Vibrationen ähnlich wie beim Spurhalte-Assistent

LeoMX

War schon mal da
Guten Morgen,
ich besitze seit dem 09.05.26 ein VW T-Roc* Cabriolet Energy 1,5 I TSI OPF 110 KW, 7-Gang Doppelkupplungsgetriebe DSG, seit dem ersten Tag hat das Fahrzeug wenn man in den Geschwindigkeitsbereich von ca.
50 km/h kommt Vibrationen, mit jedem Kilometer wird es stärker.
Ich traue mich schon nicht schneller wie 80 zu fahren.
Hatte ich zu Anfang den Verdacht die Räder wären nicht ausgewuchtet, ja ich weiß Neuwagen.
Überwiegt jetzt der Gedanke das der Spurhalte-Assistent bei jedem Kontakt zur Fahrbahn Vibrationen macht, vielleicht der Sensor kaputt?
Egal ob er an oder aus ist.
Es wurde schon eine Probefahrt gemacht und ein Garantiefall geöffnet.
Ein Ergebnis gibt's aber nicht bisher.
Hat jemand ähnliches erlebt oder eine Idee dazu?
Mit Freundlichen Grüßen
Leo
 
Vielleicht die Reifen* mal auf Beschädigungen prüfen, oder ein Gewicht vom auswuchten verloren .....
 
Schon ausprobiert , ich dachte es gäbe im Forum ein ähnliches Problem, mit den Drehzahlen habe ich es schon gesehen
Vielen Dank
 
ja ich weiß Neuwagen.
Servus
Das kann natürlich verschiedene Ursachen haben.
Stichwort Neuwagen:
Es gab Fälle da wurde vergessen die Transportsicherung an den Stoßdämpfern zu entfernen.
Diese sollen das Aufschaukeln des Fahrzeuges beim Transport verhindern.

Ein Hinweis/ Blick dorthin wäre nicht schlecht
 
Garantiefall eröffnet, deute ich so, dass der Händler den Mangel auch festgestellt hat. Muss aber warten was Wolfsburg als Maßnahme vorgibt… Würde dem Vorgang 2 Arbeitstage geben und dann proaktiv nachfragen und zusätzlich möge der Händler einen kostenlosen Ersatzwagen im Werk anfragen. (Auch wenn du keinen brauchst; das beschleunigt die Bearbeitung und Lösung.)

„50 km/h kommt Vibrationen, mit jedem Kilometer wird es stärker.“ würde zu einem Höhenschlag der Reifen* oder Felgen* passen.
Lane- oder Travelassyst passt nicht zum Fehlerbild. Lenkradvibrieren ist nicht dynamisch abhängig von der Geschwindigkeit, zusätzlich würde im Tacho das Warnfenster angezeigt werden.

Denke auch, deine erste Vermutung wird’s sein.
 
60/80 und ab 120 wieder deutet eigentlich immer auf etwas im Fahrwerk hin, da der T-Roc* ohne 4 Motion keine Kardanwelle hat und der Antriebsstrang relativ leicht ist, bleiben eigentlich nur die Rad/Reifen* Kombination.
 
Guten Morgen,
ich besitze seit dem 09.05.26 ein VW T-Roc Cabriolet Energy 1,5 I TSI OPF 110 KW, 7-Gang Doppelkupplungsgetriebe DSG, seit dem ersten Tag hat das Fahrzeug wenn man in den Geschwindigkeitsbereich von ca.
50 km/h kommt Vibrationen, mit jedem Kilometer wird es stärker.
Ich traue mich schon nicht schneller wie 80 zu fahren.
Hatte ich zu Anfang den Verdacht die Räder wären nicht ausgewuchtet, ja ich weiß Neuwagen.
Überwiegt jetzt der Gedanke das der Spurhalte-Assistent bei jedem Kontakt zur Fahrbahn Vibrationen macht, vielleicht der Sensor kaputt?
Egal ob er an oder aus ist.
Es wurde schon eine Probefahrt gemacht und ein Garantiefall geöffnet.
Ein Ergebnis gibt's aber nicht bisher.
Hat jemand ähnliches erlebt oder eine Idee dazu?
Mit Freundlichen Grüßen
Leo

