In Deutschland gilt folgendes zum Thema Garantie, Gewährleistung und Kulanz:
Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwagen, auch Sachmängelhaftung genannt und geregelt in §437 BGB, gilt unabhängig von Automarke und Fahrzeugtyp 2 Jahre ab demKauf bzw. dem Auslieferungszeitpunkt des Wagens. Sie ist jedem Kunden seit dem 01.01.2002 uneingeschränkt zugesichert.
Garantie:
Die Herstellergarantie beim Neuwagenkauf ist eine freiwillige Leistung und im Umfang (Laufleistung, Garantie gegen Durchrostung, Lackgarantie, Mobilitätsgarantie) von Automarke zu Automarke verschieden. Viele Automobilbauer bieten im Rahmen ihres Kundenservice Garantieleistungen an, die die gesetzliche Sachmängelhaftung ergänzen. Die jeweiligen Bedingungen für die Garantie legt der Hersteller selbst fest.
Kulanz:
Bei diesem Wort wird es einigen Kunden wohlig warm ums Herz, denn spricht man von Kulanz, spricht man von Entgegekommen, Großzügigkeit, Kompromissbereitschaft etc... Für die meisten Kunden beschreibt der Begriff Kulanz eine Art Geschenk.
Und bevor es jetzt wieder zu Wortspielereien / Haarspaltereien kommt:
Die meisten Leute meinen mit Garantie die Gewährleistung. Ich denke, es geht hier im Beitrag genau darum.