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Notruf Taste serienmäßig?

aus dem von Dir @2102michael zitierten Artikel der VZ:
"ist das automatische Notrufsystem Emergency Call – kurz "eCall" – seit dem 31. März 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten Pflicht." - ist ziemlich eindeutig.
bleibt in der EU VO nachzulesen, wie "neu zu genehmigenden Fahrzeugmodelle" zu interpretieren ist.
Danke für Deinen Hinweis.
 
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aus der EU VO 2015/758 "Anforderungen für die Typgenehmigungen zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems .. und Änderung der Richtlinie 2007/46/EG.":

"Das europ. Parlament und der Rat der europ. Union" "haben" "in Erwägung nachstehender Gründe" "folgende VO erlassen":

Grund 11: "Die obligatorische Ausrüstung von Fahrzeugen .. sollte zunächst nur für neue Typen von PKW .. gelten, für die bereits ein geeigneter Mechanismus verfügbar ist."
Grund 12: "Die Ausrüstung von Fahrzeugen bereits bestehender Typen, die nach dem 31. März 2018 gebaut werden sollen, .. sollte .. gefördert werden. Bei Fahrzeugen, die vor dem 31.12.2018 typgeprüft werden, kann auf freiwilliger Grundlage eine Nachrüstung mit dem eCall-System erfolgen."

Artikel 7:
"Ab dem 31. März 2018 erteilen nationale Typgenehmigungsbehörden nur dann eine EG-Typengenehmigung für neue Fahrzeugtypen ....... wenn diese den Bestimmungen dieser VO und den gem. dieser VO erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entsprechen."

Anlage zur EU VO 2015/758:
"Die Richtlinie 2007/46 wird wie folgt geändert:"

- Richtlinie 2007/46 hat mindestens Anhang XI mit xy Teilen und abc Anlagen.

soweit ich dies verstehe ist entscheidend, wann die Typgenehmigung erteilt wurde und nicht das BJ , MJ oder die EZ.
 
Zuletzt bearbeitet:
das KBA (Kraftfahrtbundesamt) hat eine Liste der Typenzulassungen für PKW und LKW vom 01.01.19 bis 30.09.21 (122 Seiten) veröffentlicht.
Der T-ROC ist nicht aufgeführt, d.h. die Typenzulassung erfolgte vor 2019 (wahrsch. auch vor dem 31.12.18).
Grund 12 der EU VO 2015/758 nennt den Einbau des Notrufes nur optional bzw. als "kann-Bestimmung".
Die zu der VO "delegietren Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten" geben wahrsch. Auskunft darüber,
warum ein ROC von 10/18 keinen, ein ROC von 11/18 (beide MJ 19) hingegen schon einen Notruf hat.
happy new jear !

 

Wenn es die ersten T-Roc schon 2017 gegeben hat, ist es naheliegend, dass die Typengenehmigung vorher war, oder?
 
@Lufri Du bringst es auf den Punkt. Wer den verlinkten Artikel unter #9 verstanden hätte, bräuchte sich anschließend nicht mehr an Spekulationen zu beteiligen oder eigene wissenschaftliche Abhandlungen zu posten.
 
@Lufri ja genau, das war mein Schluss in #23.
wobei in der Liste des KBA auch "Erweiterungen" zu bestehenden Typengenehmigungen aufgeführt sind,
die aber im o.g. Zeitraum für den T-ROC auch nicht aufgeführt sind.
bleiben m.E. also nur die optinalen und "kann" Bestimmungen lt. VO bzw. die "delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten",
die darüber hinaus evtl. genauer sind.
Klar, hat der T-ROC eine Typengenehmigung, ich sehe aber momentan keine verpflichtende Grundlage, das System im ROC einzubauen.
und die "delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten" möchte ich nicht auch noch recherchieren.
 
@Tea-Rocker sorry, den Artikel habe ich nicht gelesen weil Werbung und tracker auf der Seite nicht abgelehnt sondern nur zugestimmt bzw. alternativ nur ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen werden kann.
was besagt denn der Artikel ?
"wissenschaftliche Abhandlung" nehme ich als Kompliment.
 
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Auf eBay kaufen

Kann aber auch sein, das es in anderen Ländern schon verpflichtend ist. Also wird es dann i alle eingebaut.
Und mit der eSim wird VW auch gutes Geld verdienen. Da wären die verkauften Datenpakete z-B interessant.
Gleichzeitig wird auch der T-Roc dadurch nach Hause telefonieren und fleißig Daten senden. Und das auch, wenn Ihr das im Menü ausgeschlossen habt.
Ist also am Ende nur Selbstzweck.
 
@Tea-Rocker wenn ich die in #9 verlinkte Pressemitteilung richtig gelesen habe,
heißt es dort: "Ab Ende März 2018 müssen neue (PKW-)Modelle die Technik (eCall) an Bord haben."
Das heißt m.E. nicht: neu zugelassene PKW, sondern Fahrzeugtypen.

So liest sich auch eine Meldung der Bundesregierung (2. Absatz unter dem Bild):
"Seit 31. März müssen neu genehmigte Fahrzeugtypen über ein automatisches Notrufsystem verfügen."

Um die Frage von @Mikebear zu beantworten, ist doch erst mal zu klären, wann die Typengenehmigung für den T-ROC erteilt wurde.

