Serviceintervall und Mobilitätsgarantie

Carstylist

War schon mal da
Hallo zusammen, ich habe gerade einen ganz kuriosen Fall. Mein T-Roc* mit Auslieferungsdatum 25.05.2024 hat am 10.05.2026 einen Ausfall der Bremsanlage erlitten. Das Auto ließ sich nur noch mit maximalem Kraftaufwand bremsen und ging dann sofort ins ABS. So war der Wagen nicht mehr Verkehrssicher und ich habe das Auto zuhause abgestellt und am nächsten Morgen die VW Werkstatt angerufen. Die schicken dann auch den Abschleppdienst, der das Auto in die Werkstatt schleppte. Dort sagte man mir, dass die Mobilitätsgarantie die Kosten übernimmt, auch für einen Ersatzwagen für 3 Tage. Das Auto stand dann 10 Tage in der Wekstatt, hat einen neuen Bremskraftverstärker bekommen und eine neue Ölpumpe ( warum die getauscht wurde, hat mir noch keiner erklärt). Der km Stand war beim Werkstattbesuch 23000 km. Die Fälligkeit des Service wurde zu meinem Verwundern noch nicht im Cockpit angezeigt (sollte ja 30.000 km oder 24 Monate sein). Jetzt kam nach 2 Wochen die Rechnung der Wekstatt für die Abschleppkosten und den Leihwagen an mich, mit der Begründung, es hätte keine Mobilitätsgarantie mehr bestanden, weil noch kein Service gemacht wurde! Beim Nachschauen heute zeigt die Boardinfo die Fälligkeit der Inspektion erst in 245 Tagen oder knapp 7000 km, und den Ölservice in 124 Tagen oder 1700 km. Das passt meines Erachtens alles garnicht zusammen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Übrigens, den Kulanzantrag habe ich heute gestellt. Danke fürs lesen
 
Aus meiner Sicht bei Auftragseröffnung noch Werks-Garantie!? Selbst mit 10 Tagen Standzeit noch innerhalb der 2 Jahre ab Auslieferung.
Ich würde mal der Werkstatt auf den Zahn fühlen. Warum sie zuerst Möbilitätsgarantie zusagt und dann in Rechnung stellt.
Dokumentation aller bisher durchgeführten Service ist im System hinterlegt.
Zur Info: Inspektion ist ein fester und Ölwechsel* ein flexibler Intervall in Abhängigkeit von der gemessenen Ölqualität
Es gibt verschiedene Zeit&km Abstände je nach Motor
 
@Carstylist

Ich würde mir eine Ablehnungsbegründung schriftlich geben lassen.
Aufgrund deiner Angaben wäre insbesondere interessant, ob VW behauptet, eine Wartung sei nicht fristgerecht durchgeführt worden.

So, wenn ich dass richtig lese/ interpretiere, dann sollte die Mobilitätsgarantie greifen.

und eine neue Ölpumpe ( warum die getauscht wurde, hat mir noch keiner erklärt)
Oder war es die Vakuumpumpe?
 
@Carstylist: Bei uns in AT ist, unabhängig vom "normalen" Service/Inspektion, zur Aufrechterhaltung der Mobilitätsgarantie eine jährliche Durchsicht notwendig. Sind eigene Seiten im Serviceheft* und werden vom Bordcomputer NICHT angezeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
eine jährliche Durchsicht notwendig
Die habe ich noch nie gemacht und ist auch nicht nötig. Da ich nur 5.000 km im Jahr fahre, komme ich nur alle 2 Jahre in die Werkstatt und trotzdem gilt die Mobilitätsgarantie.

Der verkaufende Volkswagen Händler³ gibt für jedes Neufahrzeug eine umfangreiche LongLife Mobilitätsgarantie, die ab Auslieferung bis zur ersten fälligen Inspektion gilt. Sofern Sie Ihr Neufahrzeug direkt von der Volkswagen AG erwerben, gibt die Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, ab Auslieferung bis zur ersten fälligen Inspektion die LongLife Mobilitätsgarantie. Ihr Volkswagen Service-Partner erneuert die LongLife Mobilitätsgarantie jeweils bis zur nächsten Inspektion, wenn Sie die fällige Inspektion bei ihm durchführen lassen. Mit den Service-Kosten sind die Kosten für das gesamte Leistungspaket abgegolten.

Die LongLife Mobilitätsgarantie

Österreich:

Was sind die Voraussetzungen für die Mobilitätsgarantie?