Klassischer Garantiefall. VW darf 3x versuchen, den Mangel zu beheben. Falls nach dem 3. Reparaturversuch der Mangel nicht vollständig beseitigt ist, hast Du einen Rechtsanspruch auf Wandelung (d.h., komplette Rückabwicklung des Autokaufs) oder Ersatzlieferung (in Deinem Falls ein neuer T-Roc* Cabrio "Energy").
Und alles schriftlich mit Deinem Freundlichen, also mit 14-tägiger Fristsetzung machen, gell.
 
Schönen guten Morgen,
der Wagen war jetzt 1 Woche beim VW Händler, es wurden 3 Räder ausgewuchtet und ein Höhenschaden festgestellt, der Reifen wurde gewechselt. Bei der Übergabe würde mir gesagt das es etwas immer noch zu spüren sei, das wäre aber bei jedem T-Roc Cabrio auch so. Muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich mir in einer anderen Werkstatt eine 2. Meinung einholen?
Ich bin den Wagen gestern von der Werkstatt nach Hause gefahren ca. 15 km. Ein leichtes Vibrieren ist immer noch zu verspüren.
 
Schönen guten Morgen,
der Wagen war jetzt 1 Woche beim VW Händler, es wurden 3 Räder ausgewuchtet und ein Höhenschaden festgestellt, der Reifen wurde gewechselt. Bei der Übergabe würde mir gesagt das es etwas immer noch zu spüren sei, das wäre aber bei jedem T-Roc Cabrio auch so. Muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich mir in einer anderen Werkstatt eine 2. Meinung einholen?
Ich bin den Wagen gestern von der Werkstatt nach Hause gefahren ca. 15 km. Ein leichtes Vibrieren ist immer noch zu verspüren.

Lass Dich von Deinem VW-Händler nicht für blöd verkaufen!
Mein T-Roc Cabrio hat 34.000 km auf der Uhr und da vibriert überhaupt nichts. Wenn Deiner nach der "Reparatur" immer noch vibriert, würde ich ab jetzt alles schriftlich machen: Du musst denen lt. Gesetz noch 2 Nachbesserungsversuche einräumen. Wenns danach immer noch rappelt: Wandelung des Kaufs (d.h., Zug um Zug Auto gegen Kohle zurück) oder Ersatzlieferung (d.h., flatschneuer T-Roc gegen Rückgabe Deines Rappel-Autos beim VW-Händler).
Ich an Deiner Stelle würde jetzt darauf bestehen, dass ein komplett neuer Reifen- und Felgensatz an Deinem Rocci montiert wird. Vielleicht ist danach Ruhe.

Ich zumindest würde mich auf keine Hinhaltetaktik von VW und/oder Deinem Vertragspartner (offizieller VW-Händler, wo Du den Wagen gekauft hast) einlassen.

Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
15km ist meiner Meinung zu wenig.
Vorgeschriebenen Luftdruck nochmal prüfen.
Fahr mal eine etwas längere Strecke mit „sportlicher“ Fahrweise und dann nochmal beurteilen.
Die Reifen fahren sich an das Fahrwerk angepasst erst an, was 200km dauern kann.
Wenn dann immer noch nicht zufriedenstellend, nochmal reklamieren.
Du kannst zu jedem VW-Vertragshändler gehen, ganz wie du möchtest. Würde ggf aber immer parallel auch eine Email nach WOB schicken mit deinem Anliegen.
 
Muss ich zu dem Händler gehen oder kann ich auch zu einem anderen VW Händler gehen?

