• Herzlich willkommen im Volkswagen T-Roc Forum. Die Teilnahme am VW T-Roc Forum ist kostenlos. Eine Fülle von Informationen über das brandneue Golf-SUV von Volkswagen warten auf dich.

    Der VW T-Roc ist der kleine Bruder des beliebten VW Tiguan. Hier in unserer Community findest du Bilder, Reviews, Tipps & Tricks, Hilfe, Infos zu Kinderkrankheiten und vieles mehr zum T-Roc.

    Registriere dich oder melde dich mit deinem Benutzernamen an um eine Frage zu stellen oder Antworten zu geben.

Leasing - Lieferverzug - Ersatzfahrzeug

Sarah

War schon mal da
Hallo,

das ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ist hoffentlich im richtigen Thread. Es folgt leider etwas Text...

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mein Vater hat zum ersten Mal einen Leasingvertrag abgeschlossen.


In seinem Leasingvertrag steht - unverbindlicher Liefertermin am 04. März 2024. Der Verkäufer (größeres VW-Autohaus) sagte uns bei Unterzeichnung, dass dieser Termin wahrscheinlich unrealistisch ist und der Wagen wahrscheinlich eher April - Mai ausgeliefert wird.

Der Verkäufer sagte uns aber auch, dass dieser "unverbindliche Termin" wichtig ist, weil uns bei zu langer Überschreitung dieses Termins bis zum wirklichen Liefertermin ja ein "Leihfahrzeug - Ersatzwagen" zusteht.

Das wußten wir nicht und wir haben zu diesem Zeitpunkt auch nicht darüber nachgedacht.

Zwei Wochen nach Vertragsabschluss hat der VW-Verkäufer uns in einem "Einzeiler" per E-Mail mitgeteilt, dass die voraussichtliche Lieferung im August bzw. September erfolgt. Naivität, Dummheit oder auch nicht für uns war der so späte Liefertermin ein Schock. Wir haben jetzt also für über ein halbes Jahr kein Auto.

Jetzt steht in vielen Foren und auch in den VW-Neuwagenverträgen, dass auch bei unverbindlichen Lieferterminen, nach frühestens 6 Wochen der Verkäufer angemahnt (in Verzug) gesetzt werden kann und man ihm 2 Wochen für die ?Lieferung? als Frist setzt. Und obwohl in vielen Foren geschrieben wird, dass einige Käufer nach dieser Frist ein Ersatzfahrzeug gestellt bekommen haben - haben wir weder in den Neuwagen-Bedingungen noch in den Leasing-Bedingungen eine etwaige Klausel dazu (Ersatzfahrzeug, Leihwagen) gefunden.

Ist das nur eine "Goodwill"-Bestimmung, damit der Käufer nicht nach weiteren vier Monaten Wartezeit vom Vertrag zurücktritt oder gibt es hier wirklich eine Art gesetzlichen Anspruch?

Meine einzige Idee, ist nach 6 Wochen zunächst freundlich im Autohaus nach einem Ersatzwagen zu fragen - und je nach Antwort dann ein Einschreiben mit Rückschein an das Autohaus zu senden. Was aber, wenn das Autohaus kein Ersatzfahrzeug stellt, wir aber auch vom Vertrag nicht zurücktreten wollen?

Danke und viele Grüße

Sarah

PS: Schadenersatz und so nen Qua... ist trotz Rechtsschutz vollkommen unrealistisch und wollen wir auch nicht. Es geht meinen Vater nur um die Mobilität, während er auf den neuen Wagen wartet.
 

T-Rex

Forenlegende
Meine einzige Idee, ist nach 6 Wochen zunächst freundlich im Autohaus nach einem Ersatzwagen zu fragen -
Servus
Ich würde schon früher in diese Richtung aktiv werden, und beim Autohaus ( genauer beim Verkäufer, der euch "bedient" hat) Anfragen.

Meine Erfahrungen dahingehend sind so, das der Verkäufer/ Autohaus immer interessiert ware, an einer für mich zufriedenstellenden Lösung.

Wie man sich letztendlich einigen kann... ?

Auf jeden Fall vorzeitig aktiv werden.

(Mein Tipp)
 

eluisepellmoe

Stammuser
Habt ihr eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Liefertermin erhalten ... ich meine nicht den Einzeiler, den ihr vom Verkäufer bekommen habt. Dieser betätigte Liefertermin wäre dann die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen bei Lieferverzögerung. Dazu gehört z. B. eine Frist setzen, Ersatzmobilität etc..
 

