Tabelle wollte ich eh schon immer mal auflisten):
Danach ergibt sich, dass die in den COC Papieren unter Ziffer 35 eingetragenen Größen und den zum Beispiel (in meinem Fall) freigegebenen 215/50 R18 92W;7,0Jx18 ET45
3% Differenz im Abrollumfang ergeben und gegenüber DEINER Wunsch-Reifen-Kombi 225/35 R20 nur 2% (
Quelle). Also wo ist das TÜV Problem??
Ich habe zu diesem Thema ja selbst vor, mir im Sommer meine Audi R8 19" Felge auf dem
T-Roc* zu gönnen. Hierzu werde ich noch vor der Saison mit der nackten Felge und dem Traglastgutachten bei meinem TÜV vorstellig werden und genau das mit ihm besprechen, bevor ich mir einen Reifen kaufe, den er mir eintragen soll. Alles gemäß
Einzelabnahme - Eintragung gemäß §19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ... Wir dürfen gespannt sein.
Oder gibt es schon wen unter Euch, die wissen, warum das nicht gehen sollte? Also so mit Argumenten und so
Nachtrag 1: Was den Load-Index der Reifen angeht beträgt laut unserer COC die "Technisch zulässige maximale Masse je Achse (1./2.)" vorne 1060 kg und hinten 980kg, was einem mindesten Load-Index je Reifen von "86 = 530 kg" entspricht. Die freigegebenen Reifenkombinationen starten ab 92 = 630 kg ... Nur auch so mal als Notiz für Euch und mich für die nächste Order bei
reifendirekt.de
Nachtrag 2: Wenn man die DEKRA mal
höflich fragt, was man benötigt, wenn man eine nicht freigegebene Felge und Reifenkombi fahren möchte mit der Fragestellung:
Schönen guten Tag. Auf meinem
VW T-Roc* A1 (EZ 07/2018) möchte ich gerne meine Audi R8 Alufelge 8,5JR19H2 ET42 mit einer dem Abrollumfang für den T-Roc identischen Reifenkombination ab Frührjahr 2019 fahren und möchte vor dem Kauf der Reifen mit einem Sachverständigen die Abnahmebedingungen besprechen. In welcher Reihenfolge welche Gespräche hierzu geführt werden müssten und wie ich richtig vorgehen muss, um ordnungsgemäß und sicher mit diesen
Felgen* fahren kann, würde mich sehr interessieren. Papiere der Felgen sind bei Audi gerade beantragt (Traglastgutachten), obwohl ich die Werte schon kenne (475kg). Falls Sie selbst die Möglichkeit haben, die Unterlagen der Audi Felge (Teilenummer 420601025B) abzufragen, würde das die Angelegenheit erleichtern. Freu mich über eine Rückmeldung.
und darauf solche eine überraschend perfekte Antwort zurückkommt ..... warum sollte es dann nicht möglich sein, seine Wunschfelge mit passendem Reifen eingetragen zu bekommen:
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) kann im Rahmen einer Einzelabnahme bzw. einer Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach einer Technischen Änderung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO prüfen, ob die Verwendbarkeit dieses Sonderrades bzw. einer anderen bisher nicht genehmigten Rad-/Reifenkombination an Ihrem Fahrzeug möglich ist.
Zuerst sollte dabei geprüft werden, ob die Raddaten überhaupt für Ihr Fahrzeug geeignet sind. Dabei sollen die zulässige Radlast, die Maulweite, der Felgendurchmesser, die Einpresstiefe, die Lochanzahl, der Lochkreisdurchmesser und die Mittenzentrierung schon relativ passend für Ihr Fahrzeug sein. Ggf. sind Adapter möglich, diese verändern jedoch die effektive Einpresstiefe.
Als Nachweis für die Radlast kann dabei ggf. die vorhandene ABE des Rades oder die Typgenehmigung des Fahrzeuges dienen, bei dem die Rad-/Reifenkombination serienmäßig verwendet wird. Ein gesondertes "Traglastgutachten" wäre dann nicht notwendig.
Bitte beachten Sie aber auch, dass die Angabe der Radlast auch vom Abrollumfang abhängig ist, es kann also durchaus sein, dass diese beim größeren Reifendurchmesser des T-Roc's geringer ausfallen wird als die Serienangabe des R8. Bei Bedarf sollten Sie dann doch die konkrete Radlast bezogen auf den notwendigen Abrollumfang beim Radhersteller/Fahrzeughersteller anfordern. Schon bei der geringsten möglichen Radlast eines T-Roc von 460 kg würde es mit der von Ihnen genannten Radlast dann eng werden.
Aber sollte es sich tatsächlich um das Rad "420 601 025 B" handeln, wie es bis 2013 beim R8 verwendet wurde, läge dort die Radlast nach unseren Informationen sogar bei 625 kg (Daten gem. Reparaturleitfaden Audi Ausgabe 04.2013), zumindest wurde dieses Rad bis zu einer Achslast von 970 kg beim R8 verwendet (Typgenehmigung e1*2001/116*0399*..), was nach oberflächlichen Berechnungen für den Abrollumfang des T-Roc (2074 mm bei 235/40R19, bei 225/40R19 wäre es eher besser) noch mit etwa 465 kg zu Buche schlagen und dann bis 930 kg Achslast reichen könnte.
Dann ist zu prüfen, ob die Breite, der Abrollumfang und die Tragfähigkeit der Reifen für den Verwendungsfall geeignet sind.
Anschließend werden die Anbauverhältnisse und Freigängigkeiten geprüft und Abschließend folgt dann noch die Begutachtung des Fahrverhaltens mit dynamischen Freigängigkeitsprüfungen.
Im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.
Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den Bauteilen zu erwarten ist.
Abschließend würden wir Ihnen nahe legen, sich einen Beratungstermin von Ihrer "Technischen Prüfstelle" geben zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit Dokumente, Fotos, Skizzen, Zeichnungen oder anderweitige Entwürfe Ihres Bauvorhabens mit, damit eine möglichst konkrete Anfangsbewertung erfolgen kann.
Interessant, dass die DEKRA andere Abrollumfänge berechnet, als
https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm aber hochachtend personalisierte Mail-Antwort. Hammergeil. Klingt aber auch danach, dass, wenn man einfach mal mit den Menschen "redet", einiges möglich zu sein scheint.
Immer schön
bleiben ... Peace