Verabschiedung

Für mich ist das schon eine Straftat. Der Vogel hat sich an fremden Eigentum zu schaffen gemacht. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln.
 
Da hat man sich einen Rocky zugelegt, freut sich als Rentner vernünftig einsteigen zu können UND dann kommen die Klimaretter, na ja, mit dem Taxi an die nächste Tanke Luftgerät holen, zurück mit der Taxe und aufpumpen der Reifen

Im Ernst.
Anzeige gegen Unbekannt. (Wichtig, damit es in der Statistik auftaucht)
An die örtliche/ lokale Presse wenden, samt dem Schreiben.
 
laß´ es Dir nicht vermiesen @Pascal-58 ärgerlich so eine Dummheit.
Strafanzeige ist die richtige Antwort. Die Seite im www wird ja wohl ein Impressum haben.

"SUVs und Geländewagen sind .. die zweitgrößte Ursache für den .. Anstieg von CO2-Emissionen in den letzten Jahren - mehr als die .. Luftfahrtindustrie."
hört sich für mich an, wie "traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast" :
cov - die Flieger blieben am Boden / CUV - erfolgreiches Segment im KFZ-Bereich / => Rückgang bzw. Zunahme je Bereich / absolut halte ich das für Schwachsinn, zumal der T - ROC kein Spritfresser ist.
Die Schwachmaten sollten sich besser informieren, bevor sie so einen Blödsinn verzapfen. Aber selber mit der gelben Plakette nach Lützi düsen und auf´s Reisen mit dem Flieger nicht verzichten wollen.

ergänzt: T - ROC Effizienzklasse B
ergänzt: T - ROC Verbrauch nach WLTP
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier sind Park- und Radarbussen mega in.
Anzeige wegen Luft ablassen wurde abgelehnt da ja nix kaputt ging, müsse halt das Auto konsequent in der Einstellhalle "verstecken" und bei der Ausfahrt aus dieser so schnell als möglich aus der Gefahrenzone fahren, so der Rat der Blaulichtfraktion, noch Fragen ?;):cool:
 
(...) Anzeige wegen Luft ablassen wurde abgelehnt da ja nix kaputt ging (...)
Genau das ist das Problem. Keine Sachbeschädigung, keine Strafverfolgung. Es liegt auch keine Nötigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Lediglich die Dummheit des "Täters", und die ist ebenfalls nicht strafbar.
So ist es jedenfalls in Deutschland, anscheinend auch in der Schweiz.
 
Zitate aus meiner Suchmaschine:
Tiefflieger selber: "with one aim: To make it impossible to own a huge polluting 4x4 in the world's urban areas"
wiki: "internationale Bewegung, die Taktiken des zivilen Ungehorsams verwendet"
twitter: "to have deflated 60 SUVs' tires"
autobild: "Klimaaktivisten machen mit diesem Schreiben Jagd auf Autos. 30.11.2022"
wie nennt man das ? Vorsatz ?
 
Und was willste anzeigen?
 
wenn Dummheit nicht strafbar ist, muss man halt erfinderisch werden.
Sachschaden: Standplatten, Reifenbruch, zumindest eine Rechnung für Zeitaufwand, Taxi und Luftgerät, entgangener Gewinn, weil ein wichtiger T verpaßt wurde.
StVO: wird das Luftablassen nicht bemerkt, kommt evtl. "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" in Betracht.
oder: 9.000 members verschreiben sich rein zufällig 2 Wochen jeden Tag in der E-Mail-Adresse und müllen den account zu.

https://www.kanzlei.law/news/strafr...-machen-sich-die-tyre-extinguishers-strafbar/
 
Ich kann das auch nicht glauben, dass das nicht zur Anzeige gebracht werden kann. Sowas ist Vorsatz und hat nichts mit dem zu tun ob es einen Schaden gab.
 
Das trifft aber in @Pascal-58 's Beitrag aber alles nicht zu.
(...) Sachschaden: Standplatten, Reifenbruch (...)
Erst nach laaaanger Standzeit.
(...) StVO: wird das Luftablassen nicht bemerkt, kommt evtl. "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" in Betracht. (...)
Er wurde kurzfristig durch den Flyer darauf aufmerksam gemacht (Bitte 315b StGB aufmerksam durchlesen)
(...) zumindest eine Rechnung für Zeitaufwand, Taxi und Luftgerät, entgangener Gewinn, weil ein wichtiger T verpasst wurde. (...)
Keine Straftat nach StGB, sondern zivilrechtliche Ansprüche nach BGB, also Ansprüche gegebenenfalls durch Anwalt bei Zivilgerichten geltend machen

@Lufri Ein Vorsatz in strafrechtlichen Sinne muss an einen Straftatbestand gekoppelt sein, ebenso die Fahrlässigkeit oder die grobe Fahrlässigkeit.

Alles in allem ist das Erlebnis von @Pascal-58 echt ärgerlich, aber letztlich strafrechtlich nicht relevant. So isses jedenfalls in Deutschland.

Zum allgemeinen Verständnis: Nein, ich kann solche Aktionen absolut nicht unterstützen oder in irgendeiner Weise gut finden.
 
@Lufri @Gand-Alf Vorsatz gibt es nur bei Tatbeständen. Es liegt aber keiner vor weil nur Luft abgelassen wurde. Hätte derjenige die Reifen* zerstochen sehe das anders aus. Dann wäre eine Strafanzeige wegen Vorsätzlicher Sachbeschädigung drin.
Allerdings macht das auch nur Sinn wenn der Täter bekannt wäre.

LG Mario
 
Ich bin kein Jurist, aber so wie ihr schreibt könnte ich in ein Parkhaus fahren, bei 500 Autos die Luft auslassen und mich dann noch gemütlich mit der gerufenen Polizei unterhalten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Tut mir leid, aber ich glaubs nicht, denn alleine sich an fremden Eigentum zu vergreifen kann nicht straffrei sein.
 
Du musst das auch nicht glauben. Es ist jedenfalls gängige Rechtsprechung und ich weiß es einfach.
Edit
Man könnte es aber als Ordnungswidrigkeit sehen (grobe ungehörige Handlung), welche mit Geldbuße geahndet werden kann, aber nur dann, wenn der Verursacher bekannt ist. Anzuzeigen ist das bei einer Verwaltungsbehörde, nicht bei der Polizei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe deine Änderungen gesehen ,aber ich glaube es trotzdem nicht .. .
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lufri Ich habe meinen letzten Beitrag editiert, falls du das vor deiner letzten Antwort noch nicht gelesen hast. (Nur der Fairnesshalber).
 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr​


(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

--

@bikerfan ich bin auf Deiner Seite. Als W15 muss ich sagen: das kann nicht durchgehen !
 
Und jetzt noch die Erläuterungen zu 315 b StGB lesen und man merkt, dass der Vorfall so, wie war, nicht darunter fällt.

Aber ich bin jetzt hier fertig,.
 
Stark übertrieben.
Der nächste baut dir den Motor aus und stellt ihn neben das Auto. Ist auch keine Straftat, denn er hat ja nichts gestohlen oder beschädigt?
 

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