Gand-Alf
Autoflüsterer
Bisher war das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unabhängig, ob Sach-/ und/oder Personenschaden, eine Straftat.
Neuerdings gibt es ein bisher nicht veröffentlichtes Eckpunktepapier des BMJ, das nur Fachgremien zur Stellungnahme vorliegt, nach dem Fahrerflucht nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Das heißt: keine Geld- oder Freiheitsstrafe, keine Punkte in FL, kein Fahrverbot.
Was meint Ihr ?
Fördert die "Entkriminalisierung" die Gleichgültigkeit eines Verursachers, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen und sich seiner Verantwortung anonym zu entziehen
oder
ist das geringere Strafmaß ein probates Mittel, sich ehrlich und verantwortungsbewußt beim Geschädigten zu melden und für den angerichteten Schaden aufzukommen ?
Neuerdings gibt es ein bisher nicht veröffentlichtes Eckpunktepapier des BMJ, das nur Fachgremien zur Stellungnahme vorliegt, nach dem Fahrerflucht nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Das heißt: keine Geld- oder Freiheitsstrafe, keine Punkte in FL, kein Fahrverbot.
Was meint Ihr ?
Fördert die "Entkriminalisierung" die Gleichgültigkeit eines Verursachers, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen und sich seiner Verantwortung anonym zu entziehen
oder
ist das geringere Strafmaß ein probates Mittel, sich ehrlich und verantwortungsbewußt beim Geschädigten zu melden und für den angerichteten Schaden aufzukommen ?
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