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Schweinerei - Kurz vor Auslieferung WLTP Formular

Bus-Froind

Lebt hier
Ich glaube ich werde da gar nix unterschreiben. Vertrag ist nunmal Vertrag. Ich lass mich doch von solch Bauernschlauen nicht übertölpeln.
Dann werde ich wohl am Montag - schon aus reiner Frackigkeit - den Wagen erstmal zulassen - dann können die sich schonmal abschminken den Wagen als Neuwagen zurück zu nehmen, denn dann hat er einen Vorbesitzer. Und als Eigentümer kann ich gegenüber VW ja Herausgabe verlangen...muss man dann halt im Zweifel juristisch durchsetzen und Schadenersatz vom Händler verlangen.
Na da hast Du ja einen richtig ausgebufften Plan geschmiedet. Juristisch sauber... was willst Du für Kosten geltend machen?!?
Ich wünsche Dir dazu jemanden mit Erfahrung auf der Seite des Händlers. Der ja für Dich offensichtlich kein Geschäftspartner ist, sondern ein "Gegner".
Keine Unterschrift - keine Papiere - keine Zulassung. Ganz einfach...
Wegen ein paar Euro Steuern einen Aufriss machen und am Ende ohne das bestellte Auto dastehen ist schon eher unschlau.

Schönen Sonntag
Burkhard
 

babbe

Kennt sich aus
Ich verstehe echt nicht, wie man da so nen Riesen-Terz machen kann. Ob du einen Tank voller Sprit im Jahr mehr oder weniger verfährst wirst du sicher vorher auch nicht einplanen... Man kauft sich ein Auto für wahrscheinlich über 30000 T Euro und dann wir rumgemosert wegen einer Gesetzesänderung, die am Ende 50 oder 70 Euro mehr pro Jahr kostet...
 

bastian

Lebt hier

er hat halt das Gefühl, nicht als Sieger aus dem Kampf zu gehen. Und das kann er nicht ab und muss jetzt hier Dampf ablassen.
 

CERBERUS

War schon mal da
So mal ein Update:
- WLTP Vertragsbedingungen habe ich letztlich nicht unterschrieben
- Nach der Zulassung habe ich Papiere an den Händler geschickt und Zusendung des Abholscheins verlangt
- Abholschein wurde kurz darauf geschickt
- Mit dem Abholschein habe ich dann in WOB auch das Fahrzeug ohne Probleme bekommen
- Jetzt steht er vor der Tür :)

Ergo:
Lasst euch nicht vom Händler veräppeln. Der wird den Abholschein schon rausrücken.
Meine Kollegin (promovierte Juristin) hatte sich das Ganze mal mit juristischen Fokus angeschaut und schon vorher einen Tipp abgegeben, dass der Abholschein rausgerückt wird.
Grund: Hätte der Händler die Herausgabe von der Annahme einseitig verschlechternder Vertragsbedingungen (Anerkenntnis WLTP) abhängig gemacht und kurz vor der Abholung den Kunden unter Druck gesetzt und hätte dieser tatsächlich befürchten müssen, kein Auto zu bekommen und auf Kosten sitzen zu bleiben, seien ganz klar alle Tatbestandsmerksmale für eine Erpressung erfüllt gewesen. Ob der Händler das auch wusste, oder aus anderen Gründen den Abholschein trotz nicht unterschreibener WLTP Anerkenntnis rausgerückt hat, bleibt natürlich Spekulation.

