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Fahrerflucht bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit ?

einen Blechschaden verursachen und sich "unerlaubt vom Unfallort entfernen" sollte ...

  • wie bisher als Straftat geahndet werden.

    Stimmen: 21 100,0%
  • als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Stimmen: 0 0,0%
  • keine Meinung

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    21

Gand-Alf

Premium-Mitglied
Bisher war das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unabhängig, ob Sach-/ und/oder Personenschaden, eine Straftat.
Neuerdings gibt es ein bisher nicht veröffentlichtes Eckpunktepapier des BMJ, das nur Fachgremien zur Stellungnahme vorliegt, nach dem Fahrerflucht nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Das heißt: keine Geld- oder Freiheitsstrafe, keine Punkte in FL, kein Fahrverbot.

Was meint Ihr ?

Fördert die "Entkriminalisierung" die Gleichgültigkeit eines Verursachers, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen und sich seiner Verantwortung anonym zu entziehen
oder
ist das geringere Strafmaß ein probates Mittel, sich ehrlich und verantwortungsbewußt beim Geschädigten zu melden und für den angerichteten Schaden aufzukommen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessantes Thema, in der Tat.

Nun ist es ja bisher auch so, das man als Straftäter behandelt wurde/ wird, auch wenn man seine Kontaktdaten hinterlies, oder sich nach dem Entfernen "stellte"

Der Vorgang nahm seinen Lauf und die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn der Geschädigte schon Anzeige (gegen Unbekannt) erstattete.

So geschehen bei einem Kamerad von mir, der einem Fahrzeug an einer engen Straße, den Spiegel abfuhr.
Er selbst, unter Zeitdruck, "nur" seine Kontaktdaten (sogar in Folie gewickelt) am Scheibenwischer zurücklies.

Zu der Zeit, als Mobiltelefone noch nicht allgegenwärtig waren, rief er aus der Firma die Polizei an (etwa 30 min nach dem Vorfall), diese wussten aber schon Bescheid und hatten eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorliegen.

Ein guter Anwalt konnte ihm damals eine Menge Ärger ersparen, trotzdem der Geschädigte die Anzeige zurückzog.

Da es sich um ein Offizialdelik handelt, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Es ist spannend, da die Umstände meiner Meinung nach, mehr Gewicht erhalten sollten.

Meine Ansicht :
Hinterlässt der Verursacher seine Daten (per Zettel, Zeugen.. etc.) und ist dadurch schnell erreichbar wäre es damit erledigt.

Begeht jemand tatsächlich eine Fahrerflucht, ohne Daten zu hinterlassen (oder falsche), dann muss sowieso ermittelt werden.
Derjenige muss, wie bisher zur Verantwortung gezogen werden.
 

Eine Aufforderung vom Gesetzgeber zum Weiterfahren nach Remplern.
Fremdschaden, lächerlich.
Eine T-Roc Stoßstange kostet fast gar nichts.
Nicht jeder ist Vollkasko versichert und hat Schadensretter in der Police.
Hast du Schaden und Hochstufung.
Toll.
 
@T-Rex und @Spock
Das sehe ich nicht ganz so! Wer den Schaden verursacht hat, muss eine angemessene Zeit auf den geschädigten warten. Persönliche Belange, wie "ich bin unter Zeitdruck" dürfen hier nicht gelten, da ansonsten der Geschädigte auf die Suche nach dem Schädiger gehen muss. Einen "Einkaufzettel" unter den Scheibenwischer hängen, damit eventuelle Zeugen beruhigt sind, kann nicht die Lösung sein. Was ist wenn jemand den Zettel entfernt - dann ist der Geschädigte auch wieder auf der Suche. Meine Meinung dazu ist, dass die bisherige Festlegung schon richtig ist!
Wenn der Sachverhalt "Unfallflucht" zum Bagatell-Delikt herabgestuft wird, werden Schädiger das auch oft als "Kavaliersdelikt" ansehen und sich gar nicht melden.
 
Meine Ansicht :
Hinterlässt der Verursacher seine Daten (per Zettel, Zeugen.. etc...) und ist dadurch schnell erreichbar wäre es damit erledigt
Da habe ich Pferde saufen sehen.
Parkunfall beim Discounter. Alle schauen zu.
Verursacher beginnt mit seinem Zettel und die Zuschauer finden das gut, Fall erledigt.
Auf dem Zettel stand:
Tut mir leid. Fühle mich gerade beobachtet. Naja, sollen sie denken ich schreibe meine Adresse auf.
Liebe Grüße, xyz.
Ah, ist Die Welt schlecht.
 
@Gand-Alf ohne dir irgendwas vorzuwerfen, aber für mich taucht die Frage auf, wie echt ist das Eckpunktepapier?
Ich bin bei so angeblich geheimen Unterlagen immer vorsichtig, weil viele Leute Spaß daran haben FakeNews zu verbreiten.
 
