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Die Original Suzuka haben 8“ Breite und eine ET von 47, mit 225 er Bereifung
Meine Fremdmarkenfelgen AEZ 8“ Breite und eine ET von 45 mit 225 er Bereifung
Bei Spurplatten von 30 mm = pro Seite 15 mm stehen die Räder auf jeder Seite mit den Suzuka, gegenüber den AEZ, auf jeder Seite 2 mm weiter nach innen.
Bei Spurplatten von 36 mm = pro Seite 18 mm stehen die Räder auf jeder Seite mit den Suzuka, gegenüber den AEZ, auf jeder Seite 1 mm weiter nach außen.
Bei mir mit den AEZ und 30 mm H&R Spurplatten schließen die Radhauskanten soeben mit den Rädern außen ab, somit ist keine Radabdeckung nötig.
Ich denke der 1 mm mehr pro Seite bei den Suzuka und den 36 mm Spurplatten sollten den Kohl nicht fett machen. Mit einer ABE ist bei der Verwendung von Originalrädern eine Abnahme nicht erforderlich.
Bei mir mit den nicht originalen Felgen war ein Abnahme erforderlich.
Mittlerweile ist auch alles im Fahrzeugschein eingetragen.
Also TÜV Abnahme. ( für die 36er ).
Weil die Radabdeckung über dem Mittelpunkt der Achse nicht mehr gegeben ist.
Mit anderen Worten , die Felge ragt über die Kotflügel hinaus.
Ja, aber nur 1mm. Da die 36 er Platten eine ABE mit der Voraussetzung der Original Felgen und Bereifung (hier die 19“ Suzuka u. 225 er Reifen) haben, ist keine TÜV Abnahme erforderlich. Nur wenn man andere Rad/Reifenkombinationen fährt die nicht eingetragen sind.
ACHTUNG Die ABE bitte richig lesen!!! Die 18er bedürfen einer TÜV-Vorführung!!! Die StVZO ist Bundessache, es gibt keine Ausnahmen!!!
Anbei die Auszüge aus dem Gutachten Type 55577 von H&R
Das Einzige was mich wundert, selbst auf der H&R Homepage bin ich bisher nur auf das Teilegutachten für die Spurplatten gestoßen. Eine ABE für den T-Roc habe ich nicht gefunden. Denn nur mit der ABE müsste man nicht zur TÜV Vorführung, mit dem Teilegutachten schon. @cohabit das was du eingestellt hast, sieht nicht wie eine ABE aus, oder sollte ich mich da irren?
@Wänna danke Bei mir gabs noch keine ABE, damals gabs nur ein Teilegutachten und auch nur Spurplatten bis 30mm. Die 36mm gabs noch nicht. @ZZ-ROC dann warten wir mal ab was du berichtest
Du irrst, es sind Ausschnitte aus der ABE, das Dokument ist zu groß um es hier hochzuladen.
Du kannst ja auf der Seite von H&R nach der ABE für die Type 55577 Distanzscheiben suchen.
Schau Dir einfach die angehängten Ausschnitte an! Wichtig ist die Auflage A1 - ist auch abgebildet -, wie Du sehen kannst gilt die Vorführung beim TÜV nicht für die 15er Platten und den 18er bei 16" Rädern.
Wir hatten das auch alles schon, lies einfach im Forum nach!!! Ich spreche hier von den Distanzscheiben von H&R Type 55577!
ERGÄNZUNG: Ich kann nur raten mit der ABE vorab beim TÜV vorstellig zu werden, nicht dass es zu Unstimmigkeiten kommt weil jemand die ABE bzw. die Auflagen nicht versteht!
Solche VW orginal "Aluräder", gibt es nur in "Stahl"-Ausführung für den T-Roc, somit wäre das ja kontraproduktiv wenn man das im Shop mit ABE, an den Kunden verkauft.
Ergo:> "Nicht für Stahlfelgen"< geeignet. Zitat Ende. Wenn das alles schon da war dann braucht`s dich ja auch nicht zu kümmern, wir und vor allem ich mache mein Ding schon, Danke !
ERGÄNZUNG: Ich kann nur raten mit der ABE vorab beim TÜV vorstellig zu werden, nicht dass es zu Unstimmigkeiten kommt weil jemand die ABE bzw. die Auflagen nicht versteht!
, klaro...Geld wird erst ab 8.0 L Verbrauch...verbrannt....das ist doch supi...wünsch dir ein erholsames WE, nichts für Ungut, danke für deine Infos, im Ernst!!!
Die beiden von @Wänna und @cohabit eingestellten ABE‘en gehen für den T-Roc lediglich bis 18 mm Breite der Distanzringe, darüberhinaus kann ich nix erkennen, guckst du ab Seite 36.
Lustig, genau die Breite der Platten: 36.....2x 18 was willst du denn darüberhinaus noch erkennen wollen ?? Ich lasse das sowieso eintragen. Der, "1mm" geht durch!
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