Auto ohne Kfz-Kennzeichen versichert?

vroc

Gehört zum Inventar ★★★
Heute habe ich einen Roci gesehen, aber gar ohne KFZ-Zeichen und das im Straßenverkehr:scream:
 
Oh nein....... :eek:
 
Ja habe auch gestaunt, zum ersten mal sehe ich ein Auto auf der Straße gar ohne KFZ-Zeichen, und das es noch T-Roc* ist:eyes:
 
Bei der Fahrt zur Zulassungsstelle darf man es. So habe ich es jedenfalls mal gelesen.

Nein. Das stimmt nicht ganz . Vorsicht

" Laut §10 Abs. 5 S. 1 FZV dürfen Ihre Schilder nicht einmal verschmutzt sein. Sie müssen unbedingt klar erkenntlich angebracht sein („Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein.“).

Selbst wenn Sie nur zur Zulassungsstelle möchten, darf dies, entgegengesetzt der allgemein herrschenden Ansicht, nicht mit einem Auto ohne Kennzeichen geschehen."



Quelle hier :
https://autoschild-kaufen.de/blog/fahren-ohne-kennzeichen/
 
Die Versicherung. Du holst dir dafür ja eine Nummer von der Versicherung für die Zulassung.
Ich habe meinen Agenten gefragt, das Auto ist zu den Bedingungen der alten Police abgesichert.
Das stimmt so, ABER: nicht ohne Kennzeichen. Das gilt nur für entstempelte Fahrzeuge. Wenn du das Auto abmeldest, darfst du mit entstempelten Kennzeichen auf dem kürzesten Weg nach Hause fahren. Gleiches gilt, wenn du ein entstempeltes Fahrzeug (z.B. Gebrauchtwagen) zur Zulassungsstelle fährst, um es anzumelden.
Aber niemals OHNE Kennzeichen!
 
Dafür hatte man ja früher die Deckungskarte und heute die eVB Nummer, damit auch noch nicht zugelassene Autos versichert sind.
Aber ohne eine solche Bestätigung der Versicherung sind sie eben nicht versichert.
 
Ja ok, so ist es wohl richtig:

Versicherungsschutz vor der Zulassung im Detail
Wenn Sie bei uns einen Antrag auf eine Versicherung für Ihr neu erworbenes Fahrzeug stellen, erhalten Sie die eVB (früher: Deckungskarte). Diese beinhaltet eine vorübergehende Deckungszusage in der Haftpflicht-Versicherung, so dass Sie mit dem Fahrzeug auf Ihren Fahrten zur Zulassungsstelle versichert sind. Die eVB benötigt die Zulassungsstelle zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Bitte beachten Sie: das Fahrzeug muss über ein Kennzeichen verfügen. Nur Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Verkehrswegen gefahren werden. Bei Zulassungsfahrten muss das Kennzeichen aber nicht gestempelt sein.
 

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