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Da hat man sich einen Rocky zugelegt, freut sich als Rentner vernünftig einsteigen zu können UND dann kommen die Klimaretter, na ja, mit dem Taxi an die nächste Tanke Luftgerät holen, zurück mit der Taxe und aufpumpen der Reifen
Genau das ist das Problem. Keine Sachbeschädigung, keine Strafverfolgung. Es liegt auch keine Nötigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor.(...) Anzeige wegen Luft ablassen wurde abgelehnt da ja nix kaputt ging (...)
Erst nach laaaanger Standzeit.(...) Sachschaden: Standplatten, Reifenbruch (...)
Er wurde kurzfristig durch den Flyer darauf aufmerksam gemacht (Bitte 315b StGB aufmerksam durchlesen)(...) StVO: wird das Luftablassen nicht bemerkt, kommt evtl. "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" in Betracht. (...)
Keine Straftat nach StGB, sondern zivilrechtliche Ansprüche nach BGB, also Ansprüche gegebenenfalls durch Anwalt bei Zivilgerichten geltend machen(...) zumindest eine Rechnung für Zeitaufwand, Taxi und Luftgerät, entgangener Gewinn, weil ein wichtiger T verpasst wurde. (...)
hättest Du vlt. einen link ? sind da alle Eventualitäten aufgelistet oder sind das nur Beispiele ?Erläuterungen zu 315 b StGB
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