Die empfohlenen Service- und Inspektionsereignisse müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume bzw. dem vorgeschriebenen Kilometerstand in einem autorisierten Volkswagen Service-Betrieb durchgeführt werden.
Solltest du deinen Volkswagen verkaufen, überträgt sich die Mobilitätsgarantie auf den nächsten Besitzer.


Mobilitätsgarantie
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lufri, hat in unseren Fall in AT recht.
Mein :) sieht mich nur maximal alle 2 Jahre. Zwischen jeden Service gilt die Mob-Garantie.

Wäre ja noch schöner.
Und dann gibts noch den wenig Fahrerbonus.

Meiner wird im August 3 Jahre jung, habe aber derzeit erst 17 000 km oben. Trotzdem halte ich alles ein und da gibts auch kein zucken und auch kein wimmern.
Das ist so.
 
So, habe nochmals nachgeschaut.
Der jährliche Werkstattbesuch ist nur bei einer Garantieverlängerung notwendig. Nennt sich dann "Vorsorge-Check". Hatte damals die Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre mitbestellt und musste daher im 3./4./5. Jahr zum Freundlichen.
Sorry für die Verwirrung!
Das Auslieferungsdatum hat ja nichts mit dem Datum der Garantieanmeldung zu tun. Ev. wurde das Auto von @Carstylist schon vor dem 10.5.2024, also einige Zeit vor der Übergabe, zur Garantie angemeldet? Dann waren die Standard-2-Jahre-Garantie abgelaufen.
 
Meiner Meinung nach läuft die Garantie sogar erst ab Tag der Erstzulassung!
Produktionsdatum oder Datum der Übergabeinspektion(Auslieferung) sind nicht von Bedeutung.
 
nach läuft die Garantie sogar erst ab Tag der Erstzulassung!

m.W. läuft die Garantie ab Datum der EZ oder der Übergabe der Sache an den Käufer, je nachdem, was zuerst erfolgt. Zwei Fälle:

Läßt das Autohaus das KFZ zu und übergibt danach das KFZ an den Käufer, gilt m.W. das Datum der Übergabe, also das Datum, wann das KFZ in Eigentum des Käufers übergegangen ist.

Läßt das Autohaus das KFZ nicht zu und übergibt das KFZ ohne Zulassung an den Käufer, gilt m.W. das Datum der EZ.

Aber stimmt schon, das Produktionsdatum (wann das KFZ vom Band läuft) und das Datum der Übergabeinspektion haben mit dem Garantiebeginn nullkommanix zu tun.

Die Übergabeinspektion macht der Verkäufer ja nur im Eigeninteresse, um sich von dem ordnungsgemäßen Zustand der zu übergebenden Sache zu überzeugen.
 
Läßt das Autohaus das KFZ zu und übergibt danach das KFZ an den Käufer, gilt m.W. das Datum der Übergabe, also das Datum, wann das KFZ in Eigentum des Käufers übergegangen ist.
Nein, es gilt das Datum der EZ. Wenn das die Firma macht, ZB Tageszulassung, dann ab diesem Datum.
Die Übergabeinspektion macht der Verkäufer ja nur im Eigeninteresse,
Nein, die Übergabeinspektion ist für jedes neue Fahrzeug bei VW verpflichtend. Sie wird vom Hersteller vorgegeben, um die Qualität und Sicherheit des Autos vor der Übergabe an den Kunden zu gewährleisten, und muss vom Vertragspartner durchgeführt und dokumentiert werden.
 
Nein, es gilt das Datum der EZ. Wenn das die Firma macht, ZB Tageszulassung, dann ab diesem Datum.
Sehr richtig, darum steht bei uns im Zulassungsschein das Datum der Erstmaligen Zulassung.
 
Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist gesetzlich und etwas anderes als Garantie, die freiwillig ist.
Die Gewährleistung gilt auf alle beweglichen und unbewegliche Produkte und kann daher nicht mit einer Zulassung verbunden werden.
 
Mein Fahrzeug hatte 2024 eine Übergabeinspektion, es wurde aber erst 2025 vom Autohaus zugelassen. Erst ab dieser Erstzulassung geht lt. der VW Versicherungspolice die Werksgarantie los. Unabhängig davon war die Inspektion jetzt wieder fällig da sich diese nach der Übergabeinspektion richtet.
Ich habe ja auch eine Garantie Verlängerung, die nächste Inspektion ist aber trotzdem erst wieder in 2 Jahren fällig.
 

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