• Herzlich willkommen im Volkswagen T-Roc Forum. Die Teilnahme am VW T-Roc Forum ist kostenlos. Eine Fülle von Informationen über das brandneue Golf-SUV von Volkswagen wartet auf dich.

    Der VW T-Roc ist der große Bruder des kompakten VW T-Cross und der kleine Bruder des beliebten VW Tiguan. In unserer Community findest du Bilder, Reviews, Tipps & Tricks sowie Hilfe bei Mängel und Probleme, Infos zu Kinderkrankheiten und vieles mehr zum T-Roc.

    Registriere dich oder melde dich mit deinem Benutzernamen an, um eine Frage zu stellen oder Antworten zu geben.

Weiße LED-Leuchten für Nebelscheinwerfer

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sieht klasse aus, Danke für den ausführlichen Bericht
 
Hab die LED Leuchtmittel auch schon ne gefühlte Ewigkeit drinnen.
Als Alternative hab ich noch die Blue Vision OVP hier liegen, und komm einfach nicht dazu diese mal zu verbauen :cool:
Einziger "Nachteil" bei den LED's, die werden nicht langsam auf und abgedimmt wie die herkömmlichen Leuchtmittel (ohmsche Last) mit Glühwendel.
 
Die Blue Vision einzubauen kannst Du Dir sparen, insbesondere wenn Du schon die Led drin hast.
Habe mal die Osram Cool Blue Intense 35w ausprobiert, die kann man sich getrost sparen es sei denn man will unbedingt TÜV-konform bleiben...
Die Lichtfarbe ist minimal kälter, aber immer noch sehr weit von den LED Hauptscheinwerfern entfernt. Das Licht ist im Vergleich zur Serie sogar schlechter wahrzunehmen, das Abbiegelicht bringt damit kaum noch was.
Wenn Glühlampe dann schon eher sowas wie die Nightbreaker die wenigstens etwa 20% mehr Helligkeit in H8 bieten (aber auch geringere Lebensdauer).
 

Wie man meinem Einbaubericht auf Seite 2 entnehmen kann, fahre ich die LED's mittlerweile über 2 Jahre ohne Beanstandungen. Ich habe im Januar meinen ersten TÜV Termin. Mal schauen ob die verbauten LED's beanstandet werden o_O Wenn ja, geht der Umbau auf Original schnell von statten.:p Ich lass es mal darauf ankommen.
 
Ich war heute nach sehr langer Zeit ( Red Christine mit schwarzem Dach läuft einfach)
bei meinem :) , zwecks Lichttest.
Interessierte mich hauptsächlich ob die Nebler korrekt eingestellt sind.
Hatte die werksmäßigen ja durch die LED's ersetzt.
Ein LED Hauptscheinwerfer und beide Nebler waren zu tief eingestellt.
Plakette "Lichttest 2020" hab ich selbst gesetzt.
 
Gibt es Ärger mit der Polizei oder Versicherung wenn man LED Lampen bei den Nebler hat?
 
Die Aussage von VW die Betriebserlaubnis erlischt.
 

Dadurch erlischt deine Betriebserlaubnis.

Naja, ganz so ‚einfach‘ ist es nicht.

§19 Abs. 2 StVZO beschreibt, wann die BE erlischt.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Also wie man eine Gefährdung anderer bei der Verwendung von diesen LED-Lampen begründen will, würde mich schon interessieren. Denn deren Leuchtkraft reicht wohl kaum zu einer Blendwirkung.
Die anderen Alternativen fallen ja von Haus aus schon hinten runter.

Vllt bliebe die nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung übrig, kostet ca. 20,- Euro...
 
Solche von Unwissenheit triefende Posts gehen mir wirklich total auf den Draht :mad:.
Ist ja die Aussage von VW das heißt noch lange nicht das ich es glaube oder es für Richtig finde. Bei meinen T-Roc kommen LED Birnen rein.
 
Wieso? Natürlich erlischt die Betriebserlaubnis bei Benutzung von nicht zugelassenen LED-Lampen.


Und noch so ein weiterer dummer und mit nicht rechtlich belegten Beweisen abgegebener Post ! Wie bereits gesagt muss eine Gefährdung vorliegen bevor die BA erlischt !!!
 

@Spock Die Verlinkung einer Seite, die das komplexe Thema allgemein behandelt, hilft hier allein nicht weiter. Die Begründung, wie eine der im Gesetz vorgesehenen Alternativen zur Erfüllung des Tatbestandes ‚Erlöschen BE‘ zutreffen könnte, fehlt bisher.

... und die verlinkte Seite selbst beschreibt ebenfalls die Gefährdung...
801EF369-01FA-45A2-B758-623872E1ED76.jpeg
 
Es muss keine Gefährdung vorliegen. Es reicht, das eine vorliegen könnte. Und Leuchtmittel am Auto müssen zwingend zugelassen sein.
Ob da immer Sinn ergibt oder aber irgend jemand darauf achtet, steht auf einen anderen Blatt.
Es gibt in Deutschland wohl nur eine legale LED Lampe zum Nachrüsten für das Abblendlicht bestimmter Fahrzeuge.
 
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

§ 52 hat 2 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) 1Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. 2Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. 3Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. 4Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. 5Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. 6Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Kle
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

* = Affiliatelinks/Werbelinks
Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommen wir von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

www.t-rocforum.de · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der VOLKSWAGEN AG
Skoda Karoq Forum| T-Cross Forum| Cupra Born Forum| VW Taigo Forum| Cupra Forum
Zurück
Oben