Hallo!
Zum Thema Wandlung meine Erfahrung: 1989 hatte ich einen neuen Passat Variant gekauft. Immer wieder hat sich der Antrieb des elektrischen Schiebedachs "verhakt" und ging einfach nicht mehr zu. Der Antrieb wurde auf Garantie 2 mal ersetzt. Bei der Handwäsche sind mir dann diverse Lackreste an den Türgummis rechte Seite aufgefallen, zudem hatten die Rüren rechts sehr unterswchiedliche Spaltmaße. Der Händler wollte diese in Ordnung bringen. Ergebnis nach 3 Nachbesserungen war, dass die vordere rechte Tür an der Karosserie (B Säule und am Dach) anlagt, streifte und den Lack abschabte.
Im Autohaus zeigte man sich wenig einischtig - es wurde kein Problem oder gar ein Mangel gesehen.
Auf Anraten eines Bekannten im VW Werk WOB ( dort zuständig für die Fertigungsqualität) habe ich sehr detailliert die
Mängel des Passats beschrieben , diese ans VW Werk per Einschreiben gesendet, eine genau gleich lautende Ausfertigung inkl. diverser Bilder dazu an den ADAC. Die Info bzgl. ADAC war auch im Schreiben an VW - Qualitätssicherung. Meine Forderung an VW war, dass der Passat von einem "Werksingenieur" begutachtet wird und dass dies ohne Zutun bzw Kommentierung/ Erläuterungen des Autohauses geschehen soll.
Kurze Zeit später gab es einen Besichtigungstermin im Autohaus. Aus Ludwigsburg hatte ich einen Termin eines Werksingenieurs erhalten der wirklich sich sehr genau mit dem Auto beschäftigt hat. Ergebnisse: das Dach war zweifach lackiert, die Türen rechts mehrfach nachlackiert, das gesamte Dach einfach nicht genau auf der Karosserie und somit gar nicht möglich die Spaltmaße rechts halbwegs einzuhalten!
Gegen den Willen des Autohauses hat mir dann der Werksmensch angeboten hier Wandlung durch zu führen. Auto hatte inzwischen ca 5000 km und der neue Passat (genau mit der gleichen Ausstattung wie bisher) hatte wegen Maueröffnung rund 6 Monate Lieferzeit.
Seitens VW wurde ich gebeten die Laufleistung in der Wartezeit möglichst gering zu halten und dann die beiden Autos, also gebraucht aber von Anfang an mit Qualitätsmängel behaftet, gegen den Fabrikneuen einwandfreien Passat zu tauschen.
So wurde es schriftlich dokumentiert (max 10.000 km) und dann 6 Monate später die Anleiferung des neuen ins Autohaus. Danach gemeinsame Besichtigung, dann erst Zulassung des "Ersatzwagens" und dann Abgabe des fast 1 Jährigen im Autohaus.
Das Ganze Vorgehen bzw auch das Ergebnis, Wandlung, wollte das Autohaus gar nicht und war auch nur so möglich, weil ich mich direkt an VW gewendet hatte und die Mängel dann auch vom Werksingenieur bescheinigt worden sind.
Obwohl der Autotausch fü mich letztlich fast kostenfrei war, war ich vom Autohaus und dessen Umgang mit dem offensichtlichen Qualitätsmangel mehr als enttäuscht. Wegen fehelnder Kundenorientierung hat diese AH in den letzten 25 Jahren mir kein Auto mehr verkauft.
Will nur berichten und hinweisen sich nicht abwimmeln lassen. Diverse AH sind alles andere als vorbildliche Partner der Auto (VW) Kunden!
Wandlung ist gereglt im BGB !! Wünsche viel Erfolg! Klaus