D
Di@k
Gast
Mir gefällt's.... Es blinkt in der richigen Höhe und mit dem richtigen Abstand zur Ablendquelle sowie gut sichtbar also m.E. nicht vorschriftwidrig. Wenn ich mir so ansehe was an Kerker-Blinkern an Motorrädern zulässig ist.... Und: de gustibus non est disputandum erkannten schon die alten Römer