In Deutschland hat VW und Audi da glasklare Vorgaben an die Vertragshändler. Die Stellflächen für die Ausstellung (Neu-/Gebrauchtwagen getrennt) müssen eine bestimmte Größe haben. Audi und VW müssen getrennte Ausstellungsflächen haben, auch optisch (früher konnten die Fahrzeuge zusammenstehen). Die Verkaufsräume und Werkstätten müssen besondere Anforderungen erfüllen. Daher konnten hier die Kleinen nicht mithalten und wurden abserviert. Seid froh, dass das in Österreich noch nicht so ist.
 
mir ist ein Autohaus bekannt, das wg. dieser standards den status "VAG-Partner" verloren hat. Ein anderes Autohaus kauft eine Industriebrache auf, um an die alte Fassade einen Ausstellungs- und Bürotrakt zu errichten.
Natürlich fühlt man sich als Kunde in einem Autohaus gut aufgehoben, in dem die Werkstatt gute Arbeit macht und die pers. Ebene stimmt. Das dürfte im gegenseitigen Interesse sein, dann ist auch der Kunde gern gesehen und erhält ggf. auch mal Kulanz. Deswegen möchte ich genauso wenig, wie Ihr, dass die Werkstatt meines Vertrauens schließt. Zubehör bestelle ich deshalb beim Frdl. und nicht im internet. Das ist m.E. eine prinzipielle Frage.
Beim "Ölpreis" kann man m.E. ruhig differenzieren. Denn der Konzern ist derjenige, der an erster Stelle gegenüber dem Kunden spart. Das kann man ruhig mal zurück kommunizieren, indem man sein Motoröl* mitbringt.
 
ist ein Autohaus bekannt, das wg. dieser standards den status "VAG-Partner" verloren hat (...)
Bei uns sind es davon 3 Stück, allein für VW. Für Opel sind es 2 Stück.
@Lufri kann froh sein, dass es bei ihm noch nicht so ist.
 
vom Hörensagen meine ich, war die Werkstatt gar nicht so unglücklich, kein Vertragspartner mehr zu sein. Deshalb können die Werkstätten ja nicht auf einmal keine Autos mehr reparieren. Er firmiert weiterhin unter demselben Namen und nimmt nun halt auch andere Marken an. Müßte da mal nach dem heutigen Preis für einen Ölwechsel* fragen.
Die Anfordeurng an die Ausstellungsfläche, die @Roco57 nannte, macht´s den Autohäusern natürlich nicht leicht. Das o.g. Autohaus, das die Industriebrache gekauft hat, hätte wg. der Innenstadtlage keine chance gehabt, an dem Standort zu expandieren. So ein Industriestandort ist meist auch mit Sanierungen verbunden. Jedenfalls spielen, soviel ich weiß, auch "stadtbildprägende" Aspekte mit. Wie sich die Beteiligten finanziell über Grundstückskauf, Fassadenerhaltung, Standortsanierung geeinigt haben, weiß ich natürlich nicht. Das Beispiel zeigt aber, wie sehr sich manche Autohäuser in´s Zeug legen. Die Ausstellungsfläche in einem an eine historische Fassade angebauten Glaskasten wird bestimmt spitze !
 
"Meiner" Werkstatt wurde Audi weggenommen, dafür hat er aber Seat nehmen können.
Auch eine Vertragswerkstatt darf alle Marken reparieren. Dafür muss er nicht die Vertretung einer Marke abgeben.
 
Hi zusammen,

möchte kurz mitteilen, dass meine erste kleine Inspektion inklusive Ölwechsel* gut verlaufen ist.
Vielleicht hilft euch folgende Info bei eurer Entscheidung, welche Werkstatt das machen soll:
  • es war die erste Inspektion nach 2 Jahren bei ca 15.000 km inklusive Ölwechsel
  • ich wollte mein eigenes Öl* mitbringen (Castrol* Edge 0W-20 für meinen Benziner)
  • da meine VW-Werkstatt eigens mitgebrachtes versiegeltes Öl ablehnte, entschied ich mich für eine freie Werkstatt
  • VW Werkstatt wäre mir zu teuer
Die Inspektion habe ich bei ATU machen lassen für 165€ + 48€ für das Öl. Das ist für mich fair.
  • Ich habe mir ein individuelles Angebot machen lassen
  • Neben Öl und Filterwechsel wurde alles gemäß Herstellervorgaben begutachtet
  • alles wurde notiert, die Messwerte per Print in einem Heft mitgegeben
  • auch wurde das Infotainment aktualisiert
  • Per Gesetz ist die Inspektion bei einer freien Werkstatt gültig und beeinträchtigt nicht die Garantie
chers
markusch
 
