Spock
Gehört zum Inventar
StVZO
Punkt (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
§ 49a StVZO - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
Punkt (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.