Hallo,
das ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ist hoffentlich im richtigen Thread. Es folgt leider etwas Text...
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Mein Vater hat zum ersten Mal einen Leasingvertrag abgeschlossen.
In seinem Leasingvertrag steht - unverbindlicher Liefertermin am 04. März 2024. Der Verkäufer (größeres VW-Autohaus) sagte uns bei Unterzeichnung, dass dieser Termin wahrscheinlich unrealistisch ist und der Wagen wahrscheinlich eher April - Mai ausgeliefert wird.
Der Verkäufer sagte uns aber auch, dass dieser "unverbindliche Termin" wichtig ist, weil uns bei zu langer Überschreitung dieses Termins bis zum wirklichen Liefertermin ja ein "Leihfahrzeug - Ersatzwagen" zusteht.
Das wußten wir nicht und wir haben zu diesem Zeitpunkt auch nicht darüber nachgedacht.
Zwei Wochen nach Vertragsabschluss hat der VW-Verkäufer uns in einem "Einzeiler" per E-Mail mitgeteilt, dass die voraussichtliche Lieferung im August bzw. September erfolgt. Naivität, Dummheit oder auch nicht für uns war der so späte Liefertermin ein Schock. Wir haben jetzt also für über ein halbes Jahr kein Auto.
Jetzt steht in vielen Foren und auch in den VW-Neuwagenverträgen, dass auch bei unverbindlichen Lieferterminen, nach frühestens 6 Wochen der Verkäufer angemahnt (in Verzug) gesetzt werden kann und man ihm 2 Wochen für die ?Lieferung? als Frist setzt. Und obwohl in vielen Foren geschrieben wird, dass einige Käufer nach dieser Frist ein Ersatzfahrzeug gestellt bekommen haben - haben wir weder in den Neuwagen-Bedingungen noch in den Leasing-Bedingungen eine etwaige Klausel dazu (Ersatzfahrzeug, Leihwagen) gefunden.
Ist das nur eine "Goodwill"-Bestimmung, damit der Käufer nicht nach weiteren vier Monaten Wartezeit vom Vertrag zurücktritt oder gibt es hier wirklich eine Art gesetzlichen Anspruch?
Meine einzige Idee, ist nach 6 Wochen zunächst freundlich im Autohaus nach einem Ersatzwagen zu fragen - und je nach Antwort dann ein Einschreiben mit Rückschein an das Autohaus zu senden. Was aber, wenn das Autohaus kein Ersatzfahrzeug stellt, wir aber auch vom Vertrag nicht zurücktreten wollen?
Danke und viele Grüße
Sarah
PS: Schadenersatz und so nen Qua... ist trotz Rechtsschutz vollkommen unrealistisch und wollen wir auch nicht. Es geht meinen Vater nur um die Mobilität, während er auf den neuen Wagen wartet.
das ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ist hoffentlich im richtigen Thread. Es folgt leider etwas Text...
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Mein Vater hat zum ersten Mal einen Leasingvertrag abgeschlossen.
In seinem Leasingvertrag steht - unverbindlicher Liefertermin am 04. März 2024. Der Verkäufer (größeres VW-Autohaus) sagte uns bei Unterzeichnung, dass dieser Termin wahrscheinlich unrealistisch ist und der Wagen wahrscheinlich eher April - Mai ausgeliefert wird.
Der Verkäufer sagte uns aber auch, dass dieser "unverbindliche Termin" wichtig ist, weil uns bei zu langer Überschreitung dieses Termins bis zum wirklichen Liefertermin ja ein "Leihfahrzeug - Ersatzwagen" zusteht.
Das wußten wir nicht und wir haben zu diesem Zeitpunkt auch nicht darüber nachgedacht.
Zwei Wochen nach Vertragsabschluss hat der VW-Verkäufer uns in einem "Einzeiler" per E-Mail mitgeteilt, dass die voraussichtliche Lieferung im August bzw. September erfolgt. Naivität, Dummheit oder auch nicht für uns war der so späte Liefertermin ein Schock. Wir haben jetzt also für über ein halbes Jahr kein Auto.
Jetzt steht in vielen Foren und auch in den VW-Neuwagenverträgen, dass auch bei unverbindlichen Lieferterminen, nach frühestens 6 Wochen der Verkäufer angemahnt (in Verzug) gesetzt werden kann und man ihm 2 Wochen für die ?Lieferung? als Frist setzt. Und obwohl in vielen Foren geschrieben wird, dass einige Käufer nach dieser Frist ein Ersatzfahrzeug gestellt bekommen haben - haben wir weder in den Neuwagen-Bedingungen noch in den Leasing-Bedingungen eine etwaige Klausel dazu (Ersatzfahrzeug, Leihwagen) gefunden.
Ist das nur eine "Goodwill"-Bestimmung, damit der Käufer nicht nach weiteren vier Monaten Wartezeit vom Vertrag zurücktritt oder gibt es hier wirklich eine Art gesetzlichen Anspruch?
Meine einzige Idee, ist nach 6 Wochen zunächst freundlich im Autohaus nach einem Ersatzwagen zu fragen - und je nach Antwort dann ein Einschreiben mit Rückschein an das Autohaus zu senden. Was aber, wenn das Autohaus kein Ersatzfahrzeug stellt, wir aber auch vom Vertrag nicht zurücktreten wollen?
Danke und viele Grüße
Sarah
PS: Schadenersatz und so nen Qua... ist trotz Rechtsschutz vollkommen unrealistisch und wollen wir auch nicht. Es geht meinen Vater nur um die Mobilität, während er auf den neuen Wagen wartet.