Mike90
War schon mal da
@Mike90
Ist er wohl, aber wenn du ihn nicht nachweislich unter Verzug setzt, kannst du daraus keine Ansprüche herleiten.
Versuche lieber, das Problem im gegenseitigen Einvernehmen statt mit juristischen Mitteln zu lösen. Der Händler ist in einer ähnlich miesen Situation wie du.
Denke wohl auch das er ab Mitte Oktober bereits im Verzug ist. Habe meinen Zweitwagen für Mitte Oktober verkauft da der Händler damals meinte das mein T-Roc* Mitte September Anfang Oktober da sein wird.
Ich möchte sehr ungern juristisch gegen den Händler vorgehen da das unnötige Kosten verursacht und das Fahrzeug dadurch nicht schneller bei mir sein wird.