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Nachrüstung / Umrüstung T-Roc-Cabrio / App-Connect / CarPlay

Mit vcds oder obd11 ist da nichts zu machen, da muss schon was anderes her, ich denke da ist es mit VW einfacher da es eine Swap ist
 
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Reaktionen: DiB
Oh.
Dann also kein Apple CarPlay mehr 😩

Kann über den Shop nur das hier aktivieren:We Connect Plus

Ausgewählte Fahrzeugfunktionen per App steuern
Aktuelle Navigation auf Basis von Online-Daten
Gut unterhalten mit Webradio
 
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Ja ist leider so, da will VW wieder ordentlich Kasse machen.
Die Händler haben leider kein Zugriff mehr auf diese Sachen. Es geht alles nur noch ``Over the Air `` im We Connect .
So hat man das mir erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
... aber eine Möglichkeit würde noch bestehen - wenn ich die Unit ersetzen würde - oder?

Oder nur ein aktuelles Software Update vielleicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit ich weiß ist Apple CarPlay nur möglich wenn du es kaufst. Ich versteh das auch nicht, denn Android Auto ist frei und geht ja bei allen Fahrzeugen die das unterstützen.
 
Apple verlangt eine Lizenzgebühr, deshalb nicht so einfach, da Apple auch Hardwareanforderungen stellt, welche nicht immer gegeben ist. Konkret kann das nur VW sagen anhand der FIN.
Es soll aber Leute geben, die CarPlay freischalten können mit den nötigen SWaP und FEC, falls die Hardwareanforderungen ausreichend sind. Außerdem wird die Onlinefunktion deaktiviert. Das ist weder legal, noch bleibt die Änderung nach einem Softwareupdate erhalten und durch die Onlineverbindung (falls Gateway nicht offline geschalten) wird das auch direkt an die VW-Server übertragen. Gewährleistung und Garantie der beteiligten Geräte ist natürlich auch dahin.
Meine Empfehlung, die Finger davon lassen. Bringt nur Ärger
 
Auf eBay kaufen

Ich habe einen T-Roc aus 2020. Lt. - bestätigter - Info von VW ist ausgerechnet meine Serie nicht CarPlay-fähig und kann auch nicht nachgerüstet werden. Aus MT habe ich einen Kontakt bekommen, der das Unmögliche möglich gemacht hat. Der Spaß hat mir (inkl. Sprachbedienung) 150 Euro gekostet. Es war sein Geld wert.

Würde die das helfen? Dann bitte PN.
 
Apple verlangt eine Lizenzgebühr, deshalb nicht so einfach, da Apple auch Hardwareanforderungen stellt, welche nicht immer gegeben ist. Konkret kann das nur VW sagen anhand der FIN.
Es soll aber Leute geben, die CarPlay freischalten können mit den nötigen SWaP und FEC, falls die Hardwareanforderungen ausreichend sind. Außerdem wird die Onlinefunktion deaktiviert. Das ist weder legal, noch bleibt die Änderung nach einem Softwareupdate erhalten und durch die Onlineverbindung (falls Gateway nicht offline geschalten) wird das auch direkt an die VW-Server übertragen. Gewährleistung und Garantie der beteiligten Geräte ist natürlich auch dahin.
Meine Empfehlung, die Finger davon lassen. Bringt nur Ärger
Bei mir wurde das Unmögliche möglich gemacht. Da wird nichts an VW gemeldet und die Updates funktionieren auch. Wie kommst du daraufm dass die Onlinefunktion nicht mehr klappt. Bei mir klappt alles (CP/AA + Sprachbedienung + WLAN).
 
Freue mich für dich, wenn das Gewünschte möglich gemacht wurde. 👍
Sollte deine Onlinefunktion vor dem Patch nicht deaktiviert worden sein, ist es bereits in den WOB Servern registriert, dass nicht autorisierte und lizensierte Code in deinem MIB-Rechner eingespielt und ausgeführt werden. Das wirkt sich auf eine eventuelle Garantieerweiterung im Schadensfall aus! Bei BJ 2020 dürfte das Thema Garantie wohl durch sein.
Aber hier lesen auch Interessierte mit, welche noch in der Gewährleistung oder Anschlussgarantie stehen, da ist das absolut interessant wenigstens zu wissen für den Fall.

Ich habe geschrieben, dass die Onlinefunktion vom „Codierer“ deaktiviert wird, um eine „Bekanntgabe“ des offiziell nicht erlaubten Patch zu vermeiden. Ich habe das nicht so geschrieben wie es gemeint war, denke jetzt ist es verständlich.

