T-Roc R Türinnenverkleidungen vorne gepolstert Serie?

Ich habe meinen T-Roc* Style in der 51 KW 2019 bestellt. Auftragsbestätigung 1. KW 2020. Voraussichtlicher Liefertermin 14. KW.

Jetzt habe ich mal eine Mail nach VW geschickt und gefragt, ob ich auch Stoffeinsätze an den Innentüren haben werde.

Und...Ich habe sie :grinning: Ab welcher Produktionswoche es anders ist weiß ich allerdings nicht.

VW-Stoffeinsätze.JPG
 
Stoffeinsätze habe ich auch in meinem 2018er Sport.
Und zwar an der Armlehne der Tür.
 
Wenn ich ehrlich sein soll ich habe mir die Türverkleidungen an meinem Sport erst angeschaut als dieses Thema aufkam. Beim Auto fahren interessiert mich nicht im geringsten die Türverkleidung, dafür habe ich gar keine Zeit. Das wichtigste ist, das dort nichts klappert und das tut es definitiv nicht umd leiser wird der Wagen dadurch auch nicht wenn er mit Stoff bezogen ist. es ist höchstens schwerer sauber zu halten:)
 
Ich habe gestern meinen neuen T-Roc* Sport abgeholt. :) Es ist ein DK-Import, also sind die Pakete anders geschnitten als in DE, aber im Großen und Ganzen sollte er ja nicht abweichen. Ich habe die neuen dunkeln Sportsitze mit roten Ziernähten (nichts mehr in weiß, und es sieht (für mich!) so viel besser aus), und auch Stoffverkleidung an Armlehne und Fläche der Vordertüren. Die Bauwoche sehe ich gerade nicht (wie bekommt man die raus?), aber die Erstabnahme durch den Händler in DK war am 4.2.2020. Bestellt hatte ich im Oktober 2019.
 

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Hallo zusammen

hat von euch einer in letzter Zeit einen T-Roc* R bekommen? Mir gehts um die vorderen Türverkleidung, sind die noch mit Leder gepolstert?
habe das Problem bei der Übergabe Ende Februar war die linke Seite bei mir zerkratzt, hatte ich auch beim Freundlichen beanstandet, VW hat die Freigabe gegeben um sie zu erneuern, jetzt kommt aber der Hammer angeblich gibt es diese Türverkleidung mit den Einsätzen nicht mehr und müssten beide ausgetauscht werden gegen kpl. Kunstoff. Das kann doch nicht sein das es sie nicht mehr gibt.
gruß Jochen
 
Ja ist gepolstert, ist nur Kunstleder, das ist mir egal möchte aber das die def. Ausgetauscht wird und nicht gegen was anderes. ( Nachher geht der Motor kaputt und sie sagen sorry den haben wir nicht mehr nur noch den 1,0 l ) Spaß bei Seite oder sehe ich das falsch?
 
Da würde ich definitiv auch drauf bestehen, die gepolsterte Ausführung zu bekommen.
 
Sehe ich auch so, hoffe nur dass meiner, sollte er denn mal kommen, auch die gepolsterte Ausführung (R-Line) hat :D
 
Meiner hat auch die (Kunst)Leder
Ich schaute als erstes darauf wie ich Auto erstes mal anschaute
Verkäufer wusste das nicht
Ich denke das die zurzeit nicht lieferbar sein wird
Bei meinen Bruder wollte Werkstatt auch damals bei seinem damaligen Touran r-line normalen Spoiler bei Stoßstange hinten anbauen bei Unfallreperatur ,nur weil der spoiler nicht lieferbar war
Dachten er lässt sich so abspeisen
 
@Jochen75 Bestehe auf die Garantieleistung, wie du dein Auto erhalten hast und lass dich auf keine Kompromisse ein. Gegebenenfalls warte, bis das Teil wieder lieferbar ist. Für Ersatzteile haben die Hersteller eine 10-jährige Vorhaltezeit (Pflicht).
 
@bikerfan : Falsch, es gibt KEIN Gesetz und keine Pflicht. Pflicht besteht bei Haushaltsgeräten, nicht bei Autos. Und selbst bei Haushaltsgeräten sind es nur 7 Jahre. Oder wie kommst du auf 10?

Wobei mich dann, selbst wenn es so wäre, generell mal die Definition "Ersatzteil" interessieren würde. Kann mir sogar vorstellen, dass man es rein rechtlich aus Herstellersicht so verstehen dürfte, dass man lediglich Teile bereitstellen muss, um den Schaden zu ersetzen, sprich: Teile, die passen und nicht "exakt genau das Teil, was verbaut wurde." Nehmen wir mal an, bei jemandem mit 5 Jahre altem Auto gibt das Radio den Geist auf und er hat sich die Garantieverlängerung gekauft, sodass das Teil nun auf Garantie ersetzt wird, dann glaube ich auch nicht, dass ein 5 Jahre altes Original-System damaligen Standes eingebaut würde, sondern ein modernes System. Würde man sich hier wohl nicht beschweren, da es ja im weitesten Sinne ein "Upgrade" wäre, aber der Grundgedanke ist glaube ich klar.

Bin zwar kein Jurist, aber könnte mir vorstellen, dass es nicht EXAKT das gleiche Teil sein müsste, sondern lediglich eines, das den Zweck erfüllt (in dem Fall die Verkleidung).
 
