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Verabschiedung

Style

Forenmaskottchen
Für mich ist das schon eine Straftat. Der Vogel hat sich an fremden Eigentum zu schaffen gemacht. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln.
 

T-Rex

Forenlegende
Da hat man sich einen Rocky zugelegt, freut sich als Rentner vernünftig einsteigen zu können UND dann kommen die Klimaretter, na ja, mit dem Taxi an die nächste Tanke Luftgerät holen, zurück mit der Taxe und aufpumpen der Reifen*

Im Ernst.
Anzeige gegen Unbekannt. (Wichtig, damit es in der Statistik auftaucht)
An die örtliche/ lokale Presse wenden, samt dem Schreiben.
 

Gand-Alf

Autoflüsterer

laß´ es Dir nicht vermiesen @Pascal-58 ärgerlich so eine Dummheit.
Strafanzeige ist die richtige Antwort. Die Seite im www wird ja wohl ein Impressum haben.

"SUVs und Geländewagen sind .. die zweitgrößte Ursache für den .. Anstieg von CO2-Emissionen in den letzten Jahren - mehr als die .. Luftfahrtindustrie."
hört sich für mich an, wie "traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast" :
cov - die Flieger blieben am Boden / CUV - erfolgreiches Segment im KFZ-Bereich / => Rückgang bzw. Zunahme je Bereich / absolut halte ich das für Schwachsinn, zumal der T - ROC kein Spritfresser ist.
Die Schwachmaten sollten sich besser informieren, bevor sie so einen Blödsinn verzapfen. Aber selber mit der gelben Plakette nach Lützi düsen und auf´s Reisen mit dem Flieger nicht verzichten wollen.

ergänzt: T - ROC Effizienzklasse B
ergänzt: T - ROC Verbrauch nach WLTP
 
Zuletzt bearbeitet:

Pascal-58

Kennt sich aus
Hier sind Park- und Radarbussen mega in.
Anzeige wegen Luft ablassen wurde abgelehnt da ja nix kaputt ging, müsse halt das Auto konsequent in der Einstellhalle "verstecken" und bei der Ausfahrt aus dieser so schnell als möglich aus der Gefahrenzone fahren, so der Rat der Blaulichtfraktion, noch Fragen ?;):cool:
 

bikerfan

Premium-Mitglied
(...) Anzeige wegen Luft ablassen wurde abgelehnt da ja nix kaputt ging (...)
Genau das ist das Problem. Keine Sachbeschädigung, keine Strafverfolgung. Es liegt auch keine Nötigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Lediglich die Dummheit des "Täters", und die ist ebenfalls nicht strafbar.
So ist es jedenfalls in Deutschland, anscheinend auch in der Schweiz.
 

Gand-Alf

Autoflüsterer
Zitate aus meiner Suchmaschine:
Tiefflieger selber: "with one aim: To make it impossible to own a huge polluting 4x4 in the world's urban areas"
wiki: "internationale Bewegung, die Taktiken des zivilen Ungehorsams verwendet"
twitter: "to have deflated 60 SUVs' tires"
autobild: "Klimaaktivisten machen mit diesem Schreiben Jagd auf Autos. 30.11.2022"
wie nennt man das ? Vorsatz ?
 

bikerfan

Premium-Mitglied
Anzeige

Und was willste anzeigen?
 

Gand-Alf

Autoflüsterer
wenn Dummheit nicht strafbar ist, muss man halt erfinderisch werden.
Sachschaden: Standplatten, Reifenbruch, zumindest eine Rechnung für Zeitaufwand, Taxi und Luftgerät, entgangener Gewinn, weil ein wichtiger T verpaßt wurde.
StVO: wird das Luftablassen nicht bemerkt, kommt evtl. "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" in Betracht.
oder: 9.000 members verschreiben sich rein zufällig 2 Wochen jeden Tag in der E-Mail-Adresse und müllen den account zu.

https://www.kanzlei.law/news/strafr...-machen-sich-die-tyre-extinguishers-strafbar/
 

Lufri

Autoflüsterer
Ich kann das auch nicht glauben, dass das nicht zur Anzeige gebracht werden kann. Sowas ist Vorsatz und hat nichts mit dem zu tun ob es einen Schaden gab.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
Das trifft aber in @Pascal-58 's Beitrag aber alles nicht zu.
(...) Sachschaden: Standplatten, Reifenbruch (...)
Erst nach laaaanger Standzeit.
(...) StVO: wird das Luftablassen nicht bemerkt, kommt evtl. "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" in Betracht. (...)
Er wurde kurzfristig durch den Flyer darauf aufmerksam gemacht (Bitte 315b StGB aufmerksam durchlesen)
(...) zumindest eine Rechnung für Zeitaufwand, Taxi und Luftgerät, entgangener Gewinn, weil ein wichtiger T verpasst wurde. (...)
Keine Straftat nach StGB, sondern zivilrechtliche Ansprüche nach BGB, also Ansprüche gegebenenfalls durch Anwalt bei Zivilgerichten geltend machen

@Lufri Ein Vorsatz in strafrechtlichen Sinne muss an einen Straftatbestand gekoppelt sein, ebenso die Fahrlässigkeit oder die grobe Fahrlässigkeit.