Auf eBay kaufen

Ich bin bei so angeblich geheimen Unterlagen immer vorsichtig, weil viele Leute Spaß daran haben FakeNews zu verbreiten.
Es ist nicht "geheim" und die Info samt Reaktionen aus betroffenen Kreisen sind in der Presse nachlesbar.
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Politische Themen sollten in Auto-Foren vermieden werden. Erstens ist das Leben schwer genug und zweitens kochen oft die Emotionen hoch und am Ende werden Accounts gesperrt. :)
 
Ein Beispiel:
Ein Autofahrer hat 3-4 Glas getrunken und touchiert bei Ausparken ein anderes Auto. Nun überlegt er soll ich warten oder mach ich einen "wahrheitsgemäßen" Zettel an das beschädigte (z.B. Delle in der Stoßstange) Auto oder ich fahre einfach davon. Wenn ich erwischt werde ist es ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich Geldstrafe/Bußgeld und Schadenersatz, aber ich habe wenigstens wieder o/oo Promille und verliere evtl. nicht meinen Führerschein. Ich k a n n mich ja am anderen Tag auch noch melden.
Was würdest Du machen ?
 
@Helmutalois
Derjenige wird gar nichts tun, weil ihm das grundsätzliche Unrechtsbewußsein fehlt!
Hoffentlich ist ein Zeuge anwesend und er wird doppelt bestraft wegen Alkohol und Fahrerflucht! Das eine mit dem Anderen zu "heilen" darf kein Argument sein! Ich könnte kotzen, wenn ich so was lese!
 
Ich könnte kotzen, wenn ich so was lese!
Ich bin auch Deiner Meinung.
Unfallflucht/Fahrerflucht darf n i e m a l s als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Auch wenn es "nur" um Blechschaden handelt. Die Hemmschwelle dieser Leute, denen das Unrechtsbewußtsein fehlt, ist dann eher noch geringer, wenn er dann doch erwischt wird, Zahlen muss er ja sowieso, nur die Strafe fällt geringer aus.
Was also können w i r tun ?
 
Auf dem Zettel stand:
Tut mir leid. Fühle mich gerade beobachtet. Naja, sollen sie denken ich schreibe meine Adresse auf.
Liebe Grüße, xyz.
Da stimme ich dir vollkommen zu.

Deshalb ....

Meine Ansicht :
Hinterlässt der Verursacher seine Daten (per Zettel, Zeugen.. etc...) und ist dadurch schnell erreichbar wäre es damit erledigt.

Begeht jemand tatsächlich eine Fahrerflucht, ohne Daten zu hinterlassen (oder falsche), dann muss sowieso ermittelt werden.
Derjenige muss, wie bisher zur Verantwortung gezogen werden.
...aber ja. Wie ich auch schrieb, eine interessante Diskussion
 

zumindest meine Eingangsfrage betrifft nur die menschliche Seite. Die Abstimmung ist etwas anders formuliert. Die Antworten sind m.E. aber durchweg unpolitisch und sachlich. M.E. ist das voll im Rahmen der Rubrik "Recht und Ordnung".

Ich pers. habe die leise Hoffnung, dass die geringere Schwere des Deliktes bei Sachschäden (der Straftatbestand bei Unfallflucht mit Personenschäden soll erhalten bleiben) den ein oder anderen Verursacher vlt. doch dazu bewegt, Konkakt zum Geschädigten aufzunehmen und ihm den entstandenen Schaden zu ersetzen. Zu dem Zweck betrachtet das Eckpunktpapier den § xy StGB, nach dem der Schadenverursacher "angemessene Zeit am Unfallort verweilen soll". Dazu ist die Möglichkeit angedacht, den verursachten Schaden bei einer zentralen Meldestelle online anzuzeigen. Das war früher die Tel.-Nr. 110.
Ich habe aber auch die Befürchtung, dass, wie es hier die überwiegende Meinung ist, viele (wenn nicht sogar mehr) Verursacher eine Sachbeschädigung gar nicht richtig einordnen können oder wollen, bagatellisieren und sich aus dem Staub machen. In so einem Fall ist es m.M.n. keine Ordnungswidrigkeit.

@Lufri ja, heutzutage darf man nicht leichtgläubig sein. Das nicht veröffentlichte Eckpunktepapier des BMJ liegt z.B. dem ARD-Hauptstadtstudio vor und wird u.a. zitiert von der FAZ, dem WDR und den WN, die m.E. seriös sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
und ist dadurch schnell erreichbar wäre es damit erledigt.
.. vorausgesetzt der Zettel ist noch da und der Geschädigte akzeptiert die Art der Meldung. Dein Kollege hatte den Zettel in Folie eingewickelt. Andere sind vlt. nicht so vorsorglich und die Notiz wird "vom Winde verweht" etc... Gibt ja auch Konsorten, die Knöllchen hinter fremden Scheibenwischern abziehen und wegwerfen, aus reiner Schadenfreude.

Mich würde interessieren, was der Gesetzgeber als "angemessene Zeit am Unfallort verbleiben" ansieht. Auf der BAB ist das vlt. nicht möglich. Am Supermarkt hingegen ist wahrsch., dass der Halter innerh. der nächsten 15 min. am Auto ist.

das beschädigte (z.B. Delle in der Stoßstange) Auto
was ist, wenn der Verursacher gar nicht bemerkt, dass er ein anderes KFZ touchiert hat und fährt einfach weg ? Oder was ist, wenn er es bemerkt, aussteigt, am anderen Fzg. eine Delle bemerkt, denkt, er habe das verursacht, wartet auf den Geschädigten oder ruft die 112 - und die Delle war schon drin ? Gut, sehr unwahrscheinlich, meistens gibt es Lackspuren, eine passende "Gegendelle". Aber, nur mal theoretisch ..
 

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