Zuletzt bearbeitet:
(...) Bin zwar kein Jurist, (...)
Ich auch nicht. Ich habe aber gelesen, dass es eine Frist von 10 Jahren gibt.
Quelle: Wikipedia
Ersatzteilversorgung
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Ersatzteilversorgung ist eine fertigungstechnische und organisatorische Aufgabe, der sich Hersteller langlebiger Gebrauchsgüter und Investitionsgüter zu widmen haben. Ersatzteilversorgung findet bei kurzlebigen Gütern in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt statt.

Die Sicherstellung der Ersatzteilversorgung ist im technischen Bereich eine Aufgabe der Unternehmensführung, die nicht unterschätzt werden darf. Ausfall- und Stillstandszeiten von Maschinen und Fertigungseinrichtungen durch nicht oder erst mit großer zeitlicher Verzögerung zu beschaffender Ersatzteile in der Produktion oder Montage von Unternehmen können den Unternehmenserfolg maßgeblich mit beeinflussen.

Im Normalfall wird erwartet, dass Ersatzteile etwa zehn Jahre lang nach Auslaufen der Produktion von Gebrauchsgütern im Handel erhältlich sind. Eine Ersatzteilversorgung wird nicht vorgesehen, wenn die technische Entwicklung erwarten lässt, dass vergleichbare Objekte in wesentlich höherer Leistungsfähigkeit zu gleichen oder geringeren Preisen künftig verfügbar sein werden. Beispiele hierfür sind Computer, Mikroprozessoren, und Speicherchips.

Eine Ersatzteilversorgung setzt voraus, Produktion zu organisieren, eine Lagerhaltung, und eine Distribution in diejenigen Verkaufsgebiete, in denen ein langlebiges Gut zum Einsatz kam. Die Ersatzteilversorgung kann ein hochrangiges Unternehmensinteresse sein, unter anderem wegen des hierin erzielbaren Umsatzwertes. Auch sind die Deckungsbeiträge normalerweise höher als beim Neugeschäft. Bei vielen Investitionsgütern sind die Hersteller gezwungen, zu extrem niedrigem Preis zu verkaufen. Dann gilt es mit einzubeziehen, in welchem Umfang möglicherweise aus dem Betrieb des Investitionsgutes langfristiger Ertrag an Ersatzteilen entstehen könnte, deren Preisgestaltung einen Verlust beim Neuverkauf möglicherweise weit überkompensieren könnte.

Da dieser Effekt jedoch nicht unbekannt auch unter Kunden ist, wird ihm auch entgegengesteuert, sei es über eine bereits beim Verkauf einzugehende Verpflichtung des Lieferanten zur künftigen Ersatzteillieferung anhand von festgesetzten Preislisten, oder sei es, indem Kunden auf die Entwicklung eines Zweitmarktes setzen, der eventuellen überbordenden Ertragserwartungen eines Herstellers einen Dämpfer schaffen kann (z. B. in der Automobilindustrie).

.
Aber in diesem Fall möchte ich fest behaupten, dass im Rahmen der Garantiezeit der Originalzustand wie beim Kauf wieder hergestellt werden müsste.
 
Aber in diesem Fall möchte ich fest behaupten, dass im Rahmen der Garantiezeit der Originalzustand wie beim Kauf wieder hergestellt werden müsste.
Das würde ich genauso sehen.
Das bei @Jochen75 nun, anstelle der belederten Seitenteile, die "Standart" verbaut werden, ist auch aus meiner Sicht inakzeptabel.
Er bezahlte schließlich auch für diese Ausstattung.
@bikerfan hat es oben auch schon erwähnt.
Dann notfalls warten, bis die originalen wieder verfügbar sind
 
@bikerfan

Dort steht "Es wird erwartet..." nicht "Es ist Pflicht."

Ich zitiere hierzu mal von advogarant.de, einer Webseite zur Rechtsanwaltssuche:

"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine gesetzliche Ersatzteilgarantie, welche einen Hersteller dazu verpflichtet, Ersatzteile für seine Produkte anzubieten. Er muss sie weder zur Verfügung stellen noch für einen bestimmten Zeitraum generell bevorraten. Dies gilt sowohl für deutschlandweite Gesetze und Verordnungen als auch in Hinblick auf eventuelle europäische Richtlinien."

Darüber hinaus kenne ich jemanden aus der Garantieabteilung eines Automobilherstellers, der hier tagtäglich mit solchen Fällen zu tun hat und auch er bestätigte mir, dass es weder Pflicht noch Gesetz gibt.

Unabhängig davon, dass es natürlich nicht schön wäre, jetzt die nicht gepolsterten Teile zu bekommen, menschlich bin ich auf seiner Seite, aber rechtlich ist es eben nicht Vorschrift.

Ich denke aber, dass, sollten die Teile (irgendwann) wieder lieferbar sein und er so lange warten möchte, auch die bekommt. Der Händler ist aber - und das finde ich GUT - zunächst mal daran interessiert, den Fall so schnell wie möglich zu lösen, was ja an sich auch im Kundensinn ist.
 
@Jochen75 geht es hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten.
Dem Autohaus, respektive Volkswagen, sollte es doch daran gelegen sein, den Kunden zufrieden zu stellen.
 

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