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Hallo zusammen ich habe folgendes Problem bzw. Frage.
Mein T-Rock wurde im Mai 2020 an einen VW Händler ausgeliefert und an den Besitzer übergeben. Ich habe das Fahrzeug im April 2021 noch nicht zugelassen gekauft und als Erstbesitzer angemeldet. Meine Werksgarantie läuft nun im Mai 2022 ab. Ich habe nun eine Garantieverlängerung abgeschlossen. Da diese aber erst 24 Monate nach dem Tag der Erstzulassung ist der Beginn erst im April 2023. Mein Fahrzeug hätte also zwischen Mai 2022 und April 2023 keinen Garantieschutz. Mein VW Händler meinte ich könnte eine Vorverlegung des Versicherungsbeginns beantragen. Wenn ich es nicht mache hätte ich zwar ein Jahr mehr gehe aber das Risiko ein im unversichertem Jahr keinen Schutz zu haben.
Nun meine Frage hat jemand schon eine ähnliche Situation erlebt und was ratet ihr mir,
Lieb Grüße
Ogry54
Wen ich das richtig lese, hast Du das Auto als erster Zugelassen.
Normalerweise gilt als Garantiebeginn der Tag der Erstzulassung.
Was steht da in den Garantiebedingungen ab Werk?
Das Auto war ein Lotteriegewinn wurde 2020 offiziell an den Gewinner übergeben aber von diesem nicht zugelassen was normalerweise bei der Übergabe geschieht. Die Garantie beginnt mit Übergabe des Händlers. Ich habe das Fahrzeug erst ein Jahr Später gekauft und zugelassen.
Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Also ich würde in diesem Fall mal direkt das Werk (Abt. Garantieverlängerung) ansprechen. Ich denke selbst der Händler ist mit diesem speziellen Fall überfordert.
Mein Fahrzeug hätte also zwischen Mai 2022 und April 2023 keinen Garantieschutz. Mein VW Händler meinte ich könnte eine Vorverlegung des Versicherungsbeginns beantragen. Wenn ich es nicht mache hätte ich zwar ein Jahr mehr gehe aber das Risiko ein im unversichertem Jahr keinen Schutz zu haben.
Nun meine Frage hat jemand schon eine ähnliche Situation erlebt und was ratet ihr mir,
ich würde mich wohl an das Dialogcenter wenden und direkt mit VW klären was die beste Option wäre.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass VW die Idee mit einer Lücke in der Laufzeit gut heißt. Ich würde gar behaupten dass das so nicht geht, bzw. seitens VW keine Option darstellt.
Hier würde ich klar den Verkäufer außen vor lassen und den direkten Kontakt suchen, das wäre mir sonst alles zu unsicher, und im dümmsten Fall bist Du dann im Ernstfall der Mops.
Ach, noch was. Bitte alles schriftlich festhalten. Kostet ja doch 2 Euro Fuffzig ;-)
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