Jetzt gibt es ja, wenn ich hier so lese, noch einige, die das Problem immer noch nicht durchdrungen haben - daher nochmal konkreter:
- Der CO2-Wert beträgt nicht 113g, sondern auf einmal 141g. Selbst im letzten (aktualisierten) Prospekt wurde immer noch mit einer zu niedrigen Zahl geworben. Das führt dazu, dass die Steuerlast für den PKW (allein ob der höheren CO2-Emissionswerte und der Umstufung in einer andere Effizienzklasse, nicht wegen der Umstellung an sich) ca. 72% höher liegt. Das sind im Jahr zwar nur ca. 50-60€ ; gerechnet auf die Nutzungsdauer von sagen wir mal 10 Jahren schon 5-600€.
- Der Spritverbrauch ist von 5,2l kombiniert auf 6,2l kombiniert gestiegen. Das sind ca. 20%. Die BGH-Rechtsprechung besagt, dass schon ab 10% ein "wesentlicher" Sachmangel vorliegt. Da das schon aus den Prospekten von VW hervorgeht, braucht man nicht mal ein Gutachten um die "Bevorteilung" des Kunden nachzuweisen.
Was das über die Nutzungsdauer des Fahrzeuges (die Gerichte rechnen ja mit Laufleistungen von 150.000 km bei einem Mittelklassewagen) ca. 1600 l Mehrverbrauch darstellt (bei heutigen Spritpreisen gut 2500€).
- Das Geschäftsgebaren des Händlers und auch von VW ist mal wieder schwer daneben, in meinen Augen sogar möglicherweise betrügerisch...aber das ist ja nichts Neues (sage ich mal als jmd. der zuvor einen Diesel aus dem VW-Regal bezogen hatte).
- Und nein, ich rege mich nicht darüber auf, dass nach WLTP in absoluten Euros mehr an Steuern bezahlt werden muss, das passt schon und ist (an den Emissionswert) durchaus vernünftig.

Folglich werde ich jetzt den Sachmangel anzeigen und um Nachbesserung ersuchen. Das wird dann vermutlich aufgrund technischer Möglickeiten abgelehnt werden. Dann werde ich wohl die o.g. Kalkulation aufmachen und Preisminderung verlangen. Händler wird ablehnen. Dann setz ich den in Verzug und danach geb ich es an einen Anwalt ab. Vielleicht auch ein Szenario für andere Foristen, die interessiert diesen Fall verfolgen.

Zum T-Roc* selber:
Abgesehen vom zuvor benannten Ärger - der T-Roc ist ein wirklich schönes Auto. Fährt super, nur den Lane-Assist finde ich etwas unheimlich.
Hervorheben darf man auch, dass die Einweisung zum Fahrzeug in der Autostadt wirklich fundiert ist. Da bleiben keine Fragen offen.
 

iceman65830

Dauergast
Viel Spaß und Erfolg beim Jahrelangen Rechtsstreit :like:
 

bikerfan

Premium-Mitglied
Was willst du denn? Mit der Annahme der Ware hast du die Vertragsbedingungen doch angenommen. Jetzt versuchst du, einen Vermögensvorteil herauszuschlagen, obwohl du über Vertragsänderungen vor der Auslieferung in Kenntnis gesetzt wurdest (Schreiben des Händlers). Man gab dir also die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Ob dein Vorhaben von Erfolg gekrönt wird, wage ich zu bezweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

ForumRF

War schon mal da
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Die Frage ist doch, will ich Zeit und Kraft investieren und auf Biegen und Brechen einen „Kampf“ führen, oder offen mit meinem Händler sprechen und ne einfache Lösung herbeiführen.
Ich habe mich für die 2. Variante entschieden. 10 minütiges Telefonat mit dem Händler, und wir waren uns über eine Entschädigung einig. 2 Tage später war diese auf meinem Konto.
Klar hätte ich sicher noch mehr rauskitzeln können. Aber dafür ist mir meine Zeit zu schade, und der Spaß mit dem Wägelchen zu groß.
 

CERBERUS

War schon mal da
Die Frage ist doch, will ich Zeit und Kraft investieren und auf Biegen und Brechen einen „Kampf“ führen, oder offen mit meinem Händler sprechen und ne einfache Lösung herbeiführen.
Ich habe mich für die 2. Variante entschieden. 10 minütiges Telefonat mit dem Händler, und wir waren uns über eine Entschädigung einig. 2 Tage später war diese auf meinem Konto.
Klar hätte ich sicher noch mehr rauskitzeln können. Aber dafür ist mir meine Zeit zu schade, und der Spaß mit dem Wägelchen zu groß.