Die Liste der Typenzulassungen für PKW und LKW vom 01.01.19 bis 30.09.21 des KBA enthält den T-ROC nicht. Insofern ist die Typengenehmigung des T-ROC zwar vor dem 01.01.19 erteilt worden, aber nicht klar wann. Für Fahrzeuge bestehender Typen, die nach dem 31.0318 gebaut werden, nennt die EU VO 2015/758 nur im Konjunktiv.

Die Frage, ob der T-ROC die Notruf Taste serienmässig hat, ist daher m.E. nicht abschließend geklärt, es sei denn, die "delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten", behaupten etwas anderes.

wie sieht das nach Deinem Verständnis aus ?

 
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Warum liest du nicht einfach den letzten Absatz in dem Artikel, dann kannst du dir den ganzen KBA-Blabla schenken. Ein Auto, das ab 2017 ausgeliefert wurde, hat seine Typzulassung mit Sicherheit vorher erhalten, also vor Ende März 2018. Was ist also nicht abschließend geklärt?
 
moin @Tea-Rocker
weil Werbung und tracker auf der Seite nicht abgelehnt sondern nur zugestimmt bzw. alternativ nur ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen werden kann.

Ein Auto, das ab 2017 ausgeliefert wurde, hat seine Typzulassung mit Sicherheit vorher erhalten, also vor Ende März 2018
da sind wir uns einig.

eigentlich bin ich gar nicht der Typ, um EU VO zu interpretieren.

weil unser ROC BJ 10/18 MJ 19 keine Notruftaste hat, meine Gegenfrage: muss ich Deinem Verständnis nach Montag den :) anrufen oder nicht ?

v.G. Alf

:beer::beer:
 
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Der T-Roc muss sie nicht haben. Wo ist das Problem?
 
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Wir reden hier von dem T-Roc als solchem, der hat seine Typzulassung vor 3/2018 erhalten. Da ist dann dein Auto auch von umfasst, ob du das nun wahrhaben willst oder nicht. Eine Typzulassung wird nicht für jeden Käufer, sondern für ein Fahrzeugmodell erstellt, was ist daran so schwer zu verstehen?
 
boh, Ihr Hanseaten seid ja genauso stur, wie wir Westfalen.

Habe ich seit #22 eigentlich etwas anderes aus der EU VO 2015/758 als "Typengenehmigungen" und in #33 meinen Kommentar aus #26 zitiert, nach dem "ich keine verpflichtende Grundlage, das eCall-System im T-ROC einzubauen" sehe - mit Vorbehalt auf die Aussage der "delegierten Rechtsakten und Durchführungsakten" ?

Ist da etwa ein Widerspruch zu dem Zeitungsartikel, den ich Deiner Meinung nach hätte verstehen können, wenn ich ihn gelesen hätte, anstatt mich
an Spekulationen zu beteiligen oder eigene wissenschaftliche Abhandlungen zu posten.
?

Frag mich doch bitte nicht, ob ich die EU VO 2015/758, die ich gelesen, verstanden und deshalb zitiert habe, verstanden habe. Warum fragst Du mich mit dem Wortlaut des von mir recherchierten Hinweises auf die "Anforderungen für die Typgenehmigungen", ob ich "Typgenehmigungen" verstanden habe, obwohl Du anderer Meinung bist ?

Des guten Friedens Willen gebe ich keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema.

Bleibt die "komische" Frage,
warum ein ROC von 10/18 keinen, ein ROC von 11/18 (beide MJ 19) hingegen schon einen Notruf hat.
obwohl beide eine
Typzulassung vor 3/2018
besitzen.

:beer::beer:
 
Zuletzt bearbeitet:
warum ein ROC von 10/18 keinen, ein ROC von 11/18 (beide MJ 19) hingegen schon einen Notruf hat.

VW hat eben gesagt, dass es ab diesem Zeitpunkt die Taste im T-Roc gibt. Es gibt seit bestehen des Autos immer wieder Neuerungen und zusätzliche Features die laufend eingebaut werden. Da muss nicht immer ein gesetzlicher Zwang vorhanden sein. Da die Autobauer auch meistens bei der Gesetzerstellung mit eingebunden sind, wissen sie schon sehr bald was wann Pflicht wird und bauen es meistens schon vorher ein.
Ist das echt so schwer zu verstehen?
 
Und wie ich oben schon geschrieben habe: VW verdient daran Geld und auch Daten
 

Natürlich und Daten sind Geld.
 
Ist das echt so schwer zu verstehen?
nein, habe ich schon verstanden, zwar etwas ausführlich recherchiert, dafür aber aus 1. Quelle (EU VO und Typenliste des KBM). Den Zeitungsartikel habe ich nicht gelesen, sondern bin dem link von @2102michael gefolgt.
trotzdem danke Euerer Nachfrage.

 
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"Seit März 2018 sind Autohersteller in der EU verpflichtet, Fahrzeugmodelle, die neu genehmigt werden, mit sogenanntem eCall auszustatten. In neu genehmigten Fahrzeugmodellen bis 3,5 Tonnen muss fortan ein digitaler Ersthelfer eingebaut sein, der bei einem Unfall automatisch Hilfe ruft."

Hat das schon jeder T-Roc?
Meiner hat es, aber anscheinend hat das VW schon freiwillig eingebaut.
 

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