  • Per Gesetz ist die Inspektion bei einer freien Werkstatt gültig und beeinträchtigt nicht die Garantie
Es gibt kein Gesetz für Garantie, denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
 
In Deutschland gilt folgendes zum Thema Garantie, Gewährleistung und Kulanz:

Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwagen, auch Sachmängelhaftung genannt und geregelt in §437 BGB, gilt unabhängig von Automarke und Fahrzeugtyp 2 Jahre ab demKauf bzw. dem Auslieferungszeitpunkt des Wagens. Sie ist jedem Kunden seit dem 01.01.2002 uneingeschränkt zugesichert.

Garantie:
Die Herstellergarantie beim Neuwagenkauf ist eine freiwillige Leistung und im Umfang (Laufleistung, Garantie gegen Durchrostung, Lackgarantie, Mobilitätsgarantie) von Automarke zu Automarke verschieden. Viele Automobilbauer bieten im Rahmen ihres Kundenservice Garantieleistungen an, die die gesetzliche Sachmängelhaftung ergänzen. Die jeweiligen Bedingungen für die Garantie legt der Hersteller selbst fest.

Kulanz:
Bei diesem Wort wird es einigen Kunden wohlig warm ums Herz, denn spricht man von Kulanz, spricht man von Entgegekommen, Großzügigkeit, Kompromissbereitschaft etc... Für die meisten Kunden beschreibt der Begriff Kulanz eine Art Geschenk.

Und bevor es jetzt wieder zu Wortspielereien / Haarspaltereien kommt:
Die meisten Leute meinen mit Garantie die Gewährleistung. Ich denke, es geht hier im Beitrag genau darum.
 
Oder die drei Begriffe in einem Satz zusammengefasst:
Mit dieser Vorgehensweise ist gewährleistet, dass im Schadensfall garantiert keine Kulanz gewährt wird. ;)
 
Na wunderbar! Schön in die Kulanz-Falle getappt. Danke für die Aufklärung.

Aber da muss ich nun nachfragen:
Ich habe dann eine Garantie-Verlängerung bei VW, die eigentlich keine ist?
 
Bei der Garantieverlängerung legt der Anbieter die Bedingungen dafür fest. Sollte darin vermerkt sein, dass Inspektionen bei einer authorisierten Werkstatt getätigt werden müssen, dann hat man keine Wahl bzw. sollte die Verlängerung nicht abschliessen wenn man in eine freie Werkstatt möchte.
 
Sorry,nur mal so nebenbei angemerkt.

Meine 1.Inspektion bei 26 000km hat 238 Euro gekostet bei VW.
Pollenfilter* wurde auch gewechselt.
 
Toll, ja so schaut es bei mir auch aus und einen Preis von 18.- pro Liter habe ich mir auch ausgehandelt. Da suche ich mir sicher keine freie Werkstatt, die ja auch nicht die Erfahrungen mit dem Auto haben.
 
Genauso ist es.
Wenn man überlegt ca.alle 2 Jahre Öl.
Grob gerechnet 3,60 im Monat.
In meinem Stammlokal kostet das :beer: 2,40
 
Jedem das Seine, mir das Meine ;) :grinning: :beer:
 
Garantie-Verlängerung bei VW, die eigentlich keine ist?
Zum Angebot des VVD für die Garantieverlängerung gibt es eine 4-seitige, kleingedruckte Anlage "Bedingungen für die VW Neuwagen-Garantieverlängerung".
Da ist erklärt, was (nicht) versichert ist und für welche Fahrzeuge die Versicherung gilt.

Da die Versicherung im Anschluß an die gesetzliche Gewährleistung beginnt und nicht für KFZ, bei denen die Gewährleistung bereits abgelaufen ist, abgeschlossen werden kann, scheint es eine Gewährleistungsverlängerung zu sein obwohl die Definition im Kleingedruckten " .. leisten wir Ersatz für die Kosten von Reparaturen, die dadurch erforderlich werden, dass an dem versicherten Fzg. .. Mängel in Werkstoff (Materialien und Teile) und/oder Werkarbeit (Verarbeitung) auftreten." m.E. eine Garantie ist. Daher ist "Garantieverlängerung" schon richtig.

Für den VN ist der nächste Satz vorteilhaft: "Maßstab dafür ist der in der Automobilindustrie übliche Stand der Technik .. "
Denn "Stand der Technik" ist m.W. ein höheres level als "allg. anerkannte Regeln d. Technik".
 
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