Ja ok, so ist es wohl richtig:
Versicherungsschutz vor der Zulassung im Detail
Wenn Sie bei uns einen Antrag auf eine Versicherung für Ihr neu erworbenes Fahrzeug stellen, erhalten Sie die eVB (früher: Deckungskarte). Diese beinhaltet eine vorübergehende Deckungszusage in der Haftpflicht-Versicherung, so dass Sie mit dem Fahrzeug auf Ihren Fahrten zur Zulassungsstelle versichert sind. Die eVB benötigt die Zulassungsstelle zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Bitte beachten Sie: das Fahrzeug muss über ein Kennzeichen verfügen. Nur Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Verkehrswegen gefahren werden. Bei Zulassungsfahrten muss das Kennzeichen aber nicht gestempelt sein.