Sarah

War schon mal da

@T-Rex: Probieren werden wir das natürlich. Aber Kulanz ist die eine Sache, aber wir reden hier ja von mehreren Monaten Ersatzmobilität, dass sind in der Kalkulation einige tausend Euro.

@eluisepellmoe Nein, wir haben nur den - bei Vertragsunterzeichnung (beider Seiten) - unverbindlichen Termin 04. März 2024 - schriftlich bestätigt. Wir haben auch mehrmals nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung gefragt, es kam aber nur der Einzeiler.

Es ist ein sehr großer Autohaus in München und wir bekamen auf Nachfrage die Antwort, dass das heute nicht mehr üblich ist (zu viel Aufwand, zu wenig Personal, Kosteneinsparung... es hat sich in den letzten Jahren in fast allen Lebensbereichen soviel zum negativen geändert, dass wir das irgendwann so akzeptiert haben.

Auch der "unverbindliche Termin am 04. März 2024" zu einem Stichtag wirkt vollkommen merkwürdig. Ich nehme an, dass der Verkäufer am Computer in der Eingabemaske noch einen "altes Datum" (vielleicht eines anderen Vertrages) hatte und dies hätte manuell ändern können, aber nicht gemacht hat.

Dieser "unverbindliche Termin" gilt jetzt - zumindest als Stichtag + 6 Wochen für die erste Mahnung.
 

Gand-Alf

Autoflüsterer
@Sarah "unverbindlich" ist "unverbindlich". "voraussichtlich" etwas konkreter aber nicht "verbindlich". Da etwas "einzufordern" ist m.E. schwierig. Soweit meine "juristische" Einschätzung. "Ersatzmobilität" wird Dir der Frdl. sicher ermöglichen (können). Ob das für Euch kostenfrei ist, ist die andere Frage. Ein frdl. Gespräch mit dem Frdl. wird´s zeigen. Oft spielt da auch eine Rolle, ob man guter Kunde ist, vernünftig miteinander umgeht, etc.. .
 

eluisepellmoe

Stammuser
@eluisepellmoe Nein, wir haben nur den - bei Vertragsunterzeichnung (beider Seiten) - unverbindlichen Termin 04. März 2024 - schriftlich bestätigt. Wir haben auch mehrmals nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung gefragt, es kam aber nur der Einzeiler.

Es ist ein sehr großer Autohaus in München und wir bekamen auf Nachfrage die Antwort, dass das heute nicht mehr üblich ist.....

Dieser "unverbindliche Termin" gilt jetzt - zumindest als Stichtag + 6 Wochen für die erste Mahnung ........ .:like:
Erst eine schriftliche Auftragsbestätigung mit einem unverbindlichen Liefertermin (einen verbindlichen wirst Du nirgends bekommen) macht Eure Bestellung zum Vertrag mit dem Autohaus. Ohne die ist es nur eine einseitige Willenserklärung eurerseits und ist somit auch stornierbar. So war es zumindest bis zu meiner Verabschiedung als Autoverkäufer in die Rente. Eine Auftragsbestätigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung der Bestellung eingehen. Aber vielleicht soll ja der Einzeiler als Auftragsbestätigung gelten.:rolleyes: Ich drücke Euch die Daumen, dass alles gut wird :like:
 

* = Affiliatelinks/Werbelinks
Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommen wir von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

über das t-roc forum

Das VW T-Roc Forum dient dir als Plattform um mit anderen stolzen T-Rocfahrern Erfahrungen auszutauschen zu können.
Bei offenen Fragen rund um den T-Roc stehen dir Gleichgesinnte aus unserer Community mit Rat und Tat zur Seite. Du bist auf der Suche nach der Lösung eines bestimmten Problems? Dann wende dich mit deiner Frage an unser Forum oder nutze einfach die Suchfunktion, um eine Übersicht über alle bereits vorhandenen Themen zu deiner Fragestellung zu bekommen.

Egal ob Kinderkrankheiten, Elektronik- oder allgemeine Probleme mit dem VW T-Roc – wir haben ein Forum geschaffen, dem es an nichts fehlen soll.

Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

Oben Unten
Warum sehe ich das Forum nicht?

Du siehst diese Meldung, weil du einen Adblocker eingeschaltet hast. Deaktiviere ihn bitte für www.t-rocforum.de, um unsere Artikel wieder lesen zu können.

Alternativ - REGISTRIERE DICH KOSTENLOS. Aktive Mitglieder sehen weniger Werbung und haben uneingeschränkten Zugriff auf unser Forum.

Du bist bereits Mitglied? Dann logge dich HIER ein!

Adblocker wurde deaktiviert