Alles in allem ist das Erlebnis von @Pascal-58 echt ärgerlich, aber letztlich strafrechtlich nicht relevant. So isses jedenfalls in Deutschland.

Zum allgemeinen Verständnis: Nein, ich kann solche Aktionen absolut nicht unterstützen oder in irgendeiner Weise gut finden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6812

Gast
@Lufri @Gand-Alf Vorsatz gibt es nur bei Tatbeständen. Es liegt aber keiner vor weil nur Luft abgelassen wurde. Hätte derjenige die Reifen* zerstochen sehe das anders aus. Dann wäre eine Strafanzeige wegen Vorsätzlicher Sachbeschädigung drin.
Allerdings macht das auch nur Sinn wenn der Täter bekannt wäre.

LG Mario
 

Lufri

Autoflüsterer

Ich bin kein Jurist, aber so wie ihr schreibt könnte ich in ein Parkhaus fahren, bei 500 Autos die Luft auslassen und mich dann noch gemütlich mit der gerufenen Polizei unterhalten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Tut mir leid, aber ich glaubs nicht, denn alleine sich an fremden Eigentum zu vergreifen kann nicht straffrei sein.
 

bikerfan

Premium-Mitglied
Du musst das auch nicht glauben. Es ist jedenfalls gängige Rechtsprechung und ich weiß es einfach.
Edit
Man könnte es aber als Ordnungswidrigkeit sehen (grobe ungehörige Handlung), welche mit Geldbuße geahndet werden kann, aber nur dann, wenn der Verursacher bekannt ist. Anzuzeigen ist das bei einer Verwaltungsbehörde, nicht bei der Polizei.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lufri

Autoflüsterer
Habe deine Änderungen gesehen ,aber ich glaube es trotzdem nicht .. .
 
Zuletzt bearbeitet:

bikerfan

Premium-Mitglied
@Lufri Ich habe meinen letzten Beitrag editiert, falls du das vor deiner letzten Antwort noch nicht gelesen hast. (Nur der Fairnesshalber).
 

Gand-Alf

Autoflüsterer

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr​


(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

--

@bikerfan ich bin auf Deiner Seite. Als W15 muss ich sagen: das kann nicht durchgehen !
 

bikerfan

Premium-Mitglied

Und jetzt noch die Erläuterungen zu 315 b StGB lesen und man merkt, dass der Vorfall so, wie war, nicht darunter fällt.

Aber ich bin jetzt hier fertig,.
 

Lufri

Autoflüsterer
Stark übertrieben.
Der nächste baut dir den Motor aus und stellt ihn neben das Auto. Ist auch keine Straftat, denn er hat ja nichts gestohlen oder beschädigt?
 

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Die automobile Designstudie des VW T-Roc wurde im Jahre 2014 erstmals auf dem Genfer Auto-Salon präsentiert. Seit Mitte September 2017 ist das Fahrzeug offiziell bei Volkswagen bestellbar. Wie seine Konzern-Geschwister Skoda Karoq und Seat Ateca ist das neue Golf-SUV auf der zweiten Generation des modularen Querbaukastens, kurz MQB, aufgebaut.
Der Endkunde hat die Auswahl zwischen zwei Dieselmotoren und drei Benzinern mit 1,0 bis 2,0 Liter Hubraum. Die Basis bei den Ottomotoren bildet der aus dem Skoda Karoq und dem Seat Ateca bekannte 1,0-Liter-TSI-Motor mit einer Leistung von 85 kW. Sowohl der 1,0-Liter- als auch 1,5-Liter-TSI mit 110 kW geben die Leistung serienmäßig an die vorderen Räder weiter und sind an ein 6-Gang-Schaltgetriebe geschraubt. Das 1,5-Liter-Aggregat kann auf Wunsch auch mit Allradantrieb (4Motion) und 7-Gang-Direktschaltgetriebe geliefert werden. Der stärkste Benziner entwickelt aus zwei Litern Hubraum 140 kW und ist bereits serienmäßig mit Allradantrieb und dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. Der kleinste Dieselmotor mit 1,6 Litern Hubraum leistet ebenfalls 85 kW und ist nur mit 6-Gang-Handschaltgetriebe und Frontantrieb verfügbar. Bei den Dieselaggregaten rundet der 2,0-Liter-Kompressionszünder mit 110 kW das Angebot nach oben ab. Er ist wie der 1,6-Liter-Diesel ab Werk an das 6-Gang-Handschaltgetriebe gebunden und gibt die Kraft dauerhaft an alle vier Räder weiter. Optional ist das 7-Gang-Direktschaltgetriebe als Sonderausstattung verfügbar.

Der Kunde kann in Deutschland zwischen den drei Ausstattungsvarianten T-Roc (Grundausstattung), Style und Sport wählen. Die Varianten Style und Sport unterscheiden sich in der Optik und dem Umfang der Ausstattung, diese können jeweils auch als R-Line-Paket geordert werden.
In Österreich ist die Style Ausstattungslinie unter dem Namen Design erhältlich. In der Schweiz wird das Modell als Advance vertrieben.

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