Schau Dir doch einfach Deinen Kaufvertrag an. Da gibt´s die Rubrik "Garantiebedingungen".
Manchmal hilft es, wenn man die Unterlagen, die man beim Kaufabschluss vom Freundlichen bekommen hat, wiederfindet und gescheit liest. 😉
 
15km ist meiner Meinung zu wenig.
Vorgeschriebenen Luftdruck nochmal prüfen.
Fahr mal eine etwas längere Strecke mit „sportlicher“ Fahrweise und dann nochmal beurteilen.
Die Reifen fahren sich an das Fahrwerk angepasst erst an, was 200km dauern kann.
Wenn dann immer noch nicht zufriedenstellend, nochmal reklamieren.
Du kannst zu jedem VW-Vertragshändler gehen, ganz wie du möchtest. Würde ggf aber immer parallel auch eine Email nach WOB schicken mit deinem Anliegen.

Es ist doch nicht die Aufgabe von LeoMX, nach einer (angeblichen) Reparatur den Testfahrer zu spielen und den Luftdruck nochmal zu kontrollieren.
Wenn ein VW-Vertragshändler einen (angeblich) reparierten Wagen an den Kunden übergibt, darf doch wohl erwartet werden, dass dann alles in Ordung ist.

Wäre ich an Leos Stelle, würde ich am Dienstagmorgen mit dem Rappel-T-Roc beim Freundlichen auf der Matte stehen und einen komplett neuen Reifensatz (inkl. neuen Alufelgen) einfordern. Und zwar schriftlich gegen Empfangsbestätigung vom VW-Händler.
Im Idelfall hat der Freundliche die passenden Reifen und Felgen* für den T-Roc da, so dass die Geschichte schon am Dienstag erledigt werden kann. Wenn der Wagen danach immer noch rappelt, ist zu befürchten, dass die Ursache für´s Gerappel ganz woanders liegt.
 
Und allem anderen. Wie man in den Wald reinbrüllt…
... so schallts zurück.

Bei manchem Händler hilft nur die harte, aber faire Tour. Zwischen Verkäufer und Käufer besteht üblicherweise kein freundschaftliches Verhältnis, sondern eine Vertragspartnerschaft (= gegenseitig schuldnerisches Verhältnis).
Ob der VW-Händler mich sympathisch findet oder nicht, ist für mich zweitrangig. Im Vordergrund steht für mich, dass mein Vertragspartner mir genau das liefert, was ich bei ihm bestellt habe. Und das ist bei einem Neuwagen ein mängelfreier Zustand. Falls der Mangel in der Garantiezeit auftritt, schuldet der VW-Vertragshändler mir die unverzügliche Mängelbeseitigung (die Juristen sprechen von Nachbesserung*).
Üblicherweise bekommt man das Neufahrzeug (inkl. Papiere und Schlüssel) erst dann ausgehändigt, wenn man vorher den kompletten vereinbarten Kaufpreis bezahlt hat.
Fazit: Der VW-Händler ist verpflichtet, den real existierenden Mangel unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, zu beseitigen. Und zwar nach VW-Standard (also keine Flickschusterei).
Dass der Händler wiederum die ihm entstandenen Kosten an VW weiterreicht, ist selbstverständlich, aber nicht mein Problem. Vertragspartner ist und bleibt der Händler, der mir den Wagen verkauft hat.
Natürlich kann man seine Garantieansprüche bei jedem X-beliebigen VW-Vertragshändler geltend machen, aber ich würde meinen Anspruch auf Mängelbeseitigung bei dem Händler geltend machen, bei dem ich den Wagen gekauft habe.

* Nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Preisminderung, Wandlung oder Ersatzlieferung (ohne einen Cent dafür selber draufzahlen zu müssen). Geregelt in § 437 ff. BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja bei mir spielt sich halt mehr auf einer smalltalk Ebene ab. Breitbeinig mit verschränkten Armen bringt halt nur den allernötigsten Service.
 

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Du musst Mitglied sein, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Account erstellen

Erstelle ein Konto in unserer Community. Es ist ganz einfach!

Einloggen

Du hast bereits ein Konto? Hier anmelden.

* = Affiliatelinks/Werbelinks
Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommen wir von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

www.t-rocforum.de · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der VOLKSWAGEN AG
Zurück
Oben