Glaub mir, ich weiß da Bescheid und das wird auch so kommen. Bei Bestellung hieß es Anfang oder Mitte Oktober, aber auf der Auftragsbestätigung steht nur Oktober 2018. Wird der Liefertermin um 6 Wochen überschritten, dann kann der Händler mit einer angemessenen Frist in Verzug gesetzt werden. Somit wären in meinem Fall die 6 Wochen Mitte Dezember überschritten und der Händler bekäme noch 4 Wochen Zeit, da hier wahrscheinlich WLTP als höhere Gewalt angeführt würde. Was in meinen Augen keine höhere Gewalt darstellt, da hier VW einfach nur gewaltig gepennt oder zu hoch gepokert hat. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind früh genug bekannt gewesen.Bloßes mündliches Androhen nützt dir dabei wenig, du bist leider an den Vertrag gebunden. Nur wenn du schriftlich den rechtlichen Weg einhältst und alle Bedingungen erfüllt sind, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Also musst du deiner Aussage auch Taten folgen lassen , sonst musst du die „Kiste“ nehmen und wenn’s noch so lange bis zur Auslieferung dauert![]()
Man selbst muss ja auch darauf achten, dass der Wagen, welcher in Zahlung gegeben wird, nicht mehr beschädigt wird oder die vereinbarten Kilometer überschritten werden.