Nach Umzug und anderem Krempel mal ein Update...
Ich hatte dem ADAC das Problem und die Reaktion seitens VW beschrieben. Man hat mir Tipps gegeben und auf die rechtliche Seite verwiesen:
"...es gibt sogenannte Wind bzw. Regenabweiser die Sie unter dem Link finden. Damit würde ich es versuchen, um eventuell Abhilfe für Ihr Problem zu schaffen. Denn diese Problematik ist nicht nur von Ihrem Fahrzeug bekannt. Je nach Formung der Seitenscheiben und den Abrisskanten führt dies zwangsläufig dazu.
Rechtlich haben Sie damit natürlich ein Problem, da das Fahrzeug seine Betriebszulassung hat und somit am Straßenverkehr teilnehmen darf. Aus diesem Grund muss VW hier nichts unternehmen bzw. Ihnen in irgendeiner Form entgegen kommen."
Darauf habe ich geschrieben:
"Rein rechtlich ist das alles korrekt, und ich hatte ja auch beschrieben, dass es für mich um die Lösung des Problems geht und nicht um eine Preisminderung oder so etwas. Ich finde es nur wirklich unschön, dass VW, eine Top Marke, das Ganze mit einem "das ist halt jetzt mal so" abtut.
Ich finde es schon merkwürdig, dass so etwas bei einem Auto in Kauf genommen wird, zumal es ja mit Leichtigkeit vermieden werden kann, Bei allen Autos, die ich hatte, ist das noch nie aufgetreten. Und laut der Herren bei meinem Vertragshändler ist es ja bei den meisten Autos auch kein Thema, da eben diese Leiste auf der Windschutzscheibe am Rahmen integriert oder irgendwie sonst angebracht ist.
Und es wundert mich natürlich, dass es nicht auch so getestet wird, um zu erkennen, ob der Außenspiegel jederzeit bei Regen auch unbehindert eingesehen werden kann.
Im Dunkeln mit Regen auf der Autobahn ist das schon ziemlich unschön.
Wenn diese Problematik zudem nicht nur bei meinem Modell bekannt ist, wäre es dann nicht schon alleine aus Sicherheitsgründen auch ein Thema für den ADAC? Es ist schon so, dass die Autos die Betriebszulassung haben, aber das macht das Problem ja nicht besser. Es gab sicherlich schon andere Dinge an Autos, die nachträglich überarbeitet werden mussten (oder für kommende Modelle überarbeitet wurden), die sicherheitstechnisch nicht gut gelöst waren bzw. sich als negativ im Handling herausgestellt haben.
Außerdem könnte man ja auch der zulassenden Stelle den Hinweis geben, dies zu überprüfen.
Wird dieses Verhalten denn überhaupt getestet? Das wäre ja vielleicht auch noch zu hinterfragen. Inwieweit muss ein Auto auch im Regen sichere Sicht auch nach hinten bieten?
Das alles wäre meines Erachtens ein Thema gerade für den ADAC, da nicht nur ich immer die Tests verfolge, die vom ADAC durchgeführt werden, bzw. die Artikel zu kritischen Punkten lese, die mit manchem Modell einhergehen. Und davon macht man auch schon mal seine Kaufentscheidung abhängig, zumindest ich kann das sagen.
Vielleicht überlegt man sich ja noch, auch diese unangenehmen und vielleicht sogar unsicheren Dinge mal zu thematisieren."
Dazu kam noch diese Antwort (von einem wirklich sehr netten ADAC Menschen!):
"Sie haben natürlich recht, wenn ein Fahrzeughersteller sein Produkt auf den Markt bringt, sollte er vorher solch ein doch eklatantes Problem bei seinen Testfahrten feststellen der Konstruktionsabteilung melden und für Abhilfe schaffen. Richtig ist es auch, dass durch sogenannte Strömungslippen, die Verwirbelung gemindert oder sogar beseitigt werden kann. Das Problem ist in vielen Fällen, dass der Hersteller dies registriert aber nur zögerlich beseitigt bzw. bei Modellen neueren Baujahrs dann für Abhilfe schafft. Nur da haben dann die Besitzer der Modelle vorher keinen Vorteil. Denn dies Problem auf Kosten des Herstellers zu beheben ist eher selten. Gerne habe ich die von Ihnen dargestellte Problematik den Kollegen von der Testabteilung des ADAC in Landsberg am Lech weitergeleitet. Dort nimmt man gerne solche Infos und Bildmaterialien entgegen um dies in Tests zu verwerten. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, das bestimmte Sichtverhältnisse bestehen bleiben müssen. Lediglich das Reinigen der Windschutzscheibe bei Regen durch die Scheibenwischanlage muss erhalten bleiben. Alles andere leider nicht. Wenn Sie hier etwas weiter unternehmen möchten, dann sollten Sie sich an das Kraftfahrtbundesamt wenden. Dort wird man sich der Sache annehmen und VW zur Stellungnahme auffordern. Ob schließlich etwas daraus passiert, ist fraglich und kann vorher nicht beantwortet werden. Auf alle Fälle erhalten Sie aber von dort nach der Recherche eine Antwort.
Ich bedanke mich nochmals für Ihre Mitteilung."
Fazit:
Ich finde es weiter merkwürdig, dass man solche Fehler in Kauf nehmen muss. Und auch mehr als unschön, dass VW beim "ist halt so" bleibt.
Wenn andere das Problem auch haben, bitte dennoch an den ADAC melden, manchmal machen viele Meldung zu einem Thema dann ja doch einen Unterschied... Und der ADAC Mitarbeiter war echt nett (ich hatte später nochmal eine Rückfrage, dazu habe ich auch prompt eine Info bekommen).
