Matrix oder etwa doch keines?

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Es also irgendwie mit den Kartenmaterial verknüpft ist.

FL darf m.W. nur eingeschaltet werden wenn keine durchgehend, ausreichende Straßenbeleuchtung vorhanden ist und keine entgegenkommenden oder vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer geblendet werden (auf der BAB muss der Mittelstreifen ausreichend lichtdicht sein, um Entgegenkommende nicht zu blenden). FL darf also auch innerorts eingeschaltet werden. Kartenmaterial und VZE mag sein, denke aber eher Frontkamera, Lichtsensor und ACC.

Da ein Fzg. innerhalb des (ausgeleuchteten) Sichtbereichs angehalten werden muss, ermöglicht das FL schnelleres Fahren. Innerorts bis 40 - 50 km/h reichen i.d.R. das Abblendlicht i.V. mit der Straßenbeleuchtung, um einen Anhalteweg im Sichtbereich zu ermöglichen. Deshalb vmtl. die Untergrenze "ab ... km/h" ab der die Automatik das FL einschaltet.

Bis hier finde ich das Verhalten Deines FLA nachvollziehbar. Treffen die Kriterien in den von Dir beschriebenen Fällen (Ortschaft, Gewerbegebiet) zu ?

I.Allg. haben Assistenzsysteme Systemgrenzen (eingeschränte Funktion) oder wie hier Parameter innerhalb derer sie aktiv werden. Wenn man das weiß und etwas Erfahrung damit hat, macht das Fahren auch wieder Spaß !
 

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