Wenn Du heute überweist, hat er morgen das Geld. Zulassen kann er, wenn er von Dir die Versicherungsbestätigung bekommt. Das Aufbereiten wird ja wohl in einem Tag machbar sein (Umverpackung entfernen, waschen, saugen, techn. Prüfung, Flüssigkeiten kontrollieren, ggf. nachfüllen).
Mach ihm Feuer unterm H...... :):);)

Händler hat mir gerade geschrieben, dass er den Fahrzeugbrief noch nicht erhalten hat. Den braucht er aber um das Fahrzeug zulassen zu können.....Somit heißt es weiter warten.........warten.........warten usw.:confused:
 
Ja wie jetzt? Fahrzeug da, aber kein Brief??? Vielleicht sollte er mal im Handschuhfach nachschauen... :worried:

Halte durch, bin bei Dir, ich habe es auch geschafft ;)
 
Danke.....das tröstet mich ein klitzekleines bisschen:kissing_heart:
 
Händler hat mir gerade geschrieben, dass er den Fahrzeugbrief noch nicht erhalten hat. Den braucht er aber um das Fahrzeug zulassen zu können.....Somit heißt es weiter warten.........warten.........warten usw.:confused:
Hä? der Brief wird doch erst während der Erstzulassung eines Neuwagens von der Zulassungsstelle ausgestellt.
 
Nein, die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief, kurz Brief genannt) gehört zum Fahrzeug und wird zusammen mit dem Selbigen ausgeliefert. In der Zulassungsstelle bekommst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt), den Du beim Führen des KFZ immer dabei haben musst.
 
Das ist meines Wissens nicht richtig. Du bekommst bei Neuwagenzulassung beide Teile von der Zulassungsstelle. Teil II wird anhand der COC , die zum Fahrzeug gehört, auf der Zulassungsstelle ausgefüllt ;). Dafür zahlste knapp 17,00 Euro, jedenfalls in Hessen.
 
Also ich habe Teil II mit der COC vom Händler bekommen, damit bin ich zur Zulassungsstelle gefahren, dort wird an Hand von Teil II und der COC der Teil I erstellt. Teil I ist dies kleine Faltblättchen und befindet sich aktuell in meiner Hand. Teil II und COC liegen gesichert im Tresor.

Woher soll denn die Zulassungsstelle wissen welches Fahrzeug ich anmelden möchten? Steht die FIN auf einem Post-It, den ich vom Händler habe? Maile oder faxe ich sie der Zulassungsstelle? Ich glaube, Du verwechselst da gerade etwas....

So wie ich es beschreibe ist es auch, denn ich war Live dabei. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch anders ist als in NRW. Der Bereich KFZ ist einer der wenigen Bereiche in der BRD, wo keine Kleinstaaterei betrieben wird.

Ich musste dies alles mitbringen:
  • Ausweisdokumente
    (Personalausweis, Pass + aktuelle Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) + Rechnung, ggf. Datenbestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers
  • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zulassungsbescheinigung Teil II sowie COC werden vom Hersteller erstellt und gehen direkt zu den Händlern, die werden nicht zusammen mit dem Fahrzeug geliefert. Das wäre auch fatal...
 
Des Rätsels Lösung scheint, dass @bikerfan wahrscheinlich einen EU-Import anmelden will, denn für diese KFZ kann es noch keinen Brief geben, nur die COC. In diesem Fall wird tatsächlich die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde ausgestellt.

Hätt er das mal auch so geschrieben... ;)

Alle Aufregung umsonst...hinlegen...weitermachen...
 
Mein Auto IST zugelassen und KEIN Reimport. Allerdings wurde mein Auto mittels Zulassungsdienst zugelassen, nicht von mir selbst. Mir ist das neu, dass der Kfz-Brief (Teil II) vom Hersteller mitgeliefert wird. Deshalb kam mein Einspruch. Wenn ich dran denke, mach ich mich mal auf der Zulassungsstelle schlau. Die ist heute leider nur vormittags telefonisch erreichbar.
 
Die Infos, was Du zur Zulassung mitbringen musst, findest Du auch im www.
Und der T-Roc* ist kein Re-Import, sondern ein EU-Import.
 
Ei, ei, ei, @Leviathan, du hast recht. Ich habe mich geirrt. Habe mich gerade bei einem Bekannten, der dort arbeitet (ist zu Hause, hat Urlaub) schlau gemacht. Tut mir leid für meinen Irrtum :confused:.
Äh, ich habe auch keinen EU Import.
 

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