Hoffen wir mal auf eine kundenfreundlichere Zukunft ;-)
Ich hatte dem ADAC das Problem und die Reaktion seitens VW beschrieben. Man hat mir Tipps gegeben und auf die rechtliche Seite verwiesen:
"...es gibt sogenannte Wind bzw. Regenabweiser die Sie unter dem Link finden. Damit würde ich es versuchen, um eventuell Abhilfe für Ihr Problem zu schaffen. Denn diese Problematik ist nicht nur von Ihrem Fahrzeug bekannt. Je nach Formung der Seitenscheiben und den Abrisskanten führt dies zwangsläufig dazu.
Rechtlich haben Sie damit natürlich ein Problem, da das Fahrzeug seine Betriebszulassung hat und somit am Straßenverkehr teilnehmen darf. Aus diesem Grund muss VW hier nichts unternehmen bzw. Ihnen in irgendeiner Form entgegen kommen."
Darauf habe ich geschrieben:
"Rein rechtlich ist das alles korrekt, und ich hatte ja auch beschrieben, dass es für mich um die Lösung des Problems geht und nicht um eine Preisminderung oder so etwas. Ich finde es nur wirklich unschön, dass VW, eine Top Marke, das Ganze mit einem "das ist halt jetzt mal so" abtut.
Ich finde es schon merkwürdig, dass so etwas bei einem Auto in Kauf genommen wird, zumal es ja mit Leichtigkeit vermieden werden kann, Bei allen Autos, die ich hatte, ist das noch nie aufgetreten. Und laut der Herren bei meinem Vertragshändler ist es ja bei den meisten Autos auch kein Thema, da eben diese Leiste auf der Windschutzscheibe am Rahmen integriert oder irgendwie sonst angebracht ist.
Und es wundert mich natürlich, dass es nicht auch so getestet wird, um zu erkennen, ob der Außenspiegel jederzeit bei Regen auch unbehindert eingesehen werden kann.
Im Dunkeln mit Regen auf der Autobahn ist das schon ziemlich unschön.
Wenn diese Problematik zudem nicht nur bei meinem Modell bekannt ist, wäre es dann nicht schon alleine aus Sicherheitsgründen auch ein Thema für den ADAC? Es ist schon so, dass die Autos die Betriebszulassung haben, aber das macht das Problem ja nicht besser. Es gab sicherlich schon andere Dinge an Autos, die nachträglich überarbeitet werden mussten (oder für kommende Modelle überarbeitet wurden), die sicherheitstechnisch nicht gut gelöst waren bzw. sich als negativ im Handling herausgestellt haben.
Außerdem könnte man ja auch der zulassenden Stelle den Hinweis geben, dies zu überprüfen.
Wird dieses Verhalten denn überhaupt getestet? Das wäre ja vielleicht auch noch zu hinterfragen. Inwieweit muss ein Auto auch im Regen sichere Sicht auch nach hinten bieten?
Das alles wäre meines Erachtens ein Thema gerade für den ADAC, da nicht nur ich immer die Tests verfolge, die vom ADAC durchgeführt werden, bzw. die Artikel zu kritischen Punkten lese, die mit manchem Modell einhergehen. Und davon macht man auch schon mal seine Kaufentscheidung abhängig, zumindest ich kann das sagen.
Vielleicht überlegt man sich ja noch, auch diese unangenehmen und vielleicht sogar unsicheren Dinge mal zu thematisieren."
Dazu kam noch diese Antwort (von einem wirklich sehr netten ADAC Menschen!):
"Sie haben natürlich recht, wenn ein Fahrzeughersteller sein Produkt auf den Markt bringt, sollte er vorher solch ein doch eklatantes Problem bei seinen Testfahrten feststellen der Konstruktionsabteilung melden und für Abhilfe schaffen. Richtig ist es auch, dass durch sogenannte Strömungslippen, die Verwirbelung gemindert oder sogar beseitigt werden kann. Das Problem ist in vielen Fällen, dass der Hersteller dies registriert aber nur zögerlich beseitigt bzw. bei Modellen neueren Baujahrs dann für Abhilfe schafft. Nur da haben dann die Besitzer der Modelle vorher keinen Vorteil. Denn dies Problem auf Kosten des Herstellers zu beheben ist eher selten. Gerne habe ich die von Ihnen dargestellte Problematik den Kollegen von der Testabteilung des ADAC in Landsberg am Lech weitergeleitet. Dort nimmt man gerne solche Infos und Bildmaterialien entgegen um dies in Tests zu verwerten. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, das bestimmte Sichtverhältnisse bestehen bleiben müssen. Lediglich das Reinigen der Windschutzscheibe bei Regen durch die Scheibenwischanlage muss erhalten bleiben. Alles andere leider nicht. Wenn Sie hier etwas weiter unternehmen möchten, dann sollten Sie sich an das Kraftfahrtbundesamt wenden. Dort wird man sich der Sache annehmen und VW zur Stellungnahme auffordern. Ob schließlich etwas daraus passiert, ist fraglich und kann vorher nicht beantwortet werden. Auf alle Fälle erhalten Sie aber von dort nach der Recherche eine Antwort.
Ich bedanke mich nochmals für Ihre Mitteilung."
Fazit:
Ich finde es weiter merkwürdig, dass man solche Fehler in Kauf nehmen muss. Und auch mehr als unschön, dass VW beim "ist halt so" bleibt.
Wenn andere das Problem auch haben, bitte dennoch an den ADAC melden, manchmal machen viele Meldung zu einem Thema dann ja doch einen Unterschied... Und der ADAC Mitarbeiter war echt nett (ich hatte später nochmal eine Rückfrage, dazu habe ich auch prompt eine Info bekommen).
Hoffen wir mal auf eine kundenfreundlichere Zukunft ;-)