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Ich muss jetzt mal fragen,
bei mir ist in einem Jahr Inspektion, im nächsten Jahr der Ölservice.
Läßt sich das nicht auch zu einem Termin zusammen legen?
 
lies mal bitte diesen Mammut- thread durch.

@Raceface hat es schon richtig angedeutet. In der Betriebsanleitung* steht etwas von "individuellen und erschwerten Betriebsbedingungen", nach denen sich die service- (Inspektion oder Wartung (u.a. Ölwechsel*)) Intervalle richten. Zudem gab es -jedenfalls noch beim Ur- ROC- die "Wartungsintervallverlängerung" (QG1). Beide services können demnach an untersch. Daten spätestens (siehe info im MIB und achte auf die Wortwahl "spätestens") fällig sein. Wenn Du den service, der im MIB später datiert ist, vorziehst, dürfte Dein ROC nichts dagegen haben und in Deinem digit. Serviceheft* nicht negativ auffallen.
 
Wieso erst nach 2,5 Jahren?
Der wäre doch nach 2 Jahren fällig gewesen?
 
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@Lufri, ab Beitrag 1050 kannst du nachlesen 😉
 
Ist mir zu mühsam immer alle zigtausend Seiten zu lesen.
Auch ok wenn du nicht antworten willst.
 

Hi Leute!
Habe heute unser Auto von der ersten Inspektion abgeholt. Preis finde ich OK habe das Öl* mit gebracht. Es hat keiner gemeckert wegen meiner Pedal Box 😃

Gruß Lemmy
 

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Ihr habt ja glück das ihr das Öl* mitbringen darf oder könnt ihr es bei eine offizielle VW Werkstatt nicht ?
Bei und in Lux ist das ein No Go, die streiten es sofort ab
 

könnt ihr es bei eine offizielle VW Werkstatt nicht
unser ROC war bisher in zwei VAG- Vertragswerkstätten. Beide haben das mitgebrachte Motoröl* akzeptiert und eingefüllt.

Das Öl* muss eine Freigabe (nicht "Spezifikation") nach der VW- Norm, die für Deinen Motor erforderlich ist, haben.
Freigaben und Spezifikationen stehen auf dem Gebinde.
Welches Öl erforderlich ist, steht in der Betriebsanleitung*, ggf. mit der entspr. VW- Norm.

Die Werkstätten sichern sich insofern ab, indem auf der Rechnung vermerkt ist, dass das mitgebrachte Öl der VW- Norm entspricht. Eine Werkstatt hat das Gebinde fotographiert.

Denke, bevor VW eine Freigabe erteilt, prüft VW das Motoröl auf gewisse Eigenschaften (Viskosität, Longlife, Elastizität, u.s.w.) und läßt sich das auch bezahlen. Insofern ist das m.E. ein "gewisser deal" zwischen VW und dem Mineralölhersteller. Werkstätten müßten das m.M.n. eigentlich akzeptieren und deshalb mitgebrachtes Öl mit Freibabe nicht ablehnen dürfen.
 

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