Ich hab dem Händler ja auch angeboten, mal ein Angebot zu machen, wie er es kompensieren möchte. Antwort: Gar nicht. Dann entfällt natürlich auch die Gesprächsgrundlage für eine gütliche Einigung, wenn so viel Entgegenkommen zu spüren ist.

Was willst du denn? Mit der Annahme der Ware hast du die Vertragsbedingungen doch angenommen. Jetzt versuchst du, einen Vermögensvorteil herauszuschlagen, obwohl du über Vertragsänderungen vor der Auslieferung in Kenntnis gesetzt wurdest (Schreiben des Händlers). Man gab dir also die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Ob dein Vorhaben von Erfolg gekrönt wird, wage ich zu bezweifeln.

Witziges Rechtsverständnis hast du - und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass du die realistischen Erfolgschancen einschätzen kannst. Mit der Abholung hab ich gar nichts akzeptiert (und auch nichts weiter unterschrieben). Das Gewährleistungsrecht (->Sachmangel) kann man so nicht aushebeln. Die werden zahlen...die Frage ist nur wieviel.

Viel Spaß und Erfolg beim Jahrelangen Rechtsstreit :like:
Muss man sich ja nicht aktiv drum kümmern. Gibt man dem RA und irgendwann gibts Geld. Da kümmere ich mich ja nicht mehr wirklich drum.
 

Style

Forenmaskottchen
Musst nur aufpassen, wenn du öfter den Rechtsschutz bemühst, dass die dir nicht mal die rote Karte zeigen. Dann versuch mal in einer anderen Versicherung unterzukommen. Dürfte schwer werden.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
Mein Rechtsverständnis hab ich in 43 Dienstjahren erworben. Soviel dazu. Du kannst machen, was du willst.
Ich habe nur meine Meinung dazu abgegeben und wünsche dir viel Erfolg.
 
R

Roco57

Gast
Die WLTP Norm entspricht dem realistischen Ausstoß von CO2, daher ist die jetzigen Messmethode ja auch gerechter. Bei der alten Norm wurden die Werte unter Laborbedingungen festgestellt. Wir als Verbraucher haben uns doch immer beschwert, dass die Verbrauchswerte nicht der Realität entsprechen. Fakt ist, dass wir jahrelang zu wenig KFZ Steuer gezahlt haben, weil die Messmethode unter Laborbedingungen Betrug war. Jetzt sich noch zu beschweren und sogar einen Mangel zu unterstellen ist meiner Ansicht nach totaler Quatsch. Dann viel Spaß beim Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, den die hat die WLTP Norm festgesetzt und gesetzlich geregelt.
 

CERBERUS

War schon mal da

Musst nur aufpassen, wenn du öfter den Rechtsschutz bemühst, dass die dir nicht mal die rote Karte zeigen. Dann versuch mal in einer anderen Versicherung unterzukommen. Dürfte schwer werden.

Für solche Streitwerte braucht man keinen Rechtschutz, das kann man so vorstrecken, wenn man die bequeme Variante über den RA wählt.
Und wenn man einmal seine Rechtschutz bemüht, ist das sicher auch kein Problem. Muss man seinen Versicherungsheini mal fragen, ab wann es problematisch wird - dies wissen das recht genau. Ich weiß ja nicht, wie oft du deine brauchts - ich hab meine in 15 Jahren nicht einmal gebraucht und würde die nur für etwas bemühen, bei dem ich ein hohes Prozesskostenrisiko vermuten würde oder der Streitwert groß ist.
Und wer kein Geld hat (der kauft aber in der Regel auch keine Neuwagen), geht zum Amtsgericht und lässt sich die Klage von einem Rechtspfleger aufsetzen (vorher berät der auch kostenlos, falls noch Verfahrenschritte vorab einzuhalten sind) - da brauchste dann nicht mal einen Anwalt und es kostet peanuts.

Mein Rechtsverständnis hab ich in 43 Dienstjahren erworben. Soviel dazu. Du kannst machen, was du willst.
Ich habe nur meine Meinung dazu abgegeben und wünsche dir viel Erfolg.

Danke für die Erfolgswünsche.

Werde über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten und ggfs. irgendwann die Minderung / das Urteil posten.
 

