Suvy
Dauergast
... zudem wird die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, die dem Hersteller vorschreibt, dass er die Verbrauchswerte der von ihm angebotenen Pkw, die nach einer vor Jahren definierten Messmethode festgestellt wurden, mitteilt, erst demnächst an die neuen Messtechniken angepasst und die Novellierung in den nächsten Wochen verabschiedet.
D.h. der Verkäufer ist zumindest nach dieser Verordnung derzeit nicht verpflichtet, die nach dem neuen Messverfahren ermittelten Verbrauchswerte anzugeben. Er handelt entsprechend der derzeit geltenden Rechtslage.
Da aber bereits ein Schnellrestaurant, das versäumt hatte, einen Kunden auf die hohe Temperatur frisch gekochten Kaffee‘s hinzuweisen - wenn auch in einem anderen westlichen Staat - zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde, bestehen durchaus auch in diesem Fall mögliche Chancen auf Reparation...
Munter bleiben
D.h. der Verkäufer ist zumindest nach dieser Verordnung derzeit nicht verpflichtet, die nach dem neuen Messverfahren ermittelten Verbrauchswerte anzugeben. Er handelt entsprechend der derzeit geltenden Rechtslage.
Da aber bereits ein Schnellrestaurant, das versäumt hatte, einen Kunden auf die hohe Temperatur frisch gekochten Kaffee‘s hinzuweisen - wenn auch in einem anderen westlichen Staat - zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde, bestehen durchaus auch in diesem Fall mögliche Chancen auf Reparation...
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