Wenn Du der Meinung bist, dass da nichts an VW gemeldet wird, ist alles gut.
Ich glaube mich halbwegs damit auszukennen ;) und habe dazu eine komplett andere Meinung und Erfahrung.
Ich lasse jedem gerne seine Meinung. 🍺

Wen es interessiert kann gerne mal googeln nach §203a StGB sowie Urheberrechtsverletzung und Softwarepiraterie in Tateinheit.
Sobald VW eine Leistung aus Gewährleistung oder Garantie erbringen soll, bekommt man auf Erlass „Schwarz auf Weiß“ was in den WOB Servern gespeichert ist und welche Ansprüche VW zurück weist. Zusätzlich den Hinweis auf 163 Seiten AGB.
Wenn es ums Zahlen geht, sucht man natürlich um nicht Leistungspflichtig zu werden.
Deshalb schreibe ich nochmal, lasst die Finger davon. Mir ist kein Fall bekannt, dass VW ohne Anlass seine Datenbank nach „Verletzungen“ durchsucht und da irgendjemand verklagt.

Aber noch paar Fakten zur Hardware im Zusammenhang.
Der Medienrechner besteht aus zwei Hauptsystemen (Platinen) welche auf RTOS QNX programmiert sind. (Ähnlich LINUX)

1. RCC Mainboard ist zuständig für Basisfunktionen (Radio und Fahrzeugeinstellungen) Schnittstelle zur Fahrzeugvernetzung (Can-Bus) und sicherheitsrelevante Funktionen.
2. MXX (Multi-Media-Extention-Board) macht die Schnittstelle und Konvertierung für die Darstellung, Navigation, Schnittstelle zum Touch-Bedienteil, sowie AA und das hier betreffende CarPlay.

Der Patch läuft nur so lange bis die MMX Unit ein Update bekommt. Je nach Softwaretrain werden auch hier Update ausgerollt.
So lange „nur“ die RCC Unit ein Update bekommt, bleibt dein Patch.
Das sollte zumindest kurz umrissen, dir dein „Codierer“ alles bereits mitgeteilt haben.

Edit. Wenn Du mit „bei mir wurde nichts an VW gemeldet“ den Codierer meinst, geschweige dich, dann ist das ein Missverständnis.
Ich meine damit den T-Roc selbst und seine Onlineverbindung mittels verbautem Gateway, welches automatisch immer sich mit dem VW Servern verbindet. Egal ob We Connect aktiv oder nicht, spielt keine Rolle. Selbst wenn Inkognito aktiviert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für den Hinweis mit der Garantie - aber in meinem Fall bin ich da schon lange raus.

Denke also, dass das am Ende kein Problem darstellen kann.

Der Hinweis mit dem UPdate über die Unit ist gut zu wissen, aber auch die dürfte, solange ich nicht online verbunden bin, nicht automatisch eingespielt werden - oder mein VW Händler macht es ohne mich zu fragen bei der Inspektion :(


@esop du hast Post ;)
 

Auszug aus dem Schriftverkehr:

Ist aber schon ein Facelift Navi drin laut Fahrgestellnummer. Und der soll lt. N. auch schon die Software 0330 haben, was der aktuellsten Firmware für die Facelift Modelle entspricht.
Carplay war damals eine Sonderoption die der Kunde bestellen musste. Das mit dem Shop ist richtig, hat bei den Modellen noch nie richtig funktioniert.
Nachträglich ist die Freischaltung aber möglich, da der SWaP in das Navi gepatcht wird
 
@Cupra
Also langer Text und viel geschrieben. Man bekommt ja fast den Eindruck, du arbeitest bei VW und bist Umsatzbeteiligt.
Jedenfalls ist mir kein einziger Fall bekannt, der wegen einer Codierung, in diesem Fall einfach nur CarPlay/Auto Android freigeschaltet, eine Garantieverweigerung hatte, wenn es sich zb. um den Motor handelt.

Aber ich bin gespannt auf deine Fallbeispiele.