CERBERUS

War schon mal da
Die WLTP Norm entspricht dem realistischen Ausstoß von CO2, daher ist die jetzigen Messmethode ja auch gerechter. Bei der alten Norm wurde die Werte unter Laborbedingungen festgestellt. Wir als Verbraucher haben uns doch immer beschwert, dass die Verbrauchswerte nicht der Realität entsprechen. Fakt ist, dass wir jahrelang zu wenig KFZ Steuer gezahlt haben, weil die Messmethode unter Laborbedingungen Betrug war. Jetzt sich noch zu beschweren und sogar einen Mangel zu unterstellen ist meiner Ansicht nach totaler Quatsch. Dann viel Spaß beim Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, den die hat die WLTP Norm festgesetzt und gesetzlich geregelt.

Sry irgendwas hast du da missverstanden.

Es geht eher in die Richtung Prospekthaftung. Meine Beschwerde richtet sich ja nicht gegen den Staat - sondern gegen VW (bzw. dann den Händler als Vertragspartner, der nicht aufgeklärt hat).
 

T-Rex

Forenlegende
Fakt ist, dass wir jahrelang zu wenig KFZ Steuer gezahlt haben, weil die Messmethode unter Laborbedingungen Betrug war. Jetzt sich noch zu beschweren und sogar einen Mangel zu unterstellen ist meiner Ansicht nach totaler Quatsch. D
Sehe ich genauso.... Die Hersteller haben uns damals die Werte geliefert, die wir haben (hören ) wollten.
Geglaubt hat es niemand, gekauft aber alle .
Über eine Tonne Stahl (+Insassen) Berg auf und bergab zu bewegen, gibt es nunmal nicht für lau.... Wer sagt er wusste es nicht, der (gelinde Ausgedrückt) flunkert
 

ForumRF

War schon mal da
Ich hab dem Händler ja auch angeboten, mal ein Angebot zu machen, wie er es kompensieren möchte. Antwort: Gar nicht. Dann entfällt natürlich auch die Gesprächsgrundlage für eine gütliche Einigung, wenn so viel Entgegenkommen zu spüren ist.

Das ist dann nochmal ne andere Nummer.

Vielleicht kam mir auch das persönlich gute Verhältnis zum Verkäufer und zum Chef des Autohauses zugute. Außerdem haben wir schon einige Fahrzeuge dort gekauft.
Wenn mein Händler mir da nicht entgegen gekommen wäre, dann hätte ich möglicherweise auch einen anderen Weg gewählt.
 

scandic

Stammuser

Ich verstehe immer noch nicht, warum ihr eine Kompensation fordern wollt. VW hat Euch vor dem finalen Kauf darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Wagen einen höheren CO2-Ausstoß hat als im Prospekt beworben und als bestellt. Gleichzeitig hat man Euch eingeräumt, ohne Kosten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da ihr den Wagen zugelassen und abgenommen hat - in vollem Wissen über die Abweichungen von der Bestellung - habt ihr eure Entscheidung getroffen. Da war nichts überraschendes und nichts unbekanntes, was ihr VW vorwerfen könntet. Auf welcher Rechtsgrundlage hier was kompensiert werden soll, erschließt sich mir nicht.
 

T-Roc-FL

FAQ-Hero
Jeder wusste doch vorher, dass WLTP kommt und durch die Umstellung von NEFZ auf WLTP die Verbrauchs- und Schadstoffwerte schlechter werden, nicht nur bei VW, sondern bei ausnahmslos allen Autoherstellern. Das ist in allen Medien doch bis zum Erbrechen kommuniziert worden und jeder hat das beim Kauf gewusst, ob nun auf irgendeinem Wisch unterschrieben oder nicht. Da kann man doch jetzt nicht so tun als ob man von nichts gewusst hat ...
Die, vielleicht tatsächlich vorhandenen, kleinen Formfehler während dieser NEFZ-WLTP Übergangsphase nun auszunutzen, um den Händler "auszusaugen" und für sich Profit daraus zu schlagen, finde ich schon etwas daneben.
 

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Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

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