Hallo,
ich glaube mich zu erinnern, dass bei den meisten Waschanlagen vor Einfahrt darauf hingewiesen wird, dass zusätzlich angebrachte Anbauteile nicht versichert sind. Die fest angebrachte AHK gehört hier sicher nicht dazu. Abklappbare und abnehmbare AHK´s ev. Auslegungssache ?????
Bei Unfällen oder Parkremplern sind manche Kfz-Versicherungen bereits dazu übergegangen, den Haltern unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilschuld zuzuschreiben (längere Zeit ohne Anhängerfahrt, ist es zumutbar, die AHK für kürzere Zeit abzunehmen - hier könnte auch ein Untersxchied zwischen ab/einklappbar und abnehmbar zum tragen kommen.
Diese Aussagen bitte nicht auf die Goldwaage legen - ist mein derzeitiger Wissensstand.
Gruß aus M