Und ja ich habe mein Android Auto selber freigeschaltet mit dem berühmten Patch. Und das für ganze 0 euro.
Und VW juckt das genau NULL
 
nd ja ich habe mein Android Auto selber freigeschaltet mit dem berühmten Patch. Und das für ganze 0 euro.
Und VW juckt das genau NULL
Android Auto muss man nicht freischalten, ist in allen Fahrzeugen der VAG frei, wenn die Gerät das unterstützen. 😉
 
@hengst041
Nein ich arbeite nicht bei VW. Warum Umsatzbeteiligt? Ich verkaufe nichts. Garantie oder Gewährleistung bezieht sich immer auf die betroffenen Baugruppen. Motor und AA/CarPlay hängt nicht direkt zusammen, somit wäre Garantieanspruch gewahrt. Würdest du FPA nachträglich freischalten, wäre schon fraglich, da ein Eingriff ins Motorsteuergerät erfolgt.

@esop
Wir beiden möchten nicht diskutieren, aber Wissen und Erfahrungsaustausch in einem Forum ist doch ok. Dafür ist es ja da :)
Du schreibst in wesentlichen Punkten… Möchtest Du für alle mitteilen was nicht stimmt.
Werde dazu auch nicht antworten. Ich lasse jedem seine Meinung und respektiere das.
 
Wir bewegen uns hier in den rein rechtlichen Raum. Wenn ich ein Fahrzeug erwerbe, gehört es mir ganzheitlich. Das bedeutet inkl. der Software. Wenn ich nun die Software ändere und diese nur für mich nutze, kann ich das selbstverständlich. Im konkreten Fall habe ich den Codierer so verstanden, dass er etwas ändert, dass das Gerät kann, VW aber diese Änderung als undurchführbar erklärt. In meinem Fall habe ich es schriftlich von VW, dass es nicht möglich ist. Diese Aussage ist nun mal definitiv falsch.
Mittlerweile habe ich zwei Updates ohne Probleme erhalten.

Ich habe seinerzeit meinen Händler gefragt, was passiert, wenn mal die gesamte Einheit austauscht. Ich bekam zur Antwort, dann würde beim Anmelden meine "alte" Software auf dem neuen Gerät installiert. Der Wagen kam jetzt auch ohne Bemerkungen vom Service zurück.
 

Nein, die Software gehört dir NICHT. Du erwirbst nur ein Nutzungsrecht, kein Eigentumsrecht. Und in den Nutzungsbedingungen wird drinnen stehen, dass nur VW etwas daran ändern darf.
Wenn du einen Computer mit Windows kaufst, gehört der Computer dir und Windows nach wie vor Microsoft. Du darfst es nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen aber nicht verändern.
 
Wenn Du meinst.

In Deutschland hat so eine "End-User-License-Agreement" vor Gericht keinen Bestand und kann komplett ignoriert werden. Viele Firmen wissen das nicht, und nerven ihre Kunden weiterhin mit "Ja, ich bin mit den Lizenzvereinbarungen einverstanden" Texten, bei denen man dann ein Häkchen setzen muss.

Du darfst definitiv deine Software manipulieren, so wie du lustig bist.

Um es auf die Spitze zu treiben kann man auch direkt sagen: Du darfst deine eigene Software cracken und Kopierschutzmechanismen umgehen, falls du dazu in der Lage bist. Das ist tatsächlich legal in Deutschland! Das einzige, was verboten ist, ist die Weitergabe von solch manipulierter Sotware.
 
Das ist leider so nicht richtig, die MIB3 basieren nicht mehr auf QNX, wie noch MIB1 und MIB2. Es kommt inzwischen AGL Linux zum Einsatz.

Die Freischaltung an den MIB3 vom Hersteller Preh (PCC), erfolgt so das es es nicht erkannt wird, da hier ein Trick genutzt wird, der die Codes als legal markiert, ohne das am Gerät was "gepatcht" wird, wie es bisher bei anderen Geräten der Fall ist. Daher sind die Codes ganz normal signiert wie ab Werk bzw. bei Nachrüstung.
Daher kommt es hier nicht zu Einschränkungen bezüglich Online Funktion, oder eben andere Dinge.
Meine Aussage bezieht sich hier auf die MOI3 vom Hersteller Preh (PCC) nicht auf andere Geräte.

Weitere Details werde ich dazu aus bestimmten Gründen nicht nennen.

Bezüglich zukünftigen Updates sind die Geräte inzwischen fast EOL (End of Life), da kommt in den nächsten Wochen noch ein Update auf die Version 0334, und damit sollte es das wohl dann auch bald gewesen sein, weil die Nachfolger in Form von MIB4 schon seit Anfang 2024 verbaut werden.
Viel mehr wird da nicht mehr zu erwarten sein, bei der Firmware.
 

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