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Reifen defekt, mal wieder

jumy

Stammuser
Ach ja, nachdem ich schon nach 5.000 km gleich zu Anfang einen Reifenschaden an den Sommerreifen hatte, habe es jetzt das zweite Mal. Beim ersten Mal Vorderachse (Sommerreifen), jetzt Hinterachse. Und das bei rund 20.000 km Laufleistung der Sommerreifen.
Und das, wo ich Anfang/Mitte September das Auto zurückgebe. Anfang des Jahres hatte unser Audi auch einen Reifenschaden. Alles durch Schrauben verursacht.
 
Das Schönste. Den Reifen, der nicht defekt war, habe ich noch. Aber die Profiltiefen sind zu unterschiedlich. 🤮
 
ups, "Glückspilz" ! statistisch zwar sehr unwahrscheinlich, aber für einen Reifenfachbetrieb -je nach dem- kein Problem. Falls Du Schrauber bist, gibt´s ja auch Reparaturkids bzw. das Pannenkid in der Reserveradmulde. Ärgerlich ist es allemal, aber immerhin kein Achsbruch.
 

Hast du Recht. Aber ich habe so ein wenig schlechtes Gewissen bei Reparatur. Ist ein R und bei 250 aif der Bahn? Für mich ist das nicht mehr relevant. Aber da habe ich ein sehr schlechtes Gewissen
 
da hast Du wiederum Recht, den Aspekt Leasing habe ich ehrlicher Weise übersehen.

Wenn Dir für die nächsten 2 - 3 Wochen eine Reifenreparatur reicht, wäre die Frage, ob der Reifenschaden in den Leasingbedingungen als "Verschleißteil" gesehen wird, sprich, ob der Schaden verrechnet wird. Den VWFS findest Du ja im web bzw. hast die entspr. Unterlagen.

Einen reparierten Reifen würde ich auf jeden Fall bei der Fahrzeugrückgabe angeben. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Nicht auszudenken .. dann kommt ggf. mehr auf Dich zu als zwei neue Reifen (je nach Profil wg. des RDKS beide Reifen einer Achse wechseln).


p.s.: hier habe ich etwas zu einem pdf (GVB 252/10 "Bedingungen für die VW Neuwagen-Garantieverlängerung") des VWVS geschrieben, das ich auf die Schnelle auf der Seite des VWVS jetzt auch nicht gefunden habe. Zitiere mal aus dem verlinkten Beitrag:

Da heißt es unter:
"IV. Was ist nicht versichert?"
"a) nicht versicherte Gefahren": "keinen Ersatz für Schäden,
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.:
..
(5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung ..
bb) die durch Verschleiß entstanden sind".


Ob die Bedingungen bei Garantieverlängerung denen des Leasings entsprechen, weiß ich zwar nicht, könnte es mir aber denken. Die GVB 252/10 kann ich Dir ggf. als pdf senden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, was soll man dir dann Raten bei einen schlechten Gewissen?

2 neue Reifen Achsgleich, damit dein Gewissen beruhigt ist? Viel mehr wird nicht gehen. Leider.
 
So sieht es aus. Ist halt so. Aber es gibt schlimmeres
 
Zuletzt bearbeitet:

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