So jetzt geht hier mal ne echte Diskussion los
Bei mir hat der TÜV das auch noch nie geprüft, aber das hilft ja nicht weiter. Wenn Dir die Felge um die Ohren fliegen würde wäre Dir das vermutlich zunächst sekundär, und wenn Du schadlos aus der Nummer kämst würdest Du Dich an meine Zeilen erinnern. Sollte dann aber die Versicherung die Ursache prüfen und die Anmerkungen seitens BBS wären korrekt hättest Du ein echtes Problem.
Und klar, so wie BBS Geld verdienen wollen, möchten dies auch die Felgendoktoren, also ein offensichtlicher Interessenkonflikt. Ich denke das eine Felgenreparatur unter Berücksichtigung der genannten Punkte legal möglich ist, man muss halt an einen kompetenten Dienstleister geraten der die Kohle hinten anstellt. Solange die Felge nur gering beschädigt ist und keiner weitern Wärmebehandlung durch Einbrennlackierung, Schweißen, etc... ausgesetzt wird sollte das machbar sein.
Aber vielleicht liege ich